Originalquelle: ALLRIS-Original
254068 · 2026-01-14 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung der Verwaltung:
Gemeinsam mit den Stadtwerken wird im Jahr 2026 ein Pilotprojekt zur Erprobung sogenannter Ladebordsteine gestartet. Die Ladebordsteine stellen eine potenziell platzsparende Lösung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im begrenzten öffentlichen Raum dar. Die notwendige Ladeelektronik wird in die Abmaße eines Standard-Bordsteins integriert und lässt sich somit nahtlos in das Stadtbild integrieren.
Ziel des Projekts ist es, an ausgewählten Pilotstandorten die technische Machbarkeit, die Nutzerakzeptanz und die städtebauliche Integration dieser neuartigen Ladetechnik zu evaluieren. Dazu wird die Sondernutzungsgenehmigung vorerst auf 5 Jahre befristet ausgestellt. Die Kosten für das Projekt (auch bei einem möglichen Rückbau der Ladestationen) werden als Eigentümer und Betreiber der Ladestationen von den Stadtwerken getragen.
Die Verwaltung steht überdies im Austausch mit Vertreter*innen der Behinderten-Gemeinschaft Bonn, um die Ladetechnologie hinsichtlich der Barrierefreiheit der bodentiefen Einrichtung zu prüfen. Gleichwohl können die Ladebordsteine aus Gründen der Flächenersparnis im öffentlichen Raum, insbesondere auf Gehwegen, auch für mobilitäts
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Mitteilung der Verwaltung:
Gemeinsam mit den Stadtwerken wird im Jahr 2026 ein Pilotprojekt zur Erprobung sogenannter Ladebordsteine gestartet. Die Ladebordsteine stellen eine potenziell platzsparende Lösung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im begrenzten öffentlichen Raum dar. Die notwendige Ladeelektronik wird in die Abmaße eines Standard-Bordsteins integriert und lässt sich somit nahtlos in das Stadtbild integrieren.
Ziel des Projekts ist es, an ausgewählten Pilotstandorten die technische Machbarkeit, die Nutzerakzeptanz und die städtebauliche Integration dieser neuartigen Ladetechnik zu evaluieren. Dazu wird die Sondernutzungsgenehmigung vorerst auf 5 Jahre befristet ausgestellt. Die Kosten für das Projekt (auch bei einem möglichen Rückbau der Ladestationen) werden als Eigentümer und Betreiber der Ladestationen von den Stadtwerken getragen.
Die Verwaltung steht überdies im Austausch mit Vertreter*innen der Behinderten-Gemeinschaft Bonn, um die Ladetechnologie hinsichtlich der Barrierefreiheit der bodentiefen Einrichtung zu prüfen. Gleichwohl können die Ladebordsteine aus Gründen der Flächenersparnis im öffentlichen Raum, insbesondere auf Gehwegen, auch für mobilitäts
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Sachverhalt
Die Stadtverwaltung hat bei der Ladesäuleninfrastruktur über Jahre hinweg einen offenen und diskriminierungsfreien Marktzugang verhindert und der SWB de facto den Aufbau eines Monopols für den Verkauf ihres relativ teuren Fahrstroms ermöglicht. Einer solchen Entwicklung sollte bei dem Bordsteinladesystem im Sinne der Bürger und Bürgerinnen, die E-Mobilität zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen nutzen wollen, vorgebeugt werden. Nachrichtlich wird auf die folgende Beschlussfassung der BVBE vom 4. März 2026 zur Drucksache 254068 unter TOP Ö 12.3 hingewiesen: " Die Bezirksvertretung Beuel beschließt die Mitteilungsvorlage mit der Maßgabe, sie zur nächsten Sitzung zur Beschlussvorlage zu erheben. "
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung möge den Test sogenannter Ladebordsteine nicht nur in einem Pilotprojekt mit den Stadtwerken durchführen, sondern die Erprobung der neuen Technik auch mit interessierten Drittanbietern in Erwägung ziehen.
Sachverhalt
Die Stadtverwaltung hat bei der Ladesäuleninfrastruktur über Jahre hinweg einen offenen und diskriminierungsfreien Marktzugang verhindert und der SWB de facto den Aufbau eines Monopols für den Verkauf ihres relativ teuren Fahrstroms ermöglicht. Einer solchen Entwicklung sollte bei dem Bordsteinladesystem im Sinne der Bürger und Bürgerinnen, die E-Mobilität zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen nutzen wollen, vorgebeugt werden.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Das Pilotprojekt mit den Stadtwerken Bonn (SWB) basiert auf deren Eigeninitiative und Antragstellung. Die Evaluation der Standorte erfolgt durch den jeweiligen Anbieter (hier SWB), die abschließende Genehmigung und Prüfung nach den gängigen Kriterien obliegt der Verwaltung.
Das Antragsverfahren für Ladeinfrastruktur steht allen Marktteilnehmern offen. Anträge privater Drittanbieter für innovative Ladesysteme im öffentlichen Raum sind ausdrücklich möglich und erwünscht. Diese werden nach denselben fachlichen und rechtlichen Kriterien geprüft wie Anträge der SWB. Bisher liegen der Verwaltung allerdings keine vergleichbaren Anträge privater Anbieter für Ladebordsteine oder sonstige innovative Ladeinfrastruktur vor. Sobald diese eingereicht werden, werden sie im Sinne der Wettbewerbsneutralität identisch geprüft.
Die Verwaltung ist an einer Vielfalt technischer Lösungen interessiert, um die bestmögliche Infrastruktur für die Bürger*innen zu identifizieren.
Sachverhalt
Mitteilung der Verwaltung
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr hat Frau Jadron-Wenzel (Behinderten-Gemeinschaft (BG) Bonn) Folgendes zu Protokoll erklärt:
"Die BG Bonn ist seit Januar 2025 bezüglich der Ladebordsteine mit der Verwaltung im Austausch. Diese Lösung ist nicht barrierefrei. Während der gesamten Zeit hat sich die BG Bonn zum Thema daher eindeutig positioniert, zuletzt in unserer E-Mail vom 03.11.2025 mit folgendem Inhalt:
"Wie bereits mehrfach kommuniziert, ist die BG Bonn mit der Realisierung der Ladebordsteine aufgrund mangelnder Barrierefreiheit nicht einverstanden. Wir begrüßen und erwarten die Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, technischer Regelwerke (z.B. DIN SPEC 91504: 2024-11) und sonstiger offizieller Dokumente (Leitfäden o.Ä.) beim Ausbau einer barrierefreien Ladeinfrastruktur wie auch eine geeignete Veröffentlichung der Orte mit fertiggestellten barrierefreien Ladestationen.
Aus Sicht der BG Bonn ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur, die barrierefrei erreicht und genutzt werden kann, dringend erforderlich. Wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine umfassende Barrierefreiheit nicht möglich ist, s
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung der Verwaltung
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr hat Frau Jadron-Wenzel (Behinderten-Gemeinschaft (BG) Bonn) Folgendes zu Protokoll erklärt:
"Die BG Bonn ist seit Januar 2025 bezüglich der Ladebordsteine mit der Verwaltung im Austausch. Diese Lösung ist nicht barrierefrei. Während der gesamten Zeit hat sich die BG Bonn zum Thema daher eindeutig positioniert, zuletzt in unserer E-Mail vom 03.11.2025 mit folgendem Inhalt:
"Wie bereits mehrfach kommuniziert, ist die BG Bonn mit der Realisierung der Ladebordsteine aufgrund mangelnder Barrierefreiheit nicht einverstanden. Wir begrüßen und erwarten die Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, technischer Regelwerke (z.B. DIN SPEC 91504: 2024-11) und sonstiger offizieller Dokumente (Leitfäden o.Ä.) beim Ausbau einer barrierefreien Ladeinfrastruktur wie auch eine geeignete Veröffentlichung der Orte mit fertiggestellten barrierefreien Ladestationen.
Aus Sicht der BG Bonn ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur, die barrierefrei erreicht und genutzt werden kann, dringend erforderlich. Wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine umfassende Barrierefreiheit nicht möglich ist, s
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Stadtverwaltung möge den Test
sogenannter
Ladebordstein
e nicht nur in einem Pilotprojekt mit den Stadtwerken durchführen, sondern
die
Erprobung der neuen Technik auch mit interessierten Drittanbietern in Erwägung ziehen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung möge den Test sogenannter Ladebordstein e nicht nur in einem Pilotprojekt mit den Stadtwerken durchführen, sondern die Erprobung der neuen Technik auch mit interessierten Drittanbietern in Erwägung ziehen.
Begründung
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz hat auf Änderungsantrag der BBB-Fraktion hin __DS 254068-02AA__ die Mitteilungsvorlage __DS 254068__ in seiner Sitzung am 20.05.2026 zum ordentlichen Beschlusspunkt in der darauffolgenden Sitzung (17.07.2026) mit folgendem Beschlusstenor erhoben:
"Die Stadtverwaltung möge den Test sogenannter Ladebordstein e nicht nur in einem Pilotprojekt mit den Stadtwerken durchführen, sondern die Erprobung der neuen Technik auch mit interessierten Drittanbietern in Erwägung ziehen."
__Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung__ __DS 254068__ __hatte folgenden Wortlaut: __
Gemeinsam mit den Stadtwerken wird im Jahr 2026 ein Pilotprojekt zur Erprobung sogenannter Ladebordsteine gestartet. Die Ladebordsteine stellen eine potenziell platzsparende Lösung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im begrenzten öffentlichen Raum dar. Die notwendige Ladeelektronik wird in die Abmaße eines Standard-Bordsteins integriert u
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
__254068-03__ ausführlich dargelegt und dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 28.05.2026 zur Kenntnis gebracht.