Originalquelle: ALLRIS-Original
260109 · 2026-04-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6718-4 (ehemals Nr. 7819-14) für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf, zwischen der Karl-Barth-Straße, Langwartweg und der Straße Hinter Hoben ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich seiner Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6718-4 (ehemals Nr. 7819-14) für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf, zwischen der Karl-Barth-Straße, Langwartweg und der Straße Hinter Hoben ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich seiner Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Hinweis: Die im südlichen Teil des Plangebietes liegenden Grundstücke Gemarkung Dottendorf, Flur 3, Flurstücke 497, 498 und 499 wurden im Jahr 2009 von der Stadt an die Vorhabenträgerin verkauft. Gemäß dem Kaufvertrag steht der Stadt eine Kaufpreisnachzahlung in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem damaligen Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Bebauungsmöglichkeit erreichten Baulandwertes zu, wenn für die Grundstücke bis zum 31. Dezember 2026 Planungsrecht in Form eines Bebauungsplanes besteht. Um dieses Datum einhalten zu können, empfiehlt die Verwaltung daher eine Beratung und einen Beschluss der Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 6718-4 in der Ratssitzung am 11. Juni 2026.
__Plangebiet / vorhandenes Planungsrecht__
Das knapp 5.400 m² große Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteiles Dottendorf zwischen der Karl-Barth-Straße und dem Langwartweg. Von dieser Gesamtfläche werden derzeit im südlichen Teil des Plangebietes rund 2.400 m² als Gartenland genutzt. Richtung Norden schließt sich Wohnbebauung in Form eines Doppel- und eines Einzelhauses an die Gartenanlage an. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Dottendorf, Flur 3, Flurs
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Mit der beantragten frühzeitigen Einbeziehung der Dottendorfer Bevölkerung wird das Ziel verfolgt, aus betroffenen Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig informierte Beteiligte zu machen.
Beschlussvorschlag
Vor einer Beschlussfassung ist der im Vergleich zu den Plänen von 2016 mehrfach modifizierte Projektentwurf des Investors, den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Umfeld des Vorhabengebietes im Rahmen einer Bürgerversammlung vorzustellen. Die aus der Bürgerschaft zum Vorhaben vorgebrachten Anregungen und Beschwerden werden von der Verwaltung aufgenommen und dem Rat und seinen Gremien sowie der Bezirksvertretung Bonn zeitgleich zur Wiedervorlage des Offenlagebeschlusses zur Kenntnis gebracht.