Originalquelle: ALLRIS-Original
260084 · 2026-01-15 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte
Das Projekt „Amerikanischer Club“ besitzt eine besondere Bedeutung für die Bundesstadt Bonn – städtebaulich, historisch, bildungspolitisch und gesellschaftlich.
Zum einen könnte ein wichtiges Baudenkmal mit historischer Bedeutung für die Geschichte der Bonner Republik erhalten werden. Zum anderen hätte das Projekt aber auch eine besondere Aufgabe als Ort der Demokratie und wäre ein wichtiger Beitrag zur politischen Bildung und Förderung des Demokratieverständnisses in unserem Land.
Des Weiteren könnte die angespannte wirtschaftliche Situation für die Bonn International School (BIS) durch ein Herauslösen des Anteils aus dem Grundstück und damit eine Verminderung der Pachtkosten erreicht werden. Die BIS ist ein bedeutender Bildungsakteur in unserer Stadt und ist für den Standort der Vereinten Nationen und international agierender DAX-Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Forschungseinrichtungen für unsere Stadt unverzichtbar.
Die Verwaltung wird noch einmal aufgefordert, ihre Bemühungen zu intensivieren und ein Scheitern des Projektes noch zu verhindern.
Wir erwarten die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Verwaltung hierzu bisher getroffen?
Ist die Verwaltung weiterhin mit der Montag Stiftung in Kontakt?
Welche konkreten Schritte sind kurzfristig machbar?
der Dringlichkeit: **
Nach den Aussagen der Montag Stiftung ist ein endgültiges Scheitern des Projektes „Open Embassy“ gegeben, wenn nicht kurzfristig eine Lösung zur Reduzierung des Kaufpreises im Rahmen der Veräußerung des Amerikanischen Clubs durch die VEBOWAG zumindest erkennbar ist. Hierzu gibt es auch einen Artikel im Generalanzeiger vom 22.12.25, der ein Scheitern des Projektes befürchtet. Schon in einem Dringlichkeitsantrag hatte der Rat am 8.9.2025 einstimmig die Verwaltung beauftragt nach möglichen Lösungen zu suchen und verwaltungsseitig weiterhin mit Nachdruck zum Gelingen dieses Projektes von besonderem gesamtstädtischen Interesse tätig zu werden.
Sachverhalt
Angesichts der tatsächlich bestehenden Dringlichkeit reicht es nicht aus, die Verwaltung erneut lediglich zu Berichten und allgemeinen Bemühungen aufzufordern. Der zu ersetzende Antrag verkennt, dass die Verwaltung ohne einen klaren politischen Rahmen gar nicht anders handeln kann. Erforderlich ist vielmehr eine politische Steuerungsentscheidung des Rates und die damit verbundene Übernahme von Verantwortung. Der Änderungsantrag schafft in diesem Sinne eine klare Zielvorgabe für die Ausübung der Gesellschafterrechte der Stadt zugunsten des Denkmalerhalts.
Im Übrigen wird zur rechtlichen Einordnung auf die Große Anfrage DS __260012__ verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der ursprüngliche Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach DS __260084__ wird durch folgende Fassung ersetzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, ihre Gesellschafterrechte bei der Vebowag / Vebofutur so auszuüben, dass beim Verkauf des Amerikanischen Clubs der Denkmalerhalt Vorrang vor der Erzielung eines maximalen Veräußerungserlöses hat.
Sachverhalt
Mit __Ratsbeschluss__ vom 22.01.2026 wurde die Verwaltung aufgefordert, die Bemühungen zu intensivieren, um das Projekt Amerikanischer Club / Open Embassy, welches wegen der divergierenden Kaufpreisvorstellungen zwischen der VEBOFUTUR und der Montagsstiftung endgültig zu scheitern droht, doch noch zu retten.
Zu diesem Zweck wurde die Verwaltung vom Rat gebeten ein viertes Gutachten zu beauftragen. Gemäß Ratsbeschluss, war dieses „so schnell wie möglich zu erstellen und den zuständigen Gremien eine Vorlage zum weiteren Verfahren zu machen“. Seit geraumer Zeit liegt das Gutachten der Verwaltung vor, ohne das die politischen Gremien über dessen Inhalt informiert werden.
So haben seit dem Beschluss bereits zwei Ratssitzungen stattgefunden. Die Grüne Fraktion hat mehrfach bei der Verwaltung wegen der Vorlage des Gutachten nachgefragt. Eine Ankündigung, das Gutachten im Rat zum 7.5.2026 vorzulegen, wird nun nicht nachgekommen und die Beratung weiter verzögert.
Diese Vorgehensweise widerspricht dem o.g. Ratsbeschluss.
So ist zu befürchten, dass aufgrund des mangelnden Engagements des Oberbürgermeisters in dieser Sa
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, das bereits fertiggestellte vierte Gutachten zur Ermittlung eines objektiven und realistischen Kaufpreises des amerikanischen Clubs nunmehr umgehend den politischen Gremien vorzulegen.
In der Ratssitzung am 7. 5. 2026 wird die Verwaltung unter Aktuelle Informationen der Verwaltung gebeten, den groben Inhalt des Gutachtens mündlich vorzutragen.
Es soll weiterhin alles unternommen werden, insbesondere direkte Verhandlungen mit der VEBOFUTUR und der Montagsstiftung fortzusetzen, um das endgültige Scheitern dieses Projektes zu verhindern.
Begründung
der Dringlichkeit: **
Im Januar 2026 beschloss der Rat "Die Verwaltung wird noch einmal aufgefordert, ihre Bemühungen zu intensivieren, um ein Scheitern des Projektes noch zu verhindern.
Die Verwaltung wird gebeten, das vierte vermittelnde Wertgutachten so schnell wie möglich zu erstellen und den zuständigen Gremien eine Vorlage zum weiteren Verfahren zu machen."
Da dies bislang immer noch nicht erfolgte und das Projekt zu scheitern droht, ist absolute Dringlichkeit geboten, in dieser Sache tätig zu werden. Dazu werden die Ergebnisse des Gutachten schnellstens benötigt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wurde durch den Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Ratssitzung am 22.01.2026 aufgefordert, ihre Bemühungen zu intensivieren, um ein Scheitern des Projektes „Amerikanischer Club / Open Embassy“ nach Möglichkeit zu verhindern sowie ein weiteres, vermittelndes Wertgutachten zu erstellen und den Gremien eine Vorlage zum weiteren Verfahren vorzulegen.
Das Ergebnis des Gutachtens sowie das Ergebnis der Vermittlungsbemühungen wurde in der öffentlichen Vorlage DS __260853__ und in der nicht-öffentlichen Vorlage DS __260575__ in Allris eingestellt.
Eine Veröffentlichung des gesamten Gutachtens ist seitens des Gutachterbüros nicht gestattet.
Sachverhalt
Der Rat benötigt zeitnah Transparenz und eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Gleichzeitig ist der Beschluss so zu fassen, dass er rechtlich umsetzbar bleibt, falls eine Vollveröffentlichung des Gesamtgutachtens nicht zulässig ist. Zudem ist aufgrund der Erbbaurechts- und Verhandlungslage eine strukturierte, nichtöffentliche Unterrichtung durch die Eigentümerseite sachgerecht.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn beschließt:
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Der Rat der Stadt Bonn hat am 11.05.2026 beschlossen:
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Zu 1:
Die Verwaltung hat erneut mit dem Ersteller des Gutachtens Kontakt aufgenommen und die Bitte der Politik vorgebracht, das Gutachten in voller Länge vorgelegt zu bekommen. Daraufhin wurde beim Gutachtenbüro PWC der Fall erneut geprüft. Daraufhin wurde am 18.05.2026 die Genehmigung erteilt, das Gutachten in nicht-öffentlichen Sitzungen veröffent
_Gekürzt._