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Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg

260096 · 2026-01-19 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

1.) Eine bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße / Drachenfelsweg, sodass auf der Kreuzherrenstraße in Fahrtrichtung Rhein kein vorschriftswidriges Linksabbiegen vor der Verkehrsinsel in den Drachenfelsweg mehr möglich ist, jedoch aus dem Drachenfelsweg kommend weiterhin in beide Richtungen in die Kreuzherrenstraße eingefahren werden kann, z.B. durch eine zusätzliche Verkehrsinsel in der Mitte der Kreuzherrenstraße, auf Höhe der Hausnummer 62 (siehe Bild 3, Vorschlag).

2.) Das Verkehrszeichen 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus) vor dem Haus Kreuzherrenstraße 62 wird mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) ergänzt, sodass die Anwohner des Drachenfelsweges 1-27 zukünftig hinter der Verkehrsinsel links abbiegen dürfen.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Quellenangaben:

Bild 1 und 3: __https://geoportal.udp.bonn.de/portal/master/index.html__

Bild 2: __https://www.google.de/maps__

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Quellenangaben:

Bild 1 und 3: __https://geoportal.udp.bonn.de/portal/master/index.html__

Bild 2: __https://www.google.de/maps__

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260096-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungserfordernisse bittet die Verwaltung um Vertagung.

260096-03 ST Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg

Stellungnahme der Verwaltung

Im Antrag wird eine Mittelinsel nördlich des kreisrunden Baumbeetes vorgeschlagen, die den Entfall von zwei Straßenbäumen/Grünbeeten und eines öffentlichen Parkplatzes in der Kreuzherrenstraße zur Folge hätte.

Aus verkehrsplanerischer Sicht wird dieser Entfall kritisch gesehen, da durch die Baumbeete im Einmündungsbereich der Drachenfelsstraße die Fahrbahn verengt und somit eine verkehrsberuhigende Wirkung in der Kreuzherrenstraße erzielt wird. Auch aus Klimaschutzgründen wird der Entfall von Baumbeeten kritisch gesehen.

Durch die vorhandenen Beschilderungen Verkehrszeichen (VZ 209-30 und 220-20 im Baumbeet) sind die geltenden Verkehrsregelungen und die zulässigen Abbiegebeziehungen nach Auffassung der Verwaltung eindeutig dargestellt, sodass eine wie im Antrag geforderte bauliche Maßnahme grundsätzlich als nicht notwendig angesehen wird. Nicht notwendige bauliche Maßnahmen sind zudem vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage kritisch zu sehen.

Gegen die Anordnung einer „Anlieger Frei“-Regelung im Drachenfelsweg bestehen von Seiten der Verwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Eine Regelung „Anlieger frei“ ist in der Praxis allerdings nur schwer kontrollierbar, aus diesem

_Gekürzt._

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