Originalquelle: ALLRIS-Original
260100 · 2026-02-25 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Förderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Mobilisierung und Errichtung bezahlbaren Wohnraums wird beschlossen.
Die Förderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Mobilisierung und Errichtung bezahlbaren Wohnraums wird beschlossen.
Die Schaffung von Wohnraum ist angesichts des völlig erschöpften Bonner Wohnungsmarktes und 3.000 geflüchteter und wohnungsloser Menschen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung eine der drängendsten sozialen Fragen dieser Zeit.
Die Verwaltung begrüßt daher die Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 200.000 € p.a. für den Ankauf von Belegungsrechten analog dem „Karlsruher Modell“ ( __DS 240986-95 AA__ i.V.m. __DS 240986__ ) Der Fachbereich „Wohnraumförderung“ hat in Umsetzung des Beschlusses eine Förderrichtlinie zur Mobilisierung und Errichtung von Wohnraum entworfen.
Ziel der Förderrichtlinie ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch die Nutzbarmachung und Ertüchtigung von Wohneinheiten, die dem Wohnungsmarkt aktuell nicht zur Verfügung stehen. Für die hierzu erforderlichen baulichen Maßnahmen kann ein Zuschuss von bis zu 20.000 € pro Wohnung gewährt werden. Bewilligungen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger und bewilligungsfähiger Anträge.
Das
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