Originalquelle: ALLRIS-Original
260127 · 2026-03-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt über die weiterzuverfolgende bauliche Variante “___”.
Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung darüber hinaus beauftragt,
in einem weiteren Schritt
einen
entsprechenden Vorschlag für eine Struktur- und Organisationsanpassung
vorzulegen.
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt über die weiterzuverfolgende bauliche Variante “___”.
Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, in einem weiteren Schritt einen entsprechenden Vorschlag für eine Struktur- und Organisationsanpassung vorzulegen.
Begründung der Dringlichkeit: Da der Termin des Betriebsausschusses SGB erst in der KW 9 auf den 17. März festgelegt wurde, die verwaltungsinterne Abstimmung aber mit dem Ziel erfolgte, die Vorlage fristgerecht für die Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz am 24. März einzubringen kann der Betriebsausschuss SGB nicht mehr fristgerecht erreicht werden. Sollten die Vorberatungen nicht bis zur Ratssitzung am 7. Mai abgeschlossen sein und sich dadurch auch eine abschließende Entscheidung verzögern, ist aufgrund der dann anzunehmenden generellen Baukostensteigerungen mit höheren Kosten für die Baumaßnahmen zu rechnen.
__1. Hintergrund__
Der Bonner Stadtrat hat am 08.05.2025 die „Zukunftsagenda Bonner Bühnen“ beschlossen, um mit einem gemeinsamen Ziel zu starten: Den Menschen in Bonn im Bereich der Darstellenden Kunst und der Musik ein dem Anspruch Bonns als Geburtsstadt Beethovens, als Universitäts- und Wissenschaftsstadt, als Demokratiestadt, internationale Stadt und UN-Standort, angemessenes kulturelles Angebot bereitzustellen und damit die Attraktivität Bonns nachhaltig zu sichern. Ziel des Transformationsprozesses ist es, bestehende kulturelle Vielfalt zu erh
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Mit der Ratsvorlage 260127 wird eine umfangreiche Studie über die Zukunft der Bonner Bühnen vorgestellt. Die Verwaltung favorisiert eine der dort genannten Varianten. Die nähere Befassung mit der Studie wirft noch eine Reihe weiterer Fragen auf, die sich nicht aus der Studie beantworten lassen.
Beschlussvorschlag
1. Ist sichergestellt, dass für die Variante E rechtzeitig Baurecht vorliegen wird?
a) Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE); nach dem Gesetz sind Anlagen für kulturelle Zwecke nur ausnahmsweise zulässig; die Gebäudehöhe ist auf 16m beschränkt:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Das Thema der Zukunft der Bonner Bühnen ist schon seit langem bekannt. Eine konkrete Vorlage, ob die Bühnen in sanierten oder neuen Gebäuden an ihrem alten oder an einem neuen Standort betrieben werden sollen, gibt es jedoch erst seit kurzem. Ausweislich der dort genannten Zahlen geht es um Investitionskosten von mehreren hundert Millionen Euro.
Es handelt sich um eine Entscheidung von erheblicher Tragweite für die Beethovenstadt, nicht nur wegen der ungeheuren Summe, die aufgerufen ist. Ob die bisherigen Standorte, die seit 60 Jahren funktionieren, mit welchen Folgen aufgegeben werden sollen, bedarf auf Grundlage einer möglichst breiten Faktenbasis einer sorgfältigen Abwägung. Nach Lektüre der 320seitigen Sitzungsvorlage bestehen Zweifel, ob hier das notwendige Abwägungsmaterial vollständig zusammengetragen ist: Es werden keinerlei Überlegungen angestellt, welche Folgen es für die Stadtgesellschaft und die Stadtentwicklung hat, wenn die Bühnen aus ihren angestammten Häusern ausziehen. Die finanziellen Folgen sind in den Unterlagen nicht vollständig aufbereitet. So enthält die Variante E keinerlei Aussagen dazu, ob es erforderlich ist, weitere Mittel in die Infrastruktur für die v
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, die Beratungsfolge des Grundsatzbeschlusses über die bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften zeitlich bis nach der Sommerpause zu entzerren und dem Kulturausschuss vor der endgültigen Entscheidung noch weitere Beratungen zu ermöglichen.
Sachverhalt
Die Entwicklung der baulichen Bühneninfrastruktur kann nicht losgelöst bearbeitet werden von der inhaltlich strukturellen Planung eines tragfähigen Betriebs- und Nutzerkonzeptes nicht nur für einen möglichen neuen Standort in Beuel, sondern auch für jede andere Variante. Diese beiden Prozesse müssen parallel und verschränkt miteinander bearbeitet werden. Bei der Planungsvorbereitung und im weiteren Verlauf der Planungen der Beethovenhalle hat es sich als fatal erwiesen, dass es sowohl in den Voruntersuchungen als auch im Laufe der Planungen kein ausgearbeitetes Nutzerkonzept gegeben hat, dass alle Nutzerbedarfe detailliert untersucht und festgelegt hätte. Um diesen Fehler zu vermeiden, ist es dringend notwendig bereits im Rahmen der Planungsphase 0 Bauplanung und Nutzungskonzepte miteinzubeziehen. Diese Fehler haben zur Baukostensteigerung der Beethovenhalle erheblich beigetragen und sind auch heute noch nicht bereinigt.
Ausführliche Beschreibungen dazu finden sich bereits im Beschluss DS 252731 vom 8.5.2025, und stellen eine gute Grundlage für die kommenden Planungen dar.
Zum Gesamtkonzept der Bonner Bonner Bühnen gehören darüber hinaus auch Lösungsvorschläge für die Nachnutzung
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
„Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entwicklung der baulichen Varianten parallel und inklusiv den Strukturprozess, wie in der DS 252731 Ziffer 2 bereits beschlossen, zu bearbeiten und damit den Prozess der baulichen Entwicklung nicht losgelöst vom Strukturprozess zu betrachten.“
Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Mit dieser Großen Anfrage wird die Verwaltung der Bundesstadt Bonn aufgefordert, die erheblichen noch fehlenden Informationen zu liefern, die für eine qualifizierte Abstimmung über DS 260127 schlichtweg Voraussetzung sind.
Im Folgenden beziehen sich Seitenzahlen immer auf das unter der DS 260127 in AllRIS archivierte Sammeldokument. Wenn im Weiteren von Oper und Schauspiel gesprochen wird, sind damit immer die aktuellen Standorte gemeint. Mit “Beuel” wird immer der skizzierte mögliche Standort im Beueler Gewerbegebiet bezeichnet.
Bei allen Überlegungen ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass Bonn zum 31.12.2025 über 342.152 Einwohner verfügte. Hiervon wohnten 278.772 (81, 5 %) linksrheinisch, 69.205 (19, 5 %) rechtsrheinisch.
Die Oper verfügt über einen hervorragenden, sich im Gravitationspunkt der Bevölkerungszahlen befindlichen Standort. Dieser ist über den ÖPNV wie folgt angebunden: Haltepunkt „Bonn Opernhaus“ mit den Linien 600, 601, 604, 605 in 50 Metern Entfernung, Haltepunkt „Brüdergasse/Bertha-Von-Suttner-Platz“ mit den Linien 117, 537, 540, 550, 551, 600, 601, 602, 603, 606, 607, 608, 609, 640, N4, N8 in 150 Metern Entfe
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung. Aufgrund der Vielzahl von Fragen zum Prozess "Zukunft Bonner Bühnen“ wird die Verwaltung diese gebündelt und strukturiert beantworten.
Sachverhalt
Aus der Verwaltungsvorlage gehen keine stichhaltigen Argumente hervor, die eine Schließung des Theaterbetriebs in Bad Godesberg rechtfertigen.
Beschlussvorschlag
a. wie sich die Investitionskosten bei Variante E verändern, wenn die unvermeidlichen Sanierungskosten für das Schauspielhaus, die bei jeder Nachnutzung erforderlich sind (beispielsweise Brandschutz, Dach, Wände, Haustechnik etc.), berücksichtigt werden, und
b. wie sich das strukturelle Einsparpotential bei Variante E verändert, wenn die zusätzlichen Kosten für externe Lagerflächen in Beuel und die Zuschüsse für eine kulturelle Nachnutzung in Bad Godesberg berücksichtigt werden.
Sachverhalt
Das Schauspiel als zentrale Spielstätte des Theaters der Stadt Bonn gehört in die Innenstadt von Bad Godesberg. Es ist prägender Ort des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens von Bad Godesberg. Der vor über elf Jahren von der Bezirksvertretung Bad Godesberg zum Bad Godesberger Theater und dessen Standort gefasste Beschluss* ist nach wie vor richtig und sollte insbesondere gegenüber jenen Kräften, die dies in Frage stellen und eine Verlegung des Spielbetriebes nach dem Stadtbezirk Beuel oder Alt-Bonn betreiben, bekräftigt werden.
*Auszug Beschluss:
"Die Bezirksvertretung Bad Godesberg spricht sich dafür aus, dass die Kammerspiele Bad Godesberg auch künftig als zentrale Spielstätte des Theaters der Stadt Bonn erhalten bleiben."
(Vgl. Anlage Ergänzungsblatt: DS 1412552EB4)
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg erneuert ihren mit Drucksache __1412552__ gefassten Beschluss vom 5. November 2014 und spricht sich dafür aus, dass das Schauspiel Bad Godesberg auch künftig als zentrale Spielstätte des Theaters der Stadt Bonn erhalten bleibt.
Sachverhalt
Das traditionsreiche Schauspielhaus in der lebendigen Mitte der Bad Godesberger Innenstadt ist ein zentraler identitätsstiftender Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort für die gesamte Stadtgesellschaft. Im Ergebnis des Leitbildprozesses, welches vom Rat der Stadt Bonn im Jahr 2020 verabschiedet wurde, wird das Schauspielhaus als „Kulturmotor“ für Bad Godesberg bezeichnet. Das Leitbild von Bad Godesberg gibt dem Stadtbezirk ein tragfähiges und langfristiges Profil als Stadtbild mit hoher Lebensqualität und einer exzellenten Infrastruktur, die auf jeden Fall erhalten werden sollte. Das unter Denkmalschutz stehende Schauspielhaus hat zudem einen ausgesprochenen historischen Wert für Bonn und die gesamte Region.
Die historische Spielstätte des städtischen Theaters gehört als wertvolle Kultureinrichtung in das Zentrum von Bad Godesberg. Sie ist mit dem ÖPNV äußerst gut erreichbar, wird sehr gut nachgefragt und stärkt als Publikumsmagnet die Gastronomie, den Einzelhandel und den Tourismus. Ein Wegfall des Schauspielhauses als städtische Theaterstätte hätte unabsehbare strukturelle und wirtschaftliche Folgen für den Bad Godesberger Stadtbezirk. Die Planungen zum Masterplan zur Gestaltung
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
a. wie sich die Investitionskosten bei Variante E verändern, wenn die unvermeidlichen Sanierungskosten für das Schauspielhaus, die bei jeder Nachnutzung erforderlich sind (beispielsweise Brandschutz, Dach, Wände, Haustechnik etc.), berücksichtigt werden, und
b. wie sich das strukturelle Einsparpotential bei Variante E verändert, wenn die zusätzlichen Kosten für externe Lagerflächen in Beuel und die Zuschüsse für eine kulturelle Nachnutzung in Bad Godesberg berücksichtigt werden.
Sachverhalt
Das Schauspiel als Spielstätte des Theaters muss in Bad Godesberg erhalten bleiben. Daher können Sanierung und Ertüchtigung des Theaters losgelöst vom Restkonzept behandelt werden. Die Herausnahme aus dem Restkonzept ist daher nur folgerichtig.
Beschlussvorschlag
Einfügen von Punkt 3:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg fordert daher, dass das Schauspielhaus als Spielstätte des Theaters in Bad Godesberg aus den weiteren Planungen rund um die Oper herausgenommen wird.
Sachverhalt
Die Entscheidung über die bauliche Zukunft der Bonner Bühnen ist zugleich eine Entscheidung über das kulturpolitische Selbstverständnis der Stadt. Die vorliegenden Varianten benennen Investitionsvolumina – sie beantworten jedoch nicht die eigentlich vorgelagerte Frage: Welche Rolle soll das städtische Theater im Kontext eines breiteren Kulturangebots langfristig spielen?
Das Schauspielhaus ist ein kultureller Ankerpunkt in Bad Godesberg und unverzichtbarer Teil eines lebendigen städtischen Theaters. Damit es diese Rolle dauerhaft erfüllen kann, braucht es mehr als Bausubstanz: Es braucht ein kulturpolitisches Fundament, das seine Bedeutung für die Stadtgesellschaft aktiv gestaltet – beispielsweise durch neue Zielgruppen, erweiterte Nutzungszeiten und ein Programmangebot, das über den klassischen Spielbetrieb hinausreicht.
Das im Rahmen des ISEK verabschiedete Leitbild für Bad Godesberg bestätigt den städtebaulichen Stellenwert des Schauspielhauses – beantwortet aber nicht die kulturpolitische Frage, welche Funktion das Haus im Gefüge der Bonner Bühnen künftig erfüllen soll. Ein auch unter Einbezug von z.B. Kulturschaffenden und Bürger*innen entwickeltes gesamtstädtisches Kulturle
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Ziffer 1 des Antrags DS 260127-07 bzw. -08 wird zur Ziffer 1a. Der Antrag wird um Ziffer 1b wie folgt ergänzt:
1b) Die Bezirksvertretung regt daneben an, dass ein gesamtstädtisches Kulturleitbild möglichst partizipativ entwickelt werden soll. Dieses soll neben der strukturellen Aufstellung der Bonner Bühnen insbesondere die inhaltliche Weiterentwicklung städtischer Kultureinrichtungen und Veranstaltungsorte im Gesamtkontext der Bonner Kulturlandschaft adressieren – u.a. mit Blick auf neue Zielgruppen sowie erweiterte Nutzungszeiten und -konzepte und die Rolle des Schauspielhauses in Bad Godesberg als Kulturort für die gesamte Stadtgesellschaft.
Ziffer 2 des Antrags DS 260127-07 bzw. -08 bleibt unverändert.
Sachverhalt
Zu den Anlagen der vorgenannten Sitzungsvorlage gehört die Konzeptstudie zu baulichen Varianten der Theaterliegenschaften. Ausweislich Blatt 5 der Kopnzeptstudie gehören hierzu weitere 19 Anlagen, ohne die die Konzeptstudie nicht voll verständlich ist. Die meisten dieser Anlagen sind nicht über Allris zugänglich. Hierauf ist die Dezernentin bereits hingewiesen worden. Leider sind die Anlagen bis heute nicht vorgelegt worden. Damit die Politik über die gleichen Fakten wie die Verwaltung verfügt, ist die Übermittlung der Anlagen erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die in der Vorlage "Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften" (Vgl. DS __260127__ ) erwähnten Anlagen vollständig vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Tatsächlich wurden aufgrund des Datenvolumens und aus urheberrechtlichen Gründen nicht alle in der Konzeptstudie aufgeführten Anlagen der Vorlage angehängt. Dies wird, sofern dies rechtlich zulässig ist, im Rahmen einer erweiterten Stellungnahme der ursprünglichen Vorlage nachgeholt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung. Aufgrund der Vielzahl von Fragen zum Prozess "Zukunft Bonner Bühnen" wird die Verwaltung diese gebündelt und strukturiert beantworten.
Sachverhalt
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine weitreichende Grundsatzentscheidung über die zukünftige bauliche und strukturelle Ausrichtung der Bonner Bühnen vor. Gleichzeitig hat die Verwaltung selbst in ihrer letzten Stellungnahme ( 260127-05 ST ) um Vertagung gebeten, um offene Fragen der Fraktionen gebündelt und strukturiert zu beantworten.
Hier zeigt sich, dass die Stabsstelle „Zukunft Bonner Bühnen“ derzeit lediglich über zwei Stellen zur Gesamtkoordination des Transformationsprozesses verfügt. Vorgesehen waren vor drei Jahren drei Stellen und ein doppelt so langer Bearbeitungszeitraum.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stabsstelle „Zukunft Bonner Bühnen“ temporär personell zu unterstützen. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, aus den Bereichen Kulturverwaltung, Kämmerei oder dem Städtischen Gebäudemanagement Personal auszuleihen.
Die Stabsstelle muss in die Lage versetzt werden den beschlossenen Grundsatzbeschluss sowie die bislang offenen und noch kommenden Fragen der Fraktionen strukturiert, vollständig und zeitnah aufzubereiten, sodass eine fundierte politische Entscheidungsgrundlage geschaffen wird.
Sachverhalt
In den Gebäuden der ehemaligen Jute-Spinnerei in Beuel befinden sich die Werkstätten und Proberäumlichkeiten der Bühnen der Stadt Bonn. Mindestens eine Halle ist wegen Vernachlässigung des Unterhalts baufällig geworden. Die übrigen Hallen sind in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Die im Zweiten Weltkrieg bis auf die jetzt unter Denkmalschutz stehenden Außenmauern zerstörte Jute-Spinnerei ist Teil des vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Standortes für die zentrale Unterbringung der Bonner Bühnen. Ob die architektonische Qualität der Fassaden und deren städtebauliche, wissenschaftliche und stadthistorische Bedeutung eine Sanierung in vorgeschlagener Form rechtfertigt oder ob unter Aufhebung des Denkmalschutzes eine Ersetzung durch kostengünstige Fertighallen in Betracht gezogen werden sollte, wurde offenbar nicht untersucht. Es liegt im öffentlichen Interesse zu erfahren, ob und wie sich die vorgelegte Kalkulation unter dem beschriebenen Szenario verändern könnte. Im Übrigen wäre es der Bevölkerung kaum zu vermitteln, wenn das Schauspiel Bad Godesberg wegen angeblicher Sanierungskosten in Höhe von 51 Mio. Euro netto geschlossen, u.a. marode Fassaden aber für 54 Mio. Eur
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
a. Aus welchen, wie im Einzelnen genau definierten wissenschaftlichen Gründen orts-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Art und aus welchen wie gearteten städtebaulichen Gründen wurde die Fassade der ehemaligen Jute-Spinnerei auf wessen Betreiben und Verantwortung wann genau doch noch unter Schutz gestellt? b. Liegt zur Unt
_Gekürzt._
Begründung
ist allerdings nicht möglich.
__Antwort__ :
Die Zuständigkeit der Bauunterhaltung der Gebäude der ehem. Jutespinnerei Beuel lag in den vergangenen 27 Jahren in verschiedenen Bereichen der Verwaltung. Erst seit einigen Jahren wird durch die Einführung von CAFM-Systemen die Unterhaltung erfasst und kann somit auch monetär ausgewertet werden. Die Bauunterhaltung der ehemaligen Jutespinnerei, in deren Gebäude heute die Theaterwerkstätten und Probebühnen untergebracht sind, wird in den v.g. CAFM-System als __ein__ Gebäude erfasst. Eine Differenzierung zwischen Gebäude- oder in dem Fall Bauteilen, die unter Denkmalschutz stehen und denen ohne Anforderungen, wird in dem CAFM System nicht vorgenommen. Daher ist es nicht möglich die Kosten der Bauteile zu ermitteln, die seit unter Schutzstellung der Jutespinnerei angefallen sind.
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
• die Stadt Bonn (Amt 61) Anfang der 80er-Jahre in einem Vermerk festgehalten hat, dass Maschinenhalle, Kesselhaus und Schornstein der ehemaligen Jute-Spinnerei keine „Qualität von Denkmälern“ hätten?
• das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 24.07.1985 u.a. Folgendes ausgeführte: „…Die Gebäude der ehemaligen Jutespinnerei sind vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Unteren Denkmalbehörde Bonn bereits 1981 erneut geprüft und nicht als Baudenkmal erfasst worden, da die baulichen Anlagen für die baugeschichtliche Entwicklung von Jutespinnereien dieser Zeit im Vergleich zu anderen Fabrikanlagen keine hervorragenden Gestaltungsmerkmale tragen, die Ausstattung der Maschinenhalle verlorengegangen ist und noch während der Produktionsphase wesentliche Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen wurden. …“?
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Antragsteller sind der Überzeugung, dass der nächste Kulturausschuss dringend genutzt werden muss, um die bisherige Umsetzung des genannten Beschlusses sowie die bestehende Planung zur Erarbeitung einer entscheidungsfähigen Gesamtvorlage transparent darzustellen und diskutieren zu können.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung berichtet zum Stand der Umsetzung der Beschlüsse des Kulturausschusses vom 26.05.2026 zum Thema „Zukunft Bonner Bühnen“.
Insbesondere stellt sie dar:
Validität von Daten und Annahmen
Rechts- und Betriebsform
Nachnutzung bisheriger/ ggfs. Obsoleter Spielstätten
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird in der Sitzung des Kulturausschusses am 25.06.2026 zum aktuellen Projektstand mündlich berichten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die zusammenfassende Beantwortung erfolgt in der Anlage.
Stellungnahme der Verwaltung
In der Kulturausschusssitzung am 25.6.2026 wurden Nachfragen zur Stellungnahme der Verwaltung gestellt und zur Niederschrift genommen. Da die Antworten zuerst verwaltungsintern abgestimmt werden müssen, bittet die Verwaltung um Vertagung.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
In der Kulturausschusssitzung am 25. Juni 2026 hat die Verwaltung zugesagt, die im Antrag __260127-18__ formulierten Fragen bis zum nächsten Kulturausschuss so weit wie möglich zu beantworten. Inzwischen wurden diese Fragen auch in einer Großen Anfrage formuliert, die auf den Kulturausschuss am 6. Oktober 2026 zuläuft. Im Vorgriff auf die Beantwortung der Großen Anfrage kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt die folgenden Fragen beantworten:
1. Rechts- und Betriebsform
__Antwort__ :
Mit Unterstützung der Firma „Kulturexperten“ haben bisher zwei Workshops unter Beteiligung von Theater Bonn, Beethoven Orchester Bonn, Internationale Beethovenfestspiele Bonn, BCC, Kulturamt und Kulturdezernat stattgefunden, in denen betrachte
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die anstehenden Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung der Oper, des Schauspiels und der damit verbundenen Investitionen haben erhebliche finanzielle, städtebauliche, kulturelle und wirtschaftliche Auswirkungen für die Bundesstadt Bonn. Für eine sachgerechte politische Abwägung ist daher eine vertiefte Entscheidungsgrundlage erforderlich. Insbesondere sind neben den reinen Investitions- und Betriebskosten auch die gesamtwirtschaftlichen Effekte, Opportunitätskosten, alternative Nutzungsmöglichkeiten bestehender Infrastruktur sowie die langfristigen Auswirkungen auf den Kulturhaushalt transparent darzustellen. Die Fragen dienen dazu, bestehende Informationslücken zu schließen und eine belastbare Vergleichbarkeit der untersuchten Varianten herzustellen.
Beschlussvorschlag
1. Nutzen-Kosten-Bewertung der Varianten A–E
**2. Berücksichtigung de
_Gekürzt._
Sachverhalt
Es wird auf den beigefügten Schriftsatz verwiesen.
Beschlussvorschlag
a) Die Oper wird in Modulbauweise am bisherigen Standort neu errichtet.
b) Das Schauspielhaus wird ohne Aufrüstung der Bühnentechnik saniert.
c) Es wird untersucht, ob statt der Sanierung der maroden Gebäude der Jutefabrik ein Neubau der Theaterwerkstätten ggfs. einschließlich der Verwaltung in Modulbauweise möglich ist und zwar ca) entweder unter Aufhebung des Denkmalschutzes und Niederlegung einiger Gebäude der ehemaligen Jutefabrik an der bisherigen Stelle cb) oder auf einem anderen Gewerbegrundstück.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund noch nicht abgeschlossener interner Abstimmungen bittet die Verwaltung um Vertagung.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund noch nicht abgeschlossener interner Abstimmungen bittet die Verwaltung um Vertagung.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Nachgang zu der Sitzung des Kulturausschusses vom 25.6.2026 wurden vom BBB Nachfragen zu der ursprünglichen Stellungnahme übermittelt, die wie folgt beantwortet werden:
1. Punkt 1 bezog sich auf den Denkmalwert der Fassaden der ehem. Jutespinnerei und die damit verbundenen Unklarheiten in der Vergabe des Denkmalschutzes. Die Antwort stellt lediglich den seit 1999 bestehenden Denkmalschutz fest, ohne die Frage des Denkmalwertes zu berücksichtigen.
__Antwort der Verwaltung: __
Der Denkmalwert der Gesamtanlage ist innerhalb des Eintragungstextes wie folgt aufgeführt:
„An der Erhaltung und Nutzung der Gebäude besteht aus wissenschaftlichen (orts-, wirtschafts- und sozialgeschichtlichen) Gründen ein öffentliches Interesse: Daneben liegen auch städtebauliche Gründe vor, da die Fabrikanlage mit den dazugehörigen Wohnsiedlungen entscheiden den Charakter von Beuel-Ost prägen.“
Hiermit ist der Denkmalwert zur Erhaltung der Anlage festgeschrieben. Eine Differenzierung zwischen „höherer Wert“ und „niedrigerer Wert“ ist nicht Bestandteil denkmalpflegerischen Handelns. Vielmehr sind die Prämissen des Denkmalschutzes der Erhalt von Originalsubstanz. Im Falle von Instandsetzungen und n
_Gekürzt._
Begründung
en hierzu sind in der Vorlage unter "Personalbedarf" aufgeführt.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Nachgang zu der Sitzung des Kulturausschusses vom 25.6.2026 wurden vom BBB Nachfragen zu der ursprünglichen Stellungnahme übermittelt, die wie folgt beantwortet werden:
Unterpunkt 3. d): Gefragt wurde, ob die Sanierung der Villa in Bad Godesberg in den Kosten der Sanierung für das Schauspielhaus inkludiert ist und ob eine Veräußerung der Villa im Raum steht.
__Antwort der Verwaltung: __
In den Kosten der Varianten A, B, C und D ist eine Sanierung der Villa mit beinhaltet, da diese aktuell durch das Schauspiel mit genutzt wird (siehe Konzeptstudie ARGE, S. 35). In den Anlagen der Konzeptstudie sind die Kosten für die Sanierung der Villa auch noch einmal einzeln ausgewiesen. Dass die Villa bei einer weiteren Nutzung durch das Schauspiel nicht mehr zur Verfügung steht, wurde zum aktuellen Zeitpunkt nicht betrachtet.
Unterpunkt 4. a): Bezüglich der Folgen des Wegzugs des Schauspiels und der Oper wurde die Frage gestellt, ob eine Rücksprache mit den entsprechenden städtischen Stellen und der IHK gehalten wurde. Aktuell läuft zudem bis zum 24. Juli 2026 eine Online-Mitgliederbefragung der IHK ( __https://survey.lamapoll.de/Oper__ **). Pla
_Gekürzt._
Sachverhalt
I. Die vorliegenden Varianten A-E reichen als Entscheidungsgrundlage nicht aus. Daher soll eine weitere Variante F betrachtet werden. Dies stellt keine Vorfestlegung auf diese Variante dar. Das Konzept der Variante F umfasst eine breite Kulturpalette und soll die standortbedingten, baulichen und inhaltlichen Bedürfnisse der Stadtgesellschaft zusammenführen.
Seite 3
Oper und Schauspiel prägen ihre jeweiligen Standorte seit Jahrzehnten. Ihre Erhaltung stärkt die kulturelle Identität der Stadt und verhindert zugleich, dass bestehende städtebauliche und wirtschaftliche Strukturen geschwächt werden. Durch die erheblichen Kosteneinsparungen marginalisieren sich die durch dezentrale Standorte bestehenden Betriebsausgaben. Im Verzicht auf Interimsbauwerke, im Einsatz noch verwertbarer Bausubstanz und unter Verwendung von Modulen könnte ein Signal für kosten- und ressourcensparendes Bauen ausgesendet werden.
Als Beethovenstadt sind wir einem innovativen und integrativen Kulturbegriff verpflichtet, der auf Exzellenz und Strahlkraft setzt, aber dabei unterschiedliche Kulturbedürfnisse respektiert und kreative Freiräume für starke Partnerschaften zwischen institutioneller und freier Szene e
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
I. Die Verwaltung wird beauftragt, neben den bisherigen Varianten A-E eine weitere Variante F zu untersuchen und darzustellen. Es ist hierzu eine belastbare Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzulegen und eine gründliche Bauuntersuchung im Vorfeld durchzuführen, um unerwartete Kosten zu vermeiden und Zeit zu sparen. Variante F soll folgende Eckpunkte beinhalten:
a. Die bisherigen Standorte für Oper und Schauspiel werden beibehalten.
b. Für das Opernhaus am Rhein wird zunächst untersucht, mit welchen
Sanierungsmaßnahmen die reine Betriebsfähigkeit des bestehenden
Opernhauses sichergestellt werden kann. Dabei wird zugleich ermittelt, welche Teile der vorhandenen Bausubstanz erhalten und weitergenutzt werden könnten. Auf Grundlage der so ermittelten Bausubstanz wird anschließend eine Neukonzeption in vereinfachter Modulbauweise entwickelt. Solide Bauteile, insbesondere das Fundament, sowie prägende Ausstattungselemente (Wanddekor, Lampen u. a.) werden, soweit ihr Zustand dies zulässt, in eine
Neukonzeption integriert. Auf diese Weise werden erhaltenswerte Elemente Seite 2 des Bestands mit einem funktionalen und modernen architektonischen Ansatz verbunden. Ein einna
_Gekürzt._
Sachverhalt
zu g.: Insbesondere die fehlenden Kostenkalkulationen zu Betriebskosten und Nachnutzung der bestehenden Varianten erschweren die Vergleichbarkeit und eine angemessene Berücksichtigung bei der Entscheidung. U.A. diese sind entsprechend zu kalkulieren und zu vergleichen. zu h.: Die Nachnutzung der ggfs. frei werdenden Liegenschaften muss vor dem Grundsatzbeschluss konzeptionell geklärt sein, um die Folgen der Entscheidung angemessen und gesamtstädtisch zu bewerten.
Beschlussvorschlag
Der Änderungsantrag 260127-30 wird um folgende Buchstaben unter Ziff. I ergänzt:
g. Für Variante F sowie vergleichend für die Varianten A bis E wird ein Kostenvergleich vorgelegt, der neben den Investitionskosten insbesondere Baupreissteigerungen, etwaige Interimlösungen, Umzüge, Betrieb, Instandhaltung, Finanzierung, Leerstand, Nachnutzung, Einnahmen und Betriebskostenzuschüsse berücksichtigt.
h. Bestandteil der Prüfung ist ein Kultur- und Nachnutzungskonzept, das die kulturelle Präsenz in der Innenstadt und in Bad Godesberg, die Einbindung der freien Szene und die Entwicklung aller Stadtteile berücksichtigt.
Sachverhalt
Es wird auf den auf Drucksachen 260127-06 und 260127-08 AA basierenden Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 22. April 2026 hingewiesen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg