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Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahlkreise 30 - Bonn I und 31 - Bonn II zur Durchführung der Landtagswahl am 25. April 2027

260120 · 2026-04-16 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Rat beschließt die Einrichtung eines gemeinsamen Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2027 für die beiden Wahlkreise im Stadtgebiet.
  1. In den Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2027 werden gewählt:

Beisitzer*innen | persönliche Stellvertreter*innen

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat beschließt die Einrichtung eines gemeinsamen Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2027 für die beiden Wahlkreise im Stadtgebiet.
  1. In den Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2027 werden gewählt:

Beisitzer*innen | persönliche Stellvertreter*innen

Begründung

Am 25. April 2027 wird der 19. Landtag für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt.

Gemäß der Anlage zu § 13 Absatz 1 Landeswahlgesetz (LWahlG) besteht das Gebiet der Bundestadt Bonn für die Landtagswahl aus den Wahlkreisen 30 - Bonn I und 31 - Bonn II.

Der Wahlkreis 30 - Bonn I wird von folgenden Kommunalwahlbezirken abgegrenzt:

Der Wahlkreis 31 - Bonn II wird von folgenden Kommunalwahlbezirken abgegrenzt:

Aufgrund § 10 LWahlG können sowohl eine gemeinsame Kreiswahlleitung von der Bezirksregierung ernannt als auch ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss vom Rat gewählt werden, wenn eine kreisfreie Stadt aus mehreren Wahlkreisen besteht. Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 23. März 2026 Herrn Oberbürgermeister Guido Déus zum Kreiswahlleiter und Herrn Stadtkämmerer Michael Fark zum stellvertretenden Kreiswahlleiter für die beiden Bonner Wahlkreise ernannt. Damit kann auch ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss für diese Wahlkreise gebildet we

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente