Originalquelle: ALLRIS-Original
260095 · 2026-01-19 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Nach Fertigstellung und Bezug des Bauvorhabens „Drilling“ ist in der als Fahrradstraße ausgewiesenen Teutonenstraße mit verstärktem Ziel- und Durchgangsverkehr zu rechnen, der zu weiteren massiven Beeinträchtigungen der Sicherheit der Radfahrenden sowie der Anlieger der Teutonenstraße führen wird.
Aus diesem Grund werden verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Teutonenstraße beantragt, die dem zu erwartenden Ziel- und Durchgangsverkehr spürbar entgegenwirken, etwa
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Nach Fertigstellung und Bezug des Bauvorhabens „Drilling“ ist in der als Fahrradstraße ausgewiesenen Teutonenstraße mit verstärktem Ziel- und Durchgangsverkehr zu rechnen, der zu weiteren massiven Beeinträchtigungen der Sicherheit der Radfahrenden sowie der Anlieger der Teutonenstraße führen wird.
Aus diesem Grund werden verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Teutonenstraße beantragt, die dem zu erwartenden Ziel- und Durchgangsverkehr spürbar entgegenwirken, etwa
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu den vorgetragenen Argumenten sind von verschiedenen Fachbereichen Aussagen notwendig, die noch nicht vollständig vorliegen. Daher bittet die Verwaltung um Vertagung.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Teutonenstraße ist aufgrund der fehlenden Linksabbiegemöglichkeiten auf der B9 für die Erschließung der Gebäude/Grundstücke zwischen Germanenstraße und Hochkreuzallee von Norden kommend eine mögliche Anfahrtsroute.
Um die Verkehre abschätzen zu können, wurde 2024 eine Verkehrszählung auf der Teutonenstraße zwischen Suebenstraße und Germanenstraße mittels Seitenradargerät durchgeführt. An Werktagen wurde dabei festgestellt, dass die Verkehre von Norden kommend tatsächlich ca. doppelt so stark sind wie der entgegengesetzte Verkehrsstrom. Insgesamt befuhren jeweils ca. 600 Fahrzeuge aus Richtung Nordwesten und ca. 350 Fahrzeuge aus Richtung Südosten die Teutonenstraße. Die Gesamtverkehre betrugen somit ca. 900-1000 Fahrzeuge mit morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden unter 150 bzw. 100 Kfz.
Der Antragsteller gibt als Grund für die gewünschte Verkehrsberuhigung das in Bau befindliche Bauvorhaben an der Godesberger Allee 40-44, genannt „Drilling“, an. Hier soll ein Bürogebäude mit ca. 9.300qm Bürofläche entstehen. Die Anbindung über die Teutonenstraße ist dabei nur notwendig, wenn die zukünftigen Nutzenden von Norden anreisen (s.o.). Quellverkehre nach Norden können direkt ü
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu Ziffer 1: Die Verwaltungsstellungnahme DS 260095-02 ST erkennt an, dass eine Bevorrechtigung von Fahrradstraßenachsen grundsätzlich zu begrüßen sei, und hält eine tiefergehende rechtliche Prüfung für notwendig, ohne dies jedoch selbst konkret vorzuschlagen. Der Änderungsantrag erteilt diesen Prüfauftrag mit verbindlicher Berichtsfrist. Die Teutonenstraße ist als Hauptroute im beschlossenen Radverkehrsnetz der Stadt Bonn ausgewiesen; ihre Stärkung durch eine Vorfahrtregelung ist ein Mindeststandard, der geprüft werden muss. Die Benennung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten und möglicher Fördermittel stellt sicher, dass die Prüfung handlungsorientiert bleibt.
Zu Ziffer 2: Die Verwaltung verweist in DS 260095-02 ST darauf, die Situation nach Fertigstellung des Drillings zu beobachten – allerdings ohne Nennung von Datengrundlage, Zeitrahmen oder Kriterien. Die vorliegende Verkehrszählung aus dem Jahr 2024 erfasste zudem nur einen Teilabschnitt der Teutonenstraße; eine Aussage über die Verkehrssituation der Straße als Ganzes lässt sie nicht zu. Da die Verwaltung strukturelle Zugangsbeschränkungen (Einbahnstraße, Anliegerstraße) aus rechtlichen Gründen abgelehnt hat, liegt de
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung zur DS 260095 (DS 260095-02 ST) und beauftragt die Verwaltung darüber hinaus,
_Gekürzt._