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Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

260049 · 2026-02-04 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Zur/Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn wird/werden

__________________ in dieser Reihenfolge gewählt.

Beschlussvorschlag

Zur/Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn wird/werden __________________ in dieser Reihenfolge gewählt.

Begründung

Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 1 GO NRW wählt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aus seiner Mitte eine/n oder mehrere stellvertretende Vorsitzende.

Sollte der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration mehrere Stellvertreter/innen wählen, ist es für die Übernahme des Vorsitzes im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration im Verhinderungsfalle des/der Vorsitzenden notwendig, die Reihenfolge festzulegen.

__Hinweis zum Wahlverfahren: __

Laut § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden ist. Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findet ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt.

Wenn ein Fünftel der anwesenden Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration verla

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

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