Originalquelle: ALLRIS-Original
260069 · 2026-01-14 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Jakob Kraasch-Tarnowsky
Der Stadt Bonn kostet die Unterbringung eines*r Wohnungslose*n in einer Unterkunft im Durchschnitt einen vierstelligen Betrag im Monat. Während diese Menschen weiterhin auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden und wir für viel Geld für das Verwalten von Elend ausgeben. Gleichzeitig werden städtische Häuser, wegen einer vermeintlichen Nichtwirtschaftlichkeit, nicht saniert. Die Rechnung hält im Angesicht der bisherigen Unterbringungskosten nicht stand.
Das SGB wird beauftragt, Gespräche mit dem VfG und der Vebowag über die kleineren leerstehenden SGB Wohnliegenschaften zu führen.
Ziel ist es, die Häuser durch die Stadt zu sanieren, um sie im Anschluss im Rahmen von Housing First Projekten durch den VfG zu belegen.
Teil der Gespräche soll die Abstimmung zwischen Vebowag und SGB sein, wer von beiden sich am ehesten eignet, die Sanierung und den anschließenden Betrieb durchzuführen.
Stellungnahme der Verwaltung
Der durch das SGB verwaltete Wohnungsbestand der Bundesstadt Bonn wird prioritär zur Erfüllung der Bedarfe des Amtes 50 herangezogen. Einzelne Objekte, die nicht für die Bedarfserfüllung benötigt werden, werden extern angeboten und sind zurzeit belegt.
Das SGB führt zudem eine sogenannte Leerstandsliste, um leerstehende Gebäude und Wohnungen systematisch zu erfassen und gezielt entwickeln zu können.
So werden diese Leerstände seitens der Stadt stets im Blick behalten und aktiv behandelt.
Die Leerstandsliste umfasst aktuell 57 Liegenschaften der verschiedenen (ehemaligen) Nutzungen wie. Wohnen, Bunker, Verwaltungsgebäude, Häuser, Schwimmbäder etc..
Die in diesem Zusammenhang geführten Liegenschaften sind in der Regel aufgrund ihres erheblichen schlechten baulichen Zustands sowie großer Defizite derzeit nicht in Nutzung.
In 11 Objekten wurde eine Zwischennutzung etabliert, die aufgegeben werden kann, wenn die Objekte ihrem geplanten Nutzungszweck zugeführt werden sollen. Weitere 3 Objekte werden in Kürze fertiggestellt und der Vermietung zugeführt.
Derzeit stehen sieben kleinere Liegenschaften, die für eine mögliche Weiterentwicklung und genauerer Betrachtung für Wohnen in Frag
_Gekürzt._
Sachverhalt
Ergibt sich u.a. aus der Lektüre der Drucksache __260069-01 ST__ .
Beschlussvorschlag
Welchen jeweiligen ursprünglichen Nutzungszweck haben die 11 derzeit in welcher Weise en Detail zwischenbelegten Objekte?
b)
Welche 3 weitere, zu welcher ursprünglichen Nutzung errichteten Objekte sollen in Kürze an wen für welchen Zweck vermietet werden?
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich!
Beschlussvorschlag
Die Beschlussfassung wird zunächst zurückgestellt, bis die in der Stellungnahme __260069-01 ST__ angekündigte Machbarkeitsstudie (I. Quartal 2026) dem Sozialausschuss sowie dem Betriebsausschuss SGB vorliegt.
Stellungnahme der Verwaltung
1. Wie viele und welche städtischen Liegenschaften stehen dem Amt 50 für die Bedarfserfüllung zur Verfügung?
Aktuell stehen Amt 50 76 Objekte für die Bedarfserfüllung zur Verfügung. Dies sind sowohl Sammelobjekte als auch Wohnungen.
2. Welche lt. Stellungnahme DS 260069-01 ST „einzelnen Objekte“ werden aus welchem Grunde nicht für die Bedarfserfüllung des Amt 50 „benötigt“ und zu welchem Zweck sind diese extern vermietet?
Freie Wohnungen aus dem Bestand des Städtischen Gebäudemanagements werden – entsprechend dem Ziel einer möglichst dezentralen und integrationsfördernden Unterbringung – grundsätzlich dem Amt für Soziales und Wohnen zur Nutzung für die Unterbringung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen angeboten.
Nach Kenntnis des Amtes für Soziales und Wohnen werden verfügbare und zur Unterbringung geeignete Wohnungen in der Regel für diesen Zweck genutzt.
Die Wohnobjekte, die nicht durch Amt 50 belegt werden, werden im Allgemeinen an Dritte vermietet. Gründe, warum diese Liegenschaften nicht durch Amt 50 belegt oder benötigt werden, sind beispielsweise langfristige Vermietungen, schlechte Bedingungen bei der Lage der Liegenschaften oder für A
_Gekürzt._
Sachverhalt
Anders als im Ursprungsantrag vorgesehen wird angeregt, Gespräche über die Nutzung der Leerstandsimmobilien mit einer Vielzahl von Akteuren zu führen. Es mag vorkommen, dass das ein oder andere Objekt aufgrund seiner Lage oder Beschaffenheit weder für die Vebowag noch den VfG von Interesse ist. Es stehen daneben aber noch zahlreiche weitere Akteure im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Verfügung, wie etwa die WiR, Sahle Immobilien, Wohnbau, Zusammenstehen e. G. u.A. Neben dem VfG begleiten z.B. auch die Caritas, die Diakonie, das DRK, Frauenhäuser u.A. wohnungslose Menschen und könnten Interesse an der Sanierung der Leerstandsimmobilien zu Gunsten des Personenkreises haben.
Wie der Stellungnahme der Verwaltung entnommen werden kann, sind Machbarkeitsstudien zu Liegenschaften bereits in Auftrag gegeben. Diese sollten den vorgenannten potenziellen Investoren zugänglich gemacht und Gespräche aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Das SGB wird beauftragt, zum Abbau der städtischen Leerstände neben der Vebowag Gespräche mit Akteuren aus der Immobilienwirtschaft, welche öffentlich geförderten Wohnungsbau errichten, sowie mit Akteuren der freien Wohlfahrt und Initiativen zu führen, welche wohnungslose Menschen betreuen. Ziel ist es, Sanierungsträger zu gewinnen, welche die städtischen Leerstände möglichst zügig in Wohnraum umwandeln, um diesen wohnungslosen Menschen zur Verfügung zu stellen. Bei der Vergabe der Grundstücke soll nach Konzeptqualität der Belegung (dauerhaft preisgebunden) sowie Betreuung und Begleitung der Mieterschaft entschieden werden.
Sachverhalt
Der Antrag DS 260069 zielt auf die Prüfung und Entwicklung kleinerer leerstehender städtischer Wohnliegenschaften für Housing-First-Projekte in Zusammenarbeit mit VfG und Vebowag. Der Rat hat die Vorlage am 05.02.2026 in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Die Stellungnahme der Verwaltung verweist auf vorrangige Bedarfe des Amtes 50, auf 57 erfasste Leerstände sowie auf erhebliche bauliche, wirtschaftliche und strategische Hinderungsgründe; belastbare Kostenvergleiche zur Bewertung verschiedener Modelle liegen bislang nicht vor. Vor diesem Hintergrund wird eine Ergänzung des Antrags zur Schaffung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beschließt, den Antrag „Housing First“ (DS 260069) wie folgt zu ergänzen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
• die derzeitigen Kosten der Unterbringung wohnungsloser Menschen in städtischen Einrichtungen (z. B. Notunterkünfte),
• sowie die voraussichtlichen Investitions-, Betriebs- und Folgekosten im Rahmen eines „Housing First“-Ansatzes;
• bauliche und planungsrechtliche Voraussetzungen,
• erforderliche Investitionen (Sanierung/Umnutzung),
• mögliche Betreiber- und Organisationsmodelle (z. B. städtisch, freie Träger, Kooperationen);
• der Gründe für den aktuellen Leerstand bzw. die Nichtnutzung,
• einer Einschätzung der kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Aktivierbarkeit;
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN verfolgt ein wichtiges Ziel zur Weiterentwicklung von Housing-First-Ansätzen in Bonn und wird ausdrücklich unterstützt.
Die Stellungnahme der Verwaltung macht jedoch deutlich, dass die verfügbaren Liegenschaften nur eingeschränkt für eine Wohnnutzung geeignet sind und teilweise erhebliche bauliche sowie wirtschaftliche Herausforderungen bestehen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass nur ein begrenzter Teil der Objekte grundsätzlich für Wohnzwecke in Betracht kommt und erhebliche Sanierungsbedarfe bestehen.
Zugleich hat die Verwaltung bereits Machbarkeitsstudien angestoßen, deren Ergebnisse im weiteren Verfahren eine wichtige Grundlage darstellen werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, den Prüfauftrag so zu konkretisieren, dass:
• die bereits laufenden Untersuchungen systematisch einbezogen werden, • realistische Zielgrößen und Umsetzungsoptionen entwickelt werden und • eine belastbare Entscheidungsgrundlage für den Rat geschaffen wird.
Die Ergänzungen dienen ausdrücklich nicht der Verzögerung des Vorhabens, sondern seiner Strukturierung und Fokussierung auf realistisch umsetzbare Optionen. Ziel ist es, die vor
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN (DS __260069__ ) wird wie folgt ergänzt:
Das Städtische Gebäudemanagement (SGB) wird im Rahmen des Prüfauftrags zusätzlich beauftragt,
1. die identifizierten Potenziale systematisch zu bewerten
• auf Grundlage der bestehenden Leerstandsliste sowie der bereits laufenden Prüfungen und Machbarkeitsstudien • insbesondere hinsichtlich der aktuell benannten, grundsätzlich für Wohnen in Betracht kommenden kleineren Liegenschaften
2. konkrete Zielgrößen und realistische Umsetzungsoptionen darzustellen
• Benennung einer realistischen Zielgröße hinsichtlich der im Rahmen der identifizierten Potenziale zu schaffenden Housing-First-Plätze • Berücksichtigung der baulichen, wirtschaftlichen und strategischen Rahmenbedingungen der Liegenschaften • Einordnung eines erforderlichen Investitionsrahmens
3. einen systematischen Wirtschaftlichkeitsvergleich vorzulegen
• Gegenüberstellung der mittel- und langfristigen Kosten der aktuellen Unterbringungspraxis mit möglichen Housing-First-Lösungen • differenziert nach Umsetzungsvarianten (insbesondere Sanierung durc
_Gekürzt._
Sachverhalt
Anders als im Ursprungsantrag vorgesehen wird angeregt, Gespräche über die Nutzung der Leerstandsimmobilien mit einer Vielzahl von Akteuren zu führen. Es mag vorkommen, dass das ein oder andere Objekt aufgrund seiner Lage oder Beschaffenheit weder für die Vebowag noch den VfG von Interesse ist. Es stehen daneben aber noch zahlreiche weitere Akteure im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Verfügung, wie etwa die WiR, Sahle Immobilien, Wohnbau, Zusammenstehen e. G. u.A. Neben dem VfG begleiten z.B. auch die Caritas, die Diakonie, das DRK, Frauenhäuser u.A. wohnungslose Menschen und könnten Interesse an der Sanierung der Leerstandsimmobilien zu Gunsten des Personenkreises haben.
Wie der Stellungnahme der Verwaltung entnommen werden kann, sind Machbarkeitsstudien zu Liegenschaften bereits in Auftrag gegeben. Diese sollten den vorgenannten potenziellen Investoren zugänglich gemacht und Gespräche aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Das SGB wird beauftragt, zum Abbau der städtischen Leerstände neben der Vebowag Gespräche mit Akteuren aus der Immobilienwirtschaft, welche öffentlich geförderten Wohnungsbau errichten, sowie mit Akteuren der freien Wohlfahrt und Initiativen zu führen, welche wohnungslose Menschen betreuen. Ziel ist es, Sanierungsträger zu gewinnen, welche die städtischen Leerstände möglichst zügig in Wohnraum umwandeln, um diesen wohnungslosen Menschen zur Verfügung zu stellen. Bei der Vergabe der Grundstücke soll nach Konzeptqualität der Belegung (dauerhaft preisgebunden) sowie Betreuung und Begleitung der Mieterschaft entschieden werden.
Sachverhalt
Erklärt sich durch Lektüre der Fragestellung. Im Übrigen wird auf die wahrheitsgemäße Auskunftspflicht der Fachverwaltung gegenüber den Ratsmitgliedern hingewiesen.
Beschlussvorschlag
In ihrer Stellungnahme (DS __260069-04 ST__ ) zur Großen Anfrage der BBB-Fraktion (DS 260069-02) führt die Verwaltung unter der Antwort zu Ziffer 9 einerseits aus, keine Aussagen zu den Housing First Aktivitäten des Vereins für Gefährdetenhilfe (VfG) machen zu können, verkündet hingegen in ihrer Antwort zu Ziffer 10 der Anfrage, Projekte wie "Housing First", die durch den Verein für Gefährdetenhilfe (VfG), umgesetzt würden, stellten einen wichtigen Baustein dar, um besonders vulnerable wohnungslose Menschen dauerhaft in Wohnraum zu integrieren.
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Bei der Stellungnahme der Verwaltung aus 2022 (DS __221319-01 ST__ ) wurde lediglich unter Ziffer 4 in aller Kürze auf das Projekt „Housing First“ des VfG an sich verwiesen, da es ein Baustein in der Bonner Landschaft ist. Es wurde aber auch auf die Landesfinanzierung verwiesen und dass die Stadt Bonn nicht an diesem Projekt beteiligt ist. Die Ziffer 9 der aktuellen Anfrage zielt aber genau auf diese Prozesse und Strategien zur Akquise von Wohnraum ab. Zur Vorgehensweise des VfG im Rahmen der Akquise von Liegenschaften für das Projekt „Housing First“ kann die Verwaltung keine Aussage treffen, da wir nicht Projektbeteiligte sind.
Jegliche Schaffung von Wohnraum, insbesondere für auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Personengruppen, kann seitens der Verwaltung nur begrüßt werden.