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Bürgerantrag: Antrag auf Anpassung der geltenden Regeln in der Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt

260110 · 2026-01-21 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Anpassung der bislang geltenden Regeln in der Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt an die tatsächlichen Bedürfnisse der An-/Bewohner durch:

• Erweiterung der Parkscheinpflicht im Gebiet D auf den Zeitraum Montag bis Sonntag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 24:00 Uhr (bislang Montag bis Samstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr).

• Regelmäßige (das heißt tägliche ), flächendeckende Kontrollen der Einhaltung des Parkraumkonzeptes, auch und insbesondere in den späten Nachmittagsund Abendstunden und an den Wochenenden (8:00 Uhr bis 24:00 Uhr).

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Anpassung der bislang geltenden Regeln in der Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt an die tatsächlichen Bedürfnisse der An-/Bewohner durch:

• Erweiterung der Parkscheinpflicht im Gebiet D auf den Zeitraum Montag bis Sonntag in der Zeit von 8: 00 Uhr bis 24: 00 Uhr (bislang Montag bis Samstag in der Zeit von 8: 00 Uhr bis 22: 00 Uhr).

• Regelmäßige (das heißt tägliche ), flächendeckende Kontrollen der Einhaltung des Parkraumkonzeptes, auch und insbesondere in den späten Nachmittagsund Abendstunden und an den Wochenenden (8: 00 Uhr bis 24: 00 Uhr).

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260110-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Anpassung der geltenden Regeln in der Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt

Stellungnahme der Verwaltung

Aus Sicht der Stadtverwaltung besteht keine Notwendigkeit einer Ausweitung der Bewirtschaftungszeiten über 22: 00 Uhr hinaus. Zu diesen Randzeiten sind Einzelhandelsgeschäfte, Schulen und sonstige Einrichtungen überwiegend geschlossen und erzeugen keinen relevanten zusätzlichen Parkverkehr. Auch durch Besucherinnen und Besucher der Gastronomiebetriebe ist nach 22: 00 Uhr kein erheblicher zusätzlicher Parkdruck mehr zu erwarten. Ein wesentlicher Vorteil für die Anwohnenden würde durch eine verlängerte Bewirtschaftungszeit daher nicht entstehen, da bereits belegte Stellplätze hierdurch nicht zwangsläufig früher freigemacht würden.

Zudem besteht für eine Parkraumbewirtschaftung an Sonntagen hierfür im Bereich der Nordstadt derzeit jedoch keine verkehrliche Erforderlichkeit.

Der Verkehrsaußendienst der Bundesstadt Bonn kontrolliert und ahndet Parkverstöße im gesamten Stadtgebiet. Tägliche, flächendeckende Kontrollen eines einzelnen Quartiers – insbesondere bis in die späten Abendstunden – können aufgrund des umfangreichen Einsatzgebietes sowie zusätzlicher akuter Einsätze über die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes personell nicht gewährleistet werden.

Unabhängig davon finde

_Gekürzt._

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