Originalquelle: ALLRIS-Original
260117 · 2026-02-03 · Beschlussvorlage · öffentlich
Als stellvertretende Delegierte werden benannt:
Als stellvertretende/r Delegierte/r wird
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benannt.
Als stellvertretende Delegierte werden benannt:
Als stellvertretende/r Delegierte/r wird ___________________________ benannt.
Der Landesintegrationsrat NRW ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der im Land NRW nach der geltenden Gemeindeordnung konstituierten Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration und damit der hier lebenden Migrantinnen und Migranten.
Er wurde mit dem vom Landtag NRW am 8.2.2012 beschlossenen Teilhabe- und Integrationsgesetz als Vertretung der Migrantinnen und Migranten rechtlich verankert. Gemäß § 10 des Gesetzes hört das Land den Landesintegrationsrat NRW bei der Erfüllung seiner Integrationsaufgaben an. Er tritt ein für die kulturelle, soziale, rechtliche und politische Gleichstellung der Migrantinnen und Migranten, die ihren Lebensmittelpunkt in NRW haben. Die Selbstentscheidungskompetenzen der Gemeinden und der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung bleiben davon unberührt.
Die Organe des Landesintegrationsrates sind gemäß § 5 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW in der Fassung vom 02.12.2023 die Mitgliederversammlung, der Hauptausschuss und der Vorstand.
Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW entsendet jedes Mitglied Delegierte. Da in Bonn mehr als 40.000 ausländisc
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._