Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025227) # Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße 260095 · 2026-01-19 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich ## Sachverhalt Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Nach Fertigstellung und Bezug des Bauvorhabens „Drilling“ ist in der als Fahrradstraße ausgewiesenen Teutonenstraße mit verstärktem Ziel- und Durchgangsverkehr zu rechnen, der zu weiteren massiven Beeinträchtigungen der Sicherheit der Radfahrenden sowie der Anlieger der Teutonenstraße führen wird. Aus diesem Grund werden verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Teutonenstraße beantragt, die dem zu erwartenden Ziel- und Durchgangsverkehr spürbar entgegenwirken, etwa 1. durch Einrichtung einer unechten Einbahnstraße zwischen der Germanenstraße und der Suebenstraße in Richtung Gotenstraße (Verbot der Einfahrt mit Zeichen 267 Richtung Germanenstraße in Höhe der Suebenstraße) und Hinweisschild 357-52 (für Radfahrer durchlässige Sackgasse) in Höhe der Einmündung Gotenstraße in Richtung Suebenstraße, 2. zusätzlich / alternativ: durch Ausweisung der Teutonenstraße in beiden Richtungen als reine Anliegerstraße mit dem Schild Durchfahrt verboten (Zeichen 250) und dem Zusatzschild 1220-30 „Anlieger frei“, 3. ergänzend: durch Ausweisung der Teutonenstraße als vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße über die Germanenstraße mit roter Markier _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag **Inhalt der Anregungen und Beschwerden** Der Antrag lautet: Nach Fertigstellung und Bezug des Bauvorhabens „Drilling“ ist in der als Fahrradstraße ausgewiesenen Teutonenstraße mit verstärktem Ziel- und Durchgangsverkehr zu rechnen, der zu weiteren massiven Beeinträchtigungen der Sicherheit der Radfahrenden sowie der Anlieger der Teutonenstraße führen wird. Aus diesem Grund werden verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Teutonenstraße beantragt, die dem zu erwartenden Ziel- und Durchgangsverkehr spürbar entgegenwirken, etwa 1. durch Einrichtung einer unechten Einbahnstraße zwischen der Germanenstraße und der Suebenstraße in Richtung Gotenstraße (Verbot der Einfahrt mit Zeichen 267 Richtung Germanenstraße in Höhe der Suebenstraße) und Hinweisschild 357-52 (für Radfahrer durchlässige Sackgasse) in Höhe der Einmündung Gotenstraße in Richtung Suebenstraße, 2. zusätzlich / alternativ: durch Ausweisung der Teutonenstraße in beiden Richtungen als reine Anliegerstraße mit dem Schild Durchfahrt verboten (Zeichen 250) und dem Zusatzschild 1220-30 „Anlieger frei“, 3. ergänzend: durch Ausweisung der Teutonenstraße als vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße über die Germanenstraße mit roter Mar _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beratungsfolge - 2026-03-11 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-04-22 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2026-05-27 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · erledigt ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 260095-01 ST Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße {#nv-2025682} **Stellungnahme der Verwaltung** Zu den vorgetragenen Argumenten sind von verschiedenen Fachbereichen Aussagen notwendig, die noch nicht vollständig vorliegen. Daher bittet die Verwaltung um Vertagung. ### 260095-02 ST Stellungnahme der Verwaltung: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße {#nv-2026590} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Teutonenstraße ist aufgrund der fehlenden Linksabbiegemöglichkeiten auf der B9 für die Erschließung der Gebäude/Grundstücke zwischen Germanenstraße und Hochkreuzallee von Norden kommend eine mögliche Anfahrtsroute. Um die Verkehre abschätzen zu können, wurde 2024 eine Verkehrszählung auf der Teutonenstraße zwischen Suebenstraße und Germanenstraße mittels Seitenradargerät durchgeführt. An Werktagen wurde dabei festgestellt, dass die Verkehre von Norden kommend tatsächlich ca. doppelt so stark sind wie der entgegengesetzte Verkehrsstrom. Insgesamt befuhren jeweils ca. 600 Fahrzeuge aus Richtung Nordwesten und ca. 350 Fahrzeuge aus Richtung Südosten die Teutonenstraße. Die Gesamtverkehre betrugen somit ca. 900-1000 Fahrzeuge mit morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden unter 150 bzw. 100 Kfz. Der Antragsteller gibt als Grund für die gewünschte Verkehrsberuhigung das in Bau befindliche Bauvorhaben an der Godesberger Allee 40-44, genannt „Drilling“, an. Hier soll ein Bürogebäude mit ca. 9.300qm Bürofläche entstehen. Die Anbindung über die Teutonenstraße ist dabei nur notwendig, wenn die zukünftigen Nutzenden von Norden anreisen (s.o.). Quellverkehre nach Norden können direkt ü _Gekürzt._ ### 260095-03 AA Volt-Änderungsantrag zu Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der TeutonenstraßeAntrag zur Vorlage 260095 {#nv-2027713} **Sachverhalt** **Zu Ziffer 1: ** Die Verwaltungsstellungnahme DS 260095-02 ST erkennt an, dass eine Bevorrechtigung von Fahrradstraßenachsen grundsätzlich zu begrüßen sei, und hält eine tiefergehende rechtliche Prüfung für notwendig, ohne dies jedoch selbst konkret vorzuschlagen. Der Änderungsantrag erteilt diesen Prüfauftrag mit verbindlicher Berichtsfrist. Die Teutonenstraße ist als Hauptroute im beschlossenen Radverkehrsnetz der Stadt Bonn ausgewiesen; ihre Stärkung durch eine Vorfahrtregelung ist ein Mindeststandard, der geprüft werden muss. Die Benennung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten und möglicher Fördermittel stellt sicher, dass die Prüfung handlungsorientiert bleibt. **Zu Ziffer 2: ** Die Verwaltung verweist in DS 260095-02 ST darauf, die Situation nach Fertigstellung des Drillings zu beobachten – allerdings ohne Nennung von Datengrundlage, Zeitrahmen oder Kriterien. Die vorliegende Verkehrszählung aus dem Jahr 2024 erfasste zudem nur einen Teilabschnitt der Teutonenstraße; eine Aussage über die Verkehrssituation der Straße als Ganzes lässt sie nicht zu. Da die Verwaltung strukturelle Zugangsbeschränkungen (Einbahnstraße, Anliegerstraße) aus rechtlichen Gründen abgelehnt hat, liegt de _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung zur DS 260095 (DS 260095-02 ST) und beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, 1. die in DS 260095-02 ST erwähnte rechtliche und verkehrstechnische Machbarkeit einer Bevorrechtigung der Teutonenstraße als Fahrradstraße gegenüber der Germanenstraße im Gesamtkontext der Fahrradstraßenachse Gotenstraße–Rheinallee einschließlich der aktuellen Markierungsstandards zu prüfen. Im Falle der Machbarkeit sind konkrete Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen und dabei auch mögliche Fördermittel – insbesondere aus Landes-, Bundes- und EU-Programmen – zu benennen. Der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist spätestens zur Sitzung am 04.11.2026 zu berichten. 2. die Verkehrssituation in der Teutonenstraße im Vorher-Nachher-Vergleich zu erheben und der BV über erforderliche Maßnahmen zu berichten. Die Zählung ist vor Bezug des Drillings (Referenzwert) und spätestens ein Jahr danach unter denselben Bedingungen (Vergleichswert) durchzuführen; da es sich um eine Fahrradstraße handelt, ist zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr sowie der Geschwindigkeitsverteilung (V85) zu differenzieren. Die Zählung ist zeitnah zu beauft _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3066805&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3079575&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3108514&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3145106&OTYP=41))