Originalquelle: ALLRIS-Original
260027 · 2026-01-06 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: CDU Bezirksfraktion Hardtberg Christian Weiler
Erfolgt mündlich
Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, wie der aktuelle Sachstand zu DS __230509__ ist. Die BV Hardtberg hatte seinerzeit die Prüfung zur Realisierung von bis zu drei Hundefreilaufflächen in Duisdorf, Lengsdorf und Brüser Berg beantragt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet aufgrund des erhöhten Abstimmungsbedarfes um Vertagung der Großen Anfrage.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung kann den Wunsch, den Hundehalter*innen im Stadtbezirk Hardtberg und deren Hunden ein erweitertes Angebot an Freilaufflächen zur Verfügung zu stellen, sehr gut nachvollziehen.
Gleichzeitig handelt es sich bei der Einrichtung von Hundefreilaufflächen um eine freiwillige kommunale Aufgabe, die einem kontinuierlichen Abwägungsdruck unterliegt und nur unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit wahrgenommen werden kann. Die Prüfung und Umsetzung weiterer Hundefreilaufflächen erfordert teils erhebliche Finanz-/Personalressourcen, die der Verwaltung in Zeiten notwendiger Haushaltseinsparungen aktuell nicht zur Verfügung stehen. Zur Einordnung: Allein die Kosten für einen Meter Einzäunung belaufen sich auf ca. 270€ pro laufender Meter (inkl. Herstellungskosten).
In Abhängigkeit der laufenden Aufgaben-/Haushaltskonsolidierung kann unter Berücksichtigung dessen bei der Einbringung des städtischen Haushaltes darüber beraten werden, ob weitere Hundefreilaufflächen geplant, umgesetzt und betrieben werden sollen.
Bezüglich einer potenziellen teilweisen Nutzung der Reitsportanlage Wesselheideweg verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme zur [__DS 23509-01 ST__](https://www.bonn.sit
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Wie in der Stellungnahme __DS 230509-01 ST__ geschrieben, wurden die Standorte mit folgendem Ergebnis geprüft:
Wie in der Sitzung damals mündlich erläutert, handelt es sich bei der Bereitstellung von Hundefreilaufflächen um eine freiwillige Leistung der Kommunen, die jedoch mit erhöhten Unterhaltungskosten einhergeht. Die vielfach zitierte Hundesteuer ist keine zweckgebundene Steuer, weshalb aus der Zahlung keinerlei Ansprüche abzuleiten sind.
Viele Bereiche in Bonn grenzen fußläufig an die freie Landschaft an. Ebenfalls gibt es über das gesamte Stadtgebiet verteilt sechs Freilaufflächen. Hinzukommen Vereinsflächen, Trainingsflächen etc., sodass Bonn grundsätzlich eine Grundabdeckung an Freilaufmöglichkeiten für Hunde aufweist.
Es ist bekannt, dass es im Stadtgebiet Bereiche gibt, in denen Hundehaltende weitere Strecken laufen oder fahren müssen, um ihrem Hund eine Möglichkeit des abgeleinten Laufens zu geben.
Hierbei ist zu bedenken, dass n
_Gekürzt._