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Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt

260132 · 2026-02-20 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, zwischen der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Kölnstraße

335, der Kölnstraße, der Obernierstraße, des Lievelingsweg

es

und der nordwestlichen Grenze der Grundstücke Lievelingsweg 84 bis 90 ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, zwischen der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Kölnstraße 335, der Kölnstraße, der Obernierstraße, des Lievelingsweg es und der nordwestlichen Grenze der Grundstücke Lievelingsweg 84 bis 90 ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

Begründung

__Gebiet der Veränderungssperre__

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre befindet sich innerhalb der Bonner Nordstadt zwischen der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Kölnstraße 335, der Kölnstraße, der Obernierstraße, des Lievelingsweg es und der nordwestlichen Grenze der Grundstücke Lievelingsweg 84 bis 90. Das Plangebiet stellt sich in seiner baulichen Struktur als heterogen dar. Mehrgeschossige Wohngebäude wechseln sich mit ein- bis mehrgeschossigen Gewerbe- und Einzelhandelsimmobilien ab. Nördlich des Plangebiets setzt sich diese heterogene Baustruktur bis zur BAB 565 fort, während im Süden jenseits des Lievelingsweges das Wohnquartier um den Gerhardsplatz anschließt.

__Vorhandenes Planungsrecht__

Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den Großteil des Plangebiets als Gemischte Baufläche dar. An diese grenzt im Westen eine als Grünfläche - Sportplatz gekennzeichnete Fläche an sowie im Norden eine Wohnbaufläche. Für das Plangebiet liegt aktuell kein Bebauungsplan vor, sodass sich planungsrechtlich die Bebaubarkeit der Grundstücke aktuell hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen anhand de

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260132-01 AA CDU/SPD/FDP Änderungsantrag: Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil NordstadtAntrag zur Vorlage 260132

Sachverhalt

Der Rat erkennt das einstimmige Votum der Bezirksvertretung Bonn vom 17.06.2025 an.

Die Antragsteller erhoffen sich, dass durch diesen Beschluss zeitnah ein neuer Lebensmittelmarkt auf dem Grundstück Lievelingsweg 82 errichtet werden kann und infolgedessen das Grundstück des Lebensmittelmarktes auf der Kölnstraße Wohnzwecken zugeführt werden kann.

Beschlussvorschlag

  1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgelehnt.
  1. Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6423-3: Unter der Voraussetzung, dass der Eigentümer des Grundstücks Kölnstraße (auf dem sich der bestehende Lidl-Markt befindet) bis zum 30.04.2026 schriftlich gegenüber der Stadt Bonn erklärt, das Grundstück nach Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Lievelingsweg 82 zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen und nicht weiter für den Lebensmitteleinzelhandel zu nutzen, wird der vom Stadtrat am 20.03.2025 gefasste, am 04.09.2025 bestätigte und am 23.04.2025 veröffentlichte Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-3 „Lievelingsweg 82“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, aufgehoben. Das Bebauungsplanverfahren wird nicht weiterverfolgt und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses wird unverzüglich öffentlich bekanntgemacht.

260132-03 AA BBB-Änderungsantrag: Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil NordstadtAntrag zur Vorlage 260132

Sachverhalt

Während die Bedingungen für Dienstleister in Bonn als gut zu bezeichnen sind, kann davon für das produzierende Gewerbe und das Handwerk nicht die Rede sein. Hier zeichnet sich seit Langem ein Trend zum Abbau von Gewerbeflächen mit Folgen ab.

Der Anteil des produzierenden Gewerbes am hiesigen Arbeitsmarkt ist seit Jahren im einstelligen Bereich und sinkt weiter. Wo es keine Ansiedlungsmöglichkeiten für herstellende Betriebe und Handwerker gibt, stehen auch keine entsprechenden Arbeitsplätze zur Verfügung. Ergebnis: Die Arbeitslosenquote ist in Bonn ist regelmäßig höher als im umliegenden Rhein-Sieg-Kreis. Besonders Langzeitarbeitslose in Grundsicherung haben kaum noch Zugang zum Bonner Arbeitsmarkt, vor allem unqualifizierte oder geringqualifizierte Arbeitssuchende finden in Bonn keine Jobs, weil es diese wegen des geringen Anteils des produzierenden Gewerbes schlichtweg nicht gibt.

Die Antragsteller sind der Auffassung, dass der Stadtrat und die Bonner Wirtschaftsförderung Industrie, Handwerk und Baugewerbe nicht weiter vernachlässigen darf. Es ist vor allem der produzierende Sektor, der Arbeitsplätze für Geringqualifizierte schafft. Jeder, der über zusätzliche Jobs im mittelstän

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Die mit Aufstellungsbeschlusses des Rates vom 20. März 2025 (bekräftigt mit Beschluss vom 4. Sept. 2025) formulierte Absicht des Bebauungsplans Nr. 6423-3, im Bereich zwischen der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Kölnstraße 335, der Kölnstraße, der Obernierstraße, des Lievelingsweg und der nordwestlichen Grenze der Grundstücke Lievelingsweg 84 bis 90 dem Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) widersprechende Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben zu unterbinden, wird um das Ziel erweitert, die heute im Gebiet durch Gewerbe genutzten als auch die bisher dort durch Gewerbe genutzten, mittlerweile aber brach gefallenen Grundstücke ausschließlich zur weiteren Nutzung durch Gewerbe vorzusehen.
  1. Um die in dieser Form angepassten, städtebaulichen Zielsetzungen innerhalb des Geltungsbereichs über die bis zum 30. Mai 2026 befristete Geltungsdauer der erfolgten Zurückstellung des Baugesuchs für einen großflächigen Lebensmittelhandel hinaus zu sichern, legt der Oberbürgermeister in der Sitzung des Stadtrates am 7. Mai 2026 für den in Ziffer 1 benannten und im Übersichtsplan der Drucksache 206132 grafisch gezeigten Geltungsbereich einen entsprechend angepassten Vorschlag f

_Gekürzt._

260132-02 ST Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag von CDU/SPD/FDP: Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt

Stellungnahme der Verwaltung

1. Verfahrenshistorie

Mit Schreiben vom 24. Januar 2025 wurde bei der Verwaltung ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit 1.750 m² Gesamtverkaufsfläche auf dem Grundstück Lievelingsweg 82 gestellt (unter Ausklammerung des Rücksichtnahmegebots und der Erschließung). Das Vorhaben stellt sich als ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Einzelhandelsbetriebe ab einer Verkaufsfläche von 800 m 2 sollen in für sie entwickelten Sondergebieten oder in Kerngebieten umgesetzt werden, da ab dieser Verkaufsfläche vermutet werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie negative Wirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung, auf zentrale Versorgungsbereiche sowie das Orts- und Landschaftsbild von ihnen ausgehen können. Im Sinne der Steuerung des Einzelhandels sind diese vermuteten Wirkungen entsprechend auszuräumen.

Zur Sicherung der mit dem BEZK verfolgten Zielsetzung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Steuerung des Einzelhandels, wurde vom Rat der Bundesstadt Bonn am 20. März 2025

_Gekürzt._

260132-04 AA CDU, SPD, FDP Kooperation: Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil NordstadtAntrag zur Vorlage 260132

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird um folgende Punkte ergänzt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt für das Gebiet ein Verkehrskonzept zu erstellen mit dem Ziel, den Lievelingsweg zwischen Verteilerkreis und Kölnstraße insbesondere von LKW-Verkehr zu entlasten.
  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Verpflichtungserklärung des Grundstückeigentümers zum Wohnungsbau dem Stadtrat zur Verfügung zu stellen.

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