Originalquelle: ALLRIS-Original

Subventionierung der Hundesteuer für die Aufnahme älterer Hunde aus dem Tierheim

260111 · 2026-01-27 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Der Ausschuss für __Umwelt, Klima und Lokale Agenda__ nimmt folgenden Sachstand zur Kenntnis:

Gemäß Änderungsantrag zu DS 240986-93 AA hat der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 5. März 2025 beschlossen, dass in den Fällen, in denen ein Hund aus dem Bonner Tierheim aufgenommen wird, der nach tierärztlicher Einschätzung gem. Erklärung des Trägers des Tierheimes Bonn 8 Lebensjahre oder älter ist, den aufnehmenden Personen eine Subvention zur Hundesteuer geleistet wird. Die Subvention entspricht in ihrer Höhe der von den hundehaltenden Personen geschuldeten Hundesteuer und wird jährlich bis zum Ableben des Hundes gewährt.

Dieser Beschluss wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2025 umgesetzt. Der städtische Haushalt wurde für 2025 und 2026 jeweils um einen Ansatz in Höhe von 5.000 € ergänzt. Die Verwaltung wurde gebeten, dem AUKLA zu berichten.

Eine Rückfrage am 19. Januar 2026 im Albert-Schweitzer-Tierheim ergab, dass von dort seit dem 1. Juli 2025 insgesamt drei „Ü8“-Hunde vermittelt wurden, zwei davon an Hundehaltende, die nicht im Bonner Stadtgebiet wohnen. Für den einen Hund, der nach Bonn

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

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