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Bürgerantrag: Antrag auf Zugangsmöglichkeiten zum Firmenfitnessprogramm für ehrenamtliche Mitarbeitende

260099 · 2026-01-19 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die Zugangsmöglichkeit zum Firmenfitnessprogramm für Beschäftigte der Bundesstadt Bonn wird auf ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr Bonn im Einsatzdienst (§ 9 Abs 1 BHKG) ausgeweitet.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag und aus der als Anlage beigefügten Korrespondenz.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die Zugangsmöglichkeit zum Firmenfitnessprogramm für Beschäftigte der Bundesstadt Bonn wird auf ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr Bonn im Einsatzdienst (§ 9 Abs 1 BHKG) ausgeweitet.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag und aus der als Anlage beigefügten Korrespondenz.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag und aus der als

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260099-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Zugangsmöglichkeiten zum Firmenfitnessprogramm für ehrenamtliche Mitarbeitende

Stellungnahme der Verwaltung

Das Firmenfitness-Angebot wurde seitens der Stadt Bonn bewusst als internes Gesundheitsangebot für die städtischen Beschäftigten implementiert. Hintergrund ist, dass es sich um eine Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses handelt. Die freiwillige Feuerwehr gehört nicht zu diesem definierten Personenkreis. Dies gilt gleichermaßen für Familienangehörige oder sonstige Dritte, die ebenfalls nicht am Angebot partizipieren dürfen. Eine Ausweitung des Angebots ist nicht beabsichtigt.

Die Aufnahme eines weiteren Personenkreises dieser Größenordnung würde zudem dazu führen, dass sich der von der Arbeitgeberin zu tragende finanzielle Anteil erhöht.

Dabei ist zu betonen, dass die wertvolle und engagierte Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr sehr geschätzt wird. Die Begrenzung des Angebots stellt in keiner Weise eine fehlende Anerkennung dieser Leistung dar, sondern ergibt sich ausschließlich aus dem ursprünglichen Konzept und der organisatorischen Ausrichtung des Programms.

Aus Sicht der Stabsstelle Gesundheit sollte der Bürgerantrag abgelehnt werden, da eine Öffnung des Angebots eine grundlegende inhaltliche und strukturelle Neuausrichtung er

_Gekürzt._

Dokumente