Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025180) # Grüne-Antrag: Housing First 260069 · 2026-01-14 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Jakob Kraasch-Tarnowsky ## Sachverhalt Der Stadt Bonn kostet die Unterbringung eines*r Wohnungslose*n in einer Unterkunft im Durchschnitt einen vierstelligen Betrag im Monat. Während diese Menschen weiterhin auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden und wir für viel Geld für das Verwalten von Elend ausgeben. Gleichzeitig werden städtische Häuser, wegen einer vermeintlichen Nichtwirtschaftlichkeit, nicht saniert. Die Rechnung hält im Angesicht der bisherigen Unterbringungskosten nicht stand. ## Beschlussvorschlag Das SGB wird beauftragt, Gespräche mit dem VfG und der Vebowag über die kleineren leerstehenden SGB Wohnliegenschaften zu führen. Ziel ist es, die Häuser durch die Stadt zu sanieren, um sie im Anschluss im Rahmen von Housing First Projekten durch den VfG zu belegen. Teil der Gespräche soll die Abstimmung zwischen Vebowag und SGB sein, wer von beiden sich am ehesten eignet, die Sanierung und den anschließenden Betrieb durchzuführen. ## Beratungsfolge - 2026-02-05 · Rat · vertagt - 2026-03-17 · Betriebsausschuss SGB · zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz - 2026-03-17 · Betriebsausschuss SGB · vertagt - 2026-04-14 · Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren · zur Kenntnis genommen - 2026-04-14 · Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren · geändert beschlossen - 2026-05-07 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-05-12 · Betriebsausschuss SGB · geändert beschlossen - 2026-06-11 · Rat · vertagt - 2026-06-11 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2026-06-15 · Rat · geändert beschlossen - 2026-07-09 · Rat · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 260069-01 ST Stellungnahme zum Antrag "Housing First" {#nv-2025377} **Stellungnahme der Verwaltung** Der durch das SGB verwaltete Wohnungsbestand der Bundesstadt Bonn wird prioritär zur Erfüllung der Bedarfe des Amtes 50 herangezogen. Einzelne Objekte, die nicht für die Bedarfserfüllung benötigt werden, werden extern angeboten und sind zurzeit belegt. Das SGB führt zudem eine sogenannte Leerstandsliste, um leerstehende Gebäude und Wohnungen systematisch zu erfassen und gezielt entwickeln zu können. So werden diese Leerstände seitens der Stadt stets im Blick behalten und aktiv behandelt. Die Leerstandsliste umfasst aktuell 57 Liegenschaften der verschiedenen (ehemaligen) Nutzungen wie. Wohnen, Bunker, Verwaltungsgebäude, Häuser, Schwimmbäder etc.. Die in diesem Zusammenhang geführten Liegenschaften sind in der Regel aufgrund ihres erheblichen schlechten baulichen Zustands sowie großer Defizite derzeit nicht in Nutzung. In 11 Objekten wurde eine Zwischennutzung etabliert, die aufgegeben werden kann, wenn die Objekte ihrem geplanten Nutzungszweck zugeführt werden sollen. Weitere 3 Objekte werden in Kürze fertiggestellt und der Vermietung zugeführt. Derzeit stehen sieben kleinere Liegenschaften, die für eine mögliche Weiterentwicklung und genauerer Betrachtung für Wohnen in Frag _Gekürzt._ ### 260069-02 BBB-Anfrage: Housing FirstDrucksachenfolge 260069 {#nv-2025607} **Sachverhalt** Ergibt sich u.a. aus der Lektüre der Drucksache [__260069-01 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2025377) . **Beschlussvorschlag** 1. Wie viele und welche städtischen Liegenschaften stehen dem Amt 50 für die Bedarfserfüllung zur Verfügung? 2. Welche lt. Stellungnahme DS [__260069-01 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2025377) „einzelnen Objekte“ werden aus welchem Grunde nicht für die Bedarfserfüllung des Amt 50 „benötigt“ und zu welchem Zweck sind diese extern vermietet? 3. Wie viele der gemäß Leerstandsliste 57 Immobilien eignen sich baulich und unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Betrachtung für eine Wohnnutzung? 4. a) Welchen jeweiligen ursprünglichen Nutzungszweck haben die 11 derzeit in welcher Weise en Detail zwischenbelegten Objekte? b) Welche 3 weitere, zu welcher ursprünglichen Nutzung errichteten Objekte sollen in Kürze an wen für welchen Zweck vermietet werden? 5. Wo genau befinden sich die 7 weiteren kleinen Liegenschaften und mit welchem Kostenaufwand pro Quadratmeter Wohnfläche wären diese für eine Wohnnutzung herstellbar? 6. Auf welcher Grundlage schätzt die Stabsstelle strategische Unternehmenssteuerung die beantragten gemeinsamen Aktivitäten als umsetzbar ein, obwohl das SGB in der DS [__252856__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOL _Gekürzt._ ### 260069-03 AA BBB-Änderungsantrag: Housing FirstAntrag zur Drucksachenfolge 260069 {#nv-2025609} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich! **Beschlussvorschlag** Die Beschlussfassung wird zunächst zurückgestellt, bis die in der Stellungnahme [__260069-01 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2025377) angekündigte Machbarkeitsstudie (I. Quartal 2026) dem Sozialausschuss sowie dem Betriebsausschuss SGB vorliegt. ### 260069-04 ST BBB-Anfrage: Housing FirstDrucksachenfolge 260069 {#nv-2025928} **Stellungnahme der Verwaltung** **1. Wie viele und welche städtischen Liegenschaften stehen dem Amt 50 für die Bedarfserfüllung zur Verfügung? ** Aktuell stehen Amt 50 76 Objekte für die Bedarfserfüllung zur Verfügung. Dies sind sowohl Sammelobjekte als auch Wohnungen. **2. Welche lt. Stellungnahme DS 260069-01 ST „einzelnen Objekte“ werden aus welchem Grunde nicht für die Bedarfserfüllung des Amt 50 „benötigt“ und zu welchem Zweck sind diese extern vermietet? ** Freie Wohnungen aus dem Bestand des Städtischen Gebäudemanagements werden – entsprechend dem Ziel einer möglichst dezentralen und integrationsfördernden Unterbringung – grundsätzlich dem Amt für Soziales und Wohnen zur Nutzung für die Unterbringung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen angeboten. Nach Kenntnis des Amtes für Soziales und Wohnen werden verfügbare und zur Unterbringung geeignete Wohnungen in der Regel für diesen Zweck genutzt. Die Wohnobjekte, die nicht durch Amt 50 belegt werden, werden im Allgemeinen an Dritte vermietet. Gründe, warum diese Liegenschaften nicht durch Amt 50 belegt oder benötigt werden, sind beispielsweise langfristige Vermietungen, schlechte Bedingungen bei der Lage der Liegenschaften oder für A _Gekürzt._ ### 260069-05 AA Änderungsantrag Linke: Grüne-Antrag: Housing FirstAntrag zur Vorlage 260069 {#nv-2026065} **Sachverhalt** Anders als im Ursprungsantrag vorgesehen wird angeregt, Gespräche über die Nutzung der Leerstandsimmobilien mit einer Vielzahl von Akteuren zu führen. Es mag vorkommen, dass das ein oder andere Objekt aufgrund seiner Lage oder Beschaffenheit weder für die Vebowag noch den VfG von Interesse ist. Es stehen daneben aber noch zahlreiche weitere Akteure im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Verfügung, wie etwa die WiR, Sahle Immobilien, Wohnbau, Zusammenstehen e. G. u.A. Neben dem VfG begleiten z.B. auch die Caritas, die Diakonie, das DRK, Frauenhäuser u.A. wohnungslose Menschen und könnten Interesse an der Sanierung der Leerstandsimmobilien zu Gunsten des Personenkreises haben. Wie der Stellungnahme der Verwaltung entnommen werden kann, sind Machbarkeitsstudien zu Liegenschaften bereits in Auftrag gegeben. Diese sollten den vorgenannten potenziellen Investoren zugänglich gemacht und Gespräche aufgenommen werden. **Beschlussvorschlag** Das SGB wird beauftragt, zum Abbau der städtischen Leerstände neben der Vebowag Gespräche mit Akteuren aus der Immobilienwirtschaft, welche öffentlich geförderten Wohnungsbau errichten, sowie mit Akteuren der freien Wohlfahrt und Initiativen zu führen, welche wohnungslose Menschen betreuen. Ziel ist es, Sanierungsträger zu gewinnen, welche die städtischen Leerstände möglichst zügig in Wohnraum umwandeln, um diesen wohnungslosen Menschen zur Verfügung zu stellen. Bei der Vergabe der Grundstücke soll nach Konzeptqualität der Belegung (dauerhaft preisgebunden) sowie Betreuung und Begleitung der Mieterschaft entschieden werden. ### 260069-06 AA Änderungsantrag zur Drucksache 260069 – „Housing First“ {#nv-2026072} **Sachverhalt** Der Antrag DS 260069 zielt auf die Prüfung und Entwicklung kleinerer leerstehender städtischer Wohnliegenschaften für Housing-First-Projekte in Zusammenarbeit mit VfG und Vebowag. Der Rat hat die Vorlage am 05.02.2026 in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Die Stellungnahme der Verwaltung verweist auf vorrangige Bedarfe des Amtes 50, auf 57 erfasste Leerstände sowie auf erhebliche bauliche, wirtschaftliche und strategische Hinderungsgründe; belastbare Kostenvergleiche zur Bewertung verschiedener Modelle liegen bislang nicht vor. Vor diesem Hintergrund wird eine Ergänzung des Antrags zur Schaffung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage vorgeschlagen. **Beschlussvorschlag** Der Ausschuss beschließt, den Antrag „Housing First“ (DS 260069) wie folgt zu ergänzen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. eine vergleichende Kostenanalyse vorzulegen, die insbesondere umfasst: • die derzeitigen Kosten der Unterbringung wohnungsloser Menschen in städtischen Einrichtungen (z. B. Notunterkünfte), • sowie die voraussichtlichen Investitions-, Betriebs- und Folgekosten im Rahmen eines „Housing First“-Ansatzes; 2. für mindestens ein geeignet erscheinendes Objekt eine exemplarische Prüfung durchzuführen, die insbesondere darstellt: • bauliche und planungsrechtliche Voraussetzungen, • erforderliche Investitionen (Sanierung/Umnutzung), • mögliche Betreiber- und Organisationsmodelle (z. B. städtisch, freie Träger, Kooperationen); 3. eine strukturierte Übersicht über leerstehende oder potenziell aktivierbare Immobilien im städtischen Bestand vorzulegen, einschließlich: • der Gründe für den aktuellen Leerstand bzw. die Nichtnutzung, • einer Einschätzung der kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Aktivierbarkeit; 4. eine belastbare Entscheidungsgrundlage für den Rat zu erarbeiten, die eine sachliche Bewertung verschiedener Modelle der Wohnraumversorgung er _Gekürzt._ ### 260069-08 AA Änderungsantrag der BSW/SBI zum Antrag „Housing First“ (DS 260069) {#nv-2026546} **Sachverhalt** Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN verfolgt ein wichtiges Ziel zur Weiterentwicklung von Housing-First-Ansätzen in Bonn und wird ausdrücklich unterstützt. Die Stellungnahme der Verwaltung macht jedoch deutlich, dass die verfügbaren Liegenschaften nur eingeschränkt für eine Wohnnutzung geeignet sind und teilweise erhebliche bauliche sowie wirtschaftliche Herausforderungen bestehen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass nur ein begrenzter Teil der Objekte grundsätzlich für Wohnzwecke in Betracht kommt und erhebliche Sanierungsbedarfe bestehen. Zugleich hat die Verwaltung bereits Machbarkeitsstudien angestoßen, deren Ergebnisse im weiteren Verfahren eine wichtige Grundlage darstellen werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, den Prüfauftrag so zu konkretisieren, dass: • die bereits laufenden Untersuchungen systematisch einbezogen werden, • realistische Zielgrößen und Umsetzungsoptionen entwickelt werden und • eine belastbare Entscheidungsgrundlage für den Rat geschaffen wird. Die Ergänzungen dienen ausdrücklich nicht der Verzögerung des Vorhabens, sondern seiner Strukturierung und Fokussierung auf realistisch umsetzbare Optionen. Ziel ist es, die vor _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** **Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN (DS** [__260069__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2025180) **) wird wie folgt ergänzt: ** Das Städtische Gebäudemanagement (SGB) wird im Rahmen des Prüfauftrags zusätzlich beauftragt, **1. die identifizierten Potenziale systematisch zu bewerten** • auf Grundlage der bestehenden Leerstandsliste sowie der bereits laufenden Prüfungen und Machbarkeitsstudien • insbesondere hinsichtlich der aktuell benannten, grundsätzlich für Wohnen in Betracht kommenden kleineren Liegenschaften **2. konkrete Zielgrößen und realistische Umsetzungsoptionen darzustellen** • Benennung einer realistischen Zielgröße hinsichtlich der im Rahmen der identifizierten Potenziale zu schaffenden Housing-First-Plätze • Berücksichtigung der baulichen, wirtschaftlichen und strategischen Rahmenbedingungen der Liegenschaften • Einordnung eines erforderlichen Investitionsrahmens **3. einen systematischen Wirtschaftlichkeitsvergleich vorzulegen** • Gegenüberstellung der mittel- und langfristigen Kosten der aktuellen Unterbringungspraxis mit möglichen Housing-First-Lösungen • differenziert nach Umsetzungsvarianten (insbesondere Sanierung durc _Gekürzt._ ### 260069-07 AA Änderungsantrag Linke: Grüne-Antrag: Housing FirstAntrag zur Vorlage 260069 {#nv-2026554} **Sachverhalt** Anders als im Ursprungsantrag vorgesehen wird angeregt, Gespräche über die Nutzung der Leerstandsimmobilien mit einer Vielzahl von Akteuren zu führen. Es mag vorkommen, dass das ein oder andere Objekt aufgrund seiner Lage oder Beschaffenheit weder für die Vebowag noch den VfG von Interesse ist. Es stehen daneben aber noch zahlreiche weitere Akteure im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Verfügung, wie etwa die WiR, Sahle Immobilien, Wohnbau, Zusammenstehen e. G. u.A. Neben dem VfG begleiten z.B. auch die Caritas, die Diakonie, das DRK, Frauenhäuser u.A. wohnungslose Menschen und könnten Interesse an der Sanierung der Leerstandsimmobilien zu Gunsten des Personenkreises haben. Wie der Stellungnahme der Verwaltung entnommen werden kann, sind Machbarkeitsstudien zu Liegenschaften bereits in Auftrag gegeben. Diese sollten den vorgenannten potenziellen Investoren zugänglich gemacht und Gespräche aufgenommen werden. **Beschlussvorschlag** Das SGB wird beauftragt, zum Abbau der städtischen Leerstände neben der Vebowag Gespräche mit Akteuren aus der Immobilienwirtschaft, welche öffentlich geförderten Wohnungsbau errichten, sowie mit Akteuren der freien Wohlfahrt und Initiativen zu führen, welche wohnungslose Menschen betreuen. Ziel ist es, Sanierungsträger zu gewinnen, welche die städtischen Leerstände möglichst zügig in Wohnraum umwandeln, um diesen wohnungslosen Menschen zur Verfügung zu stellen. Bei der Vergabe der Grundstücke soll nach Konzeptqualität der Belegung (dauerhaft preisgebunden) sowie Betreuung und Begleitung der Mieterschaft entschieden werden. ### 260069-09 BBB-Anfrage: Housing First {#nv-2027666} **Sachverhalt** Erklärt sich durch Lektüre der Fragestellung. Im Übrigen wird auf die wahrheitsgemäße Auskunftspflicht der Fachverwaltung gegenüber den Ratsmitgliedern hingewiesen. **Beschlussvorschlag** In ihrer Stellungnahme (DS [__260069-04 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025928&refresh=false) ) zur Großen Anfrage der BBB-Fraktion (DS 260069-02) führt die Verwaltung unter der Antwort zu Ziffer 9 einerseits aus, keine Aussagen zu den Housing First Aktivitäten des Vereins für Gefährdetenhilfe (VfG) machen zu können, verkündet hingegen in ihrer Antwort zu Ziffer 10 der Anfrage, Projekte wie "Housing First", die durch den Verein für Gefährdetenhilfe (VfG), umgesetzt würden, stellten einen wichtigen Baustein dar, um besonders vulnerable wohnungslose Menschen dauerhaft in Wohnraum zu integrieren. 1. Wenn die Verwaltung nach eigner Einlassung nichts zur Information über die Housing First Aktivitäten des Vereins für Gefährdetenhilfe (VfG) beitragen kann, auf welcher Grundlage bezeichnet sie deren Housing-First-Projekt dann als wichtigen Baustein zur der Vermittlung von Wohnraum an Obdachlose? 2. Wie lässt sich das in der o.g. Stellungnahme (DS [__260069-04 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025928&refresh=false) ) erklärte, angebliche Unwissen der Verwaltung mit deren Ausführungen in Drucksache [__221319-01 ST__](https://www.b _Gekürzt._ ### 260069-10 ST BBB-Anfrage: Housing First {#nv-2028028} **Stellungnahme der Verwaltung** Bei der Stellungnahme der Verwaltung aus 2022 (DS [__221319-01 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2007417) ) wurde lediglich unter Ziffer 4 in aller Kürze auf das Projekt „Housing First“ des VfG an sich verwiesen, da es ein Baustein in der Bonner Landschaft ist. Es wurde aber auch auf die Landesfinanzierung verwiesen und dass die Stadt Bonn nicht an diesem Projekt beteiligt ist. Die Ziffer 9 der aktuellen Anfrage zielt aber genau auf diese Prozesse und Strategien zur Akquise von Wohnraum ab. Zur Vorgehensweise des VfG im Rahmen der Akquise von Liegenschaften für das Projekt „Housing First“ kann die Verwaltung keine Aussage treffen, da wir nicht Projektbeteiligte sind. Jegliche Schaffung von Wohnraum, insbesondere für auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Personengruppen, kann seitens der Verwaltung nur begrüßt werden. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3066097&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3070640&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3077537&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3077550&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3085126&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3092734&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3092785&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3107473&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3107622&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3142177&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3159317&OTYP=41))