Originalquelle: ALLRIS-Original
260066 · 2026-02-10 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: CDU Bezirksfraktion Beuel Daniel Gerhards Grüne Bezirksfraktion Beuel Gerhard Baumgärtel SPD Bezirksfraktion Beuel Alexander Frank Paul
Derzeit werden im Stadtbezirk Beuel an verschiedenen Flächen Wohnwagen und Wohnmobile im öffentlichen Bereich abgestellt und blockieren oft Parkflächen von Anwohnerinnen und Anwohnern.
Teilweise verbleiben die Fahrzeuge mehrere Wochen oder gar Monate auf diesen öffentlichen Stellflächen.
Wir beabsichtigen daher, Gebiete für das Abstellen von diesen Fahrzeugen auszuweisen und zu kennzeichnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtbezirk Beuel öffentliche Stellflächen für Wohnmobile & Wohnwagen zu prüfen und auszuweisen.
Dabei soll auch geprüft werden, ob die Parkplätze am Ennertbad in der Zeit von Ende Püma bis zur Öffnung des Bades im Frühjahr vorübergehend als Stellfläche für Wohnmobile und Wohnwagen genutzt werden können.
Die Fläche wird nur jeweils für eine Wintersaison zur Verfügung gestellt, um bei dem geplanten Umbau zum Kombibad die Fläche bei Bedarf für die Bauarbeiten nutzen zu können.
Die Plätze sollten zudem nur Halter*innen zur Verfügung gestellt werden, die in Beuel wohnen.
Außerdem soll geprüft werden, ob die Stadt für das Abstellen auf öffentlichen Stellflächen eine monatliche Gebühr, z.B. in Höhe von 75 €, erheben kann.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Beschlusstext wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Stellungnahme der Verwaltung
Die Bereitstellung des Parkplatzes am Ennertbad erscheint aus fachlicher Sicht grundsätzlich vorstellbar. Vor einer weiteren Befassung ist jedoch eine Prüfung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Dabei ist insbesondere zu klären, ob eine entsprechende Nutzung zulässig ist. Die Prüfung erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen. Nach Abschluss dieser Klärung kann eine weitergehende Bewertung erfolgen.
Sachverhalt
Nicht nur in Anbetracht der Parkplatzsituation sondern auch allgemein, ist öffentlicher Raum in Bonn eine stark begrenzte Ressource. Dabei ist auch die Frage nach Stellplätzen für Wohnmobile allgegenwärtig. Häufig werden diese im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt, was dazu führt, dass andere Verkehrsteilnehmende weniger Raum zur Verfügung haben. Es ist daher zu begrüßen, dass es vermehrt Verbotszonen für das Abstellen von Wohnmobilen gibt. Bei den Wohnmobilen handelt es sich in den seltensten Fällen um primär genutzte Fahrzeuge, weshalb die Halter*innen grundsätzlich in der Verantwortung stehen sich um geeignete Stellplätze zu kümmern. Da nicht alle die Möglichkeit haben, ihr Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück abzustellen und gewerbliche Stellplätze in Bonn und Umgebung sehr begrenzt verfügbar sind, ist es legitim zu erwägen, temporär oder dauerhaft nicht genutzte städtische Flächen zur Verfügung zu stellen. Die somit effektiv stattfindende Vermietung öffentlichen Raums sollte zu einem angemessenen Preis stattfinden. Angelehnt an die Durchschnittsgröße von Wohnmobilien, welche 16 Quadratmeter beträgt, sowie der gängigen Nettokaltmiete in Bonn von 13 € pro Quadratmeter in Bon
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Antragstext wird um folgenden Satz ergänzt: Sollten sich städtische Flächen finden, die als Abstellort für Wohnmobile dienen können, wird ein monatlicher Mietpreis von 208 € pro Stellplatz erhoben.