Originalquelle: ALLRIS-Original
260116 · 2026-02-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
Für die Besetzung der Ausschüsse werden die nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration bzw. vom Ausschuss vorgeschlagenen Personen als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit beratender Stimme in die nachstehenden Ausschüsse gewählt:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Für die Besetzung der Ausschüsse werden die nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration bzw. vom Ausschuss vorgeschlagenen Personen als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit beratender Stimme in die nachstehenden Ausschüsse gewählt:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 21.12.1994 auf Anregung des damaligen Ausländerbeirates beschlossen, die Anzahl der Sitze des Ausländerbeirates (jetzt: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) in allen bestehenden Ausschüssen der Stadt Bonn (Pflichtausschüsse Hauptausschuss, Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss ausgenommen) auf jeweils 2 sachkundige Einwohner/innen und 2 Stellvertreter/innen mit beratender Stimme festzusetzen (vgl. DS9400988NV2 - Anlage).
Der am 14.09.2025 gewählte Integrationsrat sollte auch weiterhin in den Ausschüssen vertreten sein.
__Begründung zu laufender Nr. 1 (Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie): __
Bei dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss) handelt es sich um einen spezialgesetzlichen Ausschuss. Gemäß §5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG NRW) gehört dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss) eine Vertreterin/ein Vertreter des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratendes Mitglied an.
Sachverhalt
Für die Besetzung der Ausschüsse werden die nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit beratender Stimme in die nachstehenden Ausschüsse gewählt:
Stellvertreter/in: 2. N.N.
Stellvertreter/in: 2. N.N.
Stellvertreter/in: 1. N.N.
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Verwaltungsmodernisierung
Stellvertreter/in: 2. N.N.
Beschlussvorschlag
Für die Besetzung der Ausschüsse werden die nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit beratender Stimme in die nachstehenden Ausschüsse gewählt:
Sachkundige/r Einwohner/in:
Stellvertreter/in:
Begründung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat gemäß __DS9400988NV2__ in seiner Sitzung am 18.03.2026 sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit beratender Stimme in die Ausschüsse des Rates der Stadt Bonn gewählt. Dabei konnten einige Positionen nicht besetzt werden, weil keine Kandidaturen vorlagen.
Im Übrigen wird auf die Begründung zur __DS260116__ verwiesen.