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Beschluss zur Aufstellung sowie zur Veröffentlichung zum Zwecke der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8123-1 „Am Ennertbad“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven

260081 · 2026-02-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Bebauungsplan Nr. 8123-1 der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven, zwischen der Holtorfer Straße, der Trasse der ehemaligen Beueler Industriebahn, der Bundesautobahn A 59, der Straße Am Ennertbad und dem Grundstück des Ennertbads ist gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB aufgehoben.
  1. Der Bebauungsplan Nr. 8123-1 ist zum Zwecke seiner Aufhebung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Bebauungsplan Nr. 8123-1 der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven, zwischen der Holtorfer Straße, der Trasse der ehemaligen Beueler Industriebahn, der Bundesautobahn A 59, der Straße Am Ennertbad und dem Grundstück des Ennertbads ist gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB aufgehoben.
  1. Der Bebauungsplan Nr. 8123-1 ist zum Zwecke seiner Aufhebung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Begründung

__Plangebiet und bestehendes Planungsrecht__

Im Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn ist das Plangebiet als Wohnfläche sowie Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freibad (im Bereich des Ennertbads) bzw. ohne besondere Zweckbestimmung (im Bereich der A 59) ausgewiesen. Direkt südlich an den Bebauungsplan grenzt das Naturschutzgebiet Ennert an.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8123-1 der Bundesstadt Bonn mit Rechtskraft vom 21. März 1975 umfasst einen Bereich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven, zwischen der Holtorfer Straße, der Trasse der ehemaligen Beueler Industriebahn, der Bundesautobahn A 59, der Straße Am Ennertbad sowie das Grundstück des Ennertbads. Das ca. 11, 4 ha große Gebiet ist in drei verschiedene Nutzungsbereiche unterteilt. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Wohnflächen sind nahezu vollständig bebaut. Im Westen des rechtskräftigen B-Plans ist eine Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung, im Zentrum Flächen für Reine Wohngebiete (WR) und im Osten eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freibad ausgewiesen. Zusätzlich sind öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt. Für den Bereich des WR ist eine ein- bis zweigeschossige Be

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

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