Originalquelle: ALLRIS-Original
254071 · 2026-01-20 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
s hat sie mit Schreiben vom 09.10.2025 die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister als „staatliche Verwaltungsbehörde“ angewiesen, die Befreiung zu versagen. Die Planung der Kleingartenanlage wurde gestoppt. Im ursprünglichen Zeitplan sollte die Anlage bis Mitte 2026 fertiggestellt werden, um den Kleingärtnern einen nahtlosen Umzug zu ermöglichen.
Daraufhin haben die beteiligten Ämter der Bonner Stadtverwaltung (Rechtsamt, Amt für Wirtschaftsförderung, Amt für Umwelt und Stadtgrün einschl. Dezernent III) bei der Höheren Naturschutzbehörde in Köln einen Termin zur ausführlichen Erklärung des Sachverhaltes wahrgenommen, um die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung (z.B. über eine Ausnahme nach Ziff. 2 des Landschaftsplans Kottenforst auf Grundlage eines Konzepts sowie paralleler Aufstellung eines Bebauungsplans) zu besprechen.
Die Höhere Naturschutzbehörde sieht hier allerdings keinen bzw. nur geringen Spielraum, da eine Ausnahme von einer Vielzahl der Verbote des Landschaftsplans, wie auch eine Befreiung, mit dem Schutzzweck des Schutzgebiets nicht vereinbar sei und nur im Wege der Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage in Form eines Bebauungsplans überwunden w
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._