Originalquelle: ALLRIS-Original
260144 · 2026-03-03 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Sportausschuss folgt der Empfehlung des Gremiums und beauftragt die Verwaltung, dem Internationalen Tennisclub Bonn Bad Godesberg e.V. (ITC) im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung nach Abschnitt VI der Sportförderrichtlinien für die Sanierung der Tennisplätze einen Zuschuss in Höhe von 47.465 € zu bewilligen.
Der Sportausschuss folgt der Empfehlung des Gremiums und beauftragt die Verwaltung, dem Internationalen Tennisclub Bonn Bad Godesberg e.V. (ITC) im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung nach Abschnitt VI der Sportförderrichtlinien für die Sanierung der Tennisplätze einen Zuschuss in Höhe von 47.465 € zu bewilligen.
Der Internationale Tennisclub Bonn-Bad Godesberg e.V. (ITC) hat einen Antrag für die Sanierung der Tennisplätze nach 3.1 der Sportförderrichtlinien (Spd FöR) gestellt. Die Gesamtkosten betragen 94.931 €. Nach 3.1 der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn könnte hierfür ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Gesamtsumme über 47.465 € gewährt werden. Hierüber hatte die Verwaltung in der Vorlage __DS 253995__ informiert.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Bearbeitung dieses Antrages bis zur Veröffentlichung einer vom Land NRW angekündigten Förderrichtlinie zur Modernisierung der Sportinfrastruktur zurückzustellen. Diese Förderrichtlinie liegt noch nicht vor. Aufgrund der Erfahrungen des „Förderprogramms Moderne Sportstätte 2022“ und der bisherigen Ankündigungen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass nach der neuen Richtlinie wieder nur solche Vereine antragsberechtigt sein werden, die langjährige Nutzungsrechte an ihren Vereinsanlagen haben.
Eigentümer der Fläche, auf denen die Tennisanlagen errichtet worden sind, ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die BImA hat mit dem Verein eine dahingeh
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._