Originalquelle: ALLRIS-Original
260120 · 2026-04-16 · Beschlussvorlage · öffentlich
Beisitzer*innen | persönliche Stellvertreter*innen
Beisitzer*innen | persönliche Stellvertreter*innen
Am 25. April 2027 wird der 19. Landtag für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt.
Gemäß der Anlage zu § 13 Absatz 1 Landeswahlgesetz (LWahlG) besteht das Gebiet der Bundestadt Bonn für die Landtagswahl aus den Wahlkreisen 30 - Bonn I und 31 - Bonn II.
Der Wahlkreis 30 - Bonn I wird von folgenden Kommunalwahlbezirken abgegrenzt:
Der Wahlkreis 31 - Bonn II wird von folgenden Kommunalwahlbezirken abgegrenzt:
Aufgrund § 10 LWahlG können sowohl eine gemeinsame Kreiswahlleitung von der Bezirksregierung ernannt als auch ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss vom Rat gewählt werden, wenn eine kreisfreie Stadt aus mehreren Wahlkreisen besteht. Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 23. März 2026 Herrn Oberbürgermeister Guido Déus zum Kreiswahlleiter und Herrn Stadtkämmerer Michael Fark zum stellvertretenden Kreiswahlleiter für die beiden Bonner Wahlkreise ernannt. Damit kann auch ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss für diese Wahlkreise gebildet we
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