Originalquelle: ALLRIS-Original
260145 · 2026-02-25 · Beschlussvorlage · öffentlich
1)
Die dritte Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenordnung wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzung sowie die Gebührungordnung tritt zum 01.04.2026 in Kraft. Die ausgewiesenen Änderungen sollen ziffernmäßig abgestimmt werden.
2)
Die Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird wie folgt geändert:
Die Überschrift von §29 wird wie folgt geändert:
Streiche „Friedhain“, setze „Friedhain / Ruhewald“
§29 Abs. 1 wird wie folgt geändert
Streiche „Auf dem Friedhof Heiderhof wird eine waldartige Fläche für Beisetzungen von Totenasche für die Dauer der Ruhefrist von 15 Jahren ausgewiesen (Friedhain)“, setze „Auf mehreren Friedhöfen werden hain- oder waldartige Flächen für Beisetzungen von Totenasche für die Dauer der Ruhefrist von 15 Jahren ausgewiesen (Friedhain / Ruhewald)“.
Der Gebührentatbestand 1.13. bleibt in seiner am 15.12.2025 beschlossenen Höhe unverändert. Es erfolgt lediglich eine textliche Ergänzung.
3)
Die Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird wie folgt g
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
1) Die dritte Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenordnung wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzung sowie die Gebührungordnung tritt zum 01.04.2026 in Kraft. Die ausgewiesenen Änderungen sollen ziffernmäßig abgestimmt werden.
2) Die Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird wie folgt geändert:
Die Überschrift von §29 wird wie folgt geändert:
Streiche „Friedhain“, setze „Friedhain / Ruhewald“
§29 Abs. 1 wird wie folgt geändert
Streiche „Auf dem Friedhof Heiderhof wird eine waldartige Fläche für Beisetzungen von Totenasche für die Dauer der Ruhefrist von 15 Jahren ausgewiesen (Friedhain)“, setze „Auf mehreren Friedhöfen werden hain- oder waldartige Flächen für Beisetzungen von Totenasche für die Dauer der Ruhefrist von 15 Jahren ausgewiesen (Friedhain / Ruhewald)“.
Der Gebührentatbestand 1.13. bleibt in seiner am 15.12.2025 beschlossenen Höhe unverändert. Es erfolgt lediglich eine textliche Ergänzung.
3) Die Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird wie folgt geän
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Begründung der Dringlichkeit: In der Sitzung des Rates wurde am 15.12.2025 die __DS 253837__ mit der Maßgabe beschlossen, dass „die Verwaltung eine Vorlage mit einer überarbeiteten Satzung in den ersten 3 Monaten des neuen Jahres unter Beteiligung des Runden Tisches Friedhöfe und der Fachausschüsse zur Beschlussfassung vorlegt.“. Die Verwaltung konnte die Beschlussvorlage, aufgrund der Sitzung des „Runden Tisches Friedhöfe“ am 21.01.2026 und den damals noch unklaren Sitzungsterminen der Ausschüsse, nicht innerhalb der Ladungsfrist des Finanzausschusses in die politische Beratung einbringen. Da die nächste Ratssitzung erst am 07.05.2026 stattfindet, wäre eine Beratung im Finanzausschuss am 04.03.2026 erforderlich, um eine Beratung am 12.03.2026, im Rat wie beschlossen, zu ermöglichen.
In seiner Sitzung am 15.12.2025 hat der Rat der Bundesstadt Bonn die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen für das Jahr 2026 beschlossen ( __DS 253837__ ). Die Einführung der neuen Grabformen wurde zurückgestellt mit der Maßgabe diese zunächst noch einma
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Bei den Gebühren der Kapellennutzung ist laut Beschlussvorlage eine drastische Gebührenerhöhung von 313, 13 Euro (2025) auf 532, 21 Euro (2026) vorgesehen.
Ziel der Satzung soll es sein, allen Bonner*innen eine würdige und bezahlbare Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu ermöglichen sowie die Friedhöfe möglichst ökologisch und nachhaltig zu gestalten.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Vorlage wird unter der folgenden Maßgabe zugestimmt:
1) Die Gebühren für die Kapellennutzung werden nur mäßig auf 350, - € erhöht.
2) Die Flächen für die neuen Grabarten werden möglichst naturnah gestaltet bzw. belassen.
3) Die Einführung der neuen Grabarten wird von dem Runden Tisch Friedhöfe begleitet und nach zwei Jahren evaluiert.
4) Es werden keine Kolumbarien auf unversiegelten Flächen angelegt.
5) Einzelne geräumte Gräber („Zahnlücken“) werden möglichst zeitnah wiederbelegt.
Sachverhalt
1)
Die dritte Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzung sowie die Gebührenordnung treten einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die ausgewiesenen Änderungen sollen ziffernmäßig abgestimmt werden.
2)
Die Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird wie folgt geändert:
Die Überschrift von §29 wird wie folgt geändert:
Streiche „Friedhain“, setze „Friedhain / Ruhewald“
§29 Abs. 1 wird wie folgt geändert
Streiche „Auf dem Friedhof Heiderhof wird eine waldartige Fläche für Beisetzungen von Totenasche für die Dauer der Ruhefrist von 15 Jahren ausgewiesen (Friedhain)“, setze „Auf mehreren Friedhöfen werden hain- oder waldartige Flächen für Beisetzungen von Totenasche für die Dauer der Ruhefrist von 15 Jahren ausgewiesen (Friedhain / Ruhewald)“.
Der Gebührentatbestand 1.13. bleibt in seiner am 15.12.2025 beschlossenen Höhe unverändert. Es erfolgt lediglich eine textlich
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
1) Die dritte Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzung sowie die Gebührenordnung treten einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die ausgewiesenen Änderungen sollen ziffernmäßig abgestimmt werden.
2) Die Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird wie folgt geändert:
Die Überschrift von §29 wird wie folgt geändert:
Streiche „Friedhain“, setze „Friedhain / Ruhewald“
§29 Abs. 1 wird wie folgt geändert
Streiche „Auf dem Friedhof Heiderhof wird eine waldartige Fläche für Beisetzungen von Totenasche für die Dauer der Ruhefrist von 15 Jahren ausgewiesen (Friedhain)“, setze „Auf mehreren Friedhöfen werden hain- oder waldartige Flächen für Beisetzungen von Totenasche für die Dauer der Ruhefrist von 15 Jahren ausgewiesen (Friedhain / Ruhewald)“.
Der Gebührentatbestand 1.13. bleibt in seiner am 15.12.2025 beschlossenen Höhe unverändert. Es erfolgt lediglich eine textliche
_Gekürzt._
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: In der Sitzung des Rates wurde am 12.03.2026 die __DS 260145__ geändert beschlossen und teilweise in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. Die Beschlussvorlage soll am 07.05.2026 erneut im Rat beraten werden, davor muss die Vorberatung in den Fachausschüssen abgeschlossen sein. Um eine Beratung am 07.05.2026 im Rat zu ermöglichen, muss die N-Vorlage daher kurzfristig in den Fachausschüssen auf die Tagesordnung aufgenommen werden
In seiner Sitzung am 12.03.2026 hat der Rat beschlossen, dass die Beschlussziffern 2 - 4 zur Mitberatung in die zuständigen Fachausschüssen verwiesen werden.
Die ursprüngliche Beschlussvorlage __DS 260145__ war wie folgt begründet:
In seiner Sitzung am 15.12.2025 hat der Rat der Bundesstadt Bonn die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen für das Jahr 2026 beschlossen ( __DS 253837__ ). Die Einführung der neuen Grabformen wurde zurückgestellt mit der Maßgabe diese zunächst noch
_Gekürzt._
Sachverhalt
Bei den Gebühren der Kapellennutzung ist laut Beschlussvorlage eine drastische Gebührenerhöhung von 313, 13 Euro (2025) auf 532, 21 Euro (2026) vorgesehen.
Ziel der Satzung soll es sein, allen Bonner*innen eine würdige und bezahlbare Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu ermöglichen sowie die Friedhöfe möglichst ökologisch und nachhaltig zu gestalten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Vorlage wird unter der folgenden Maßgabe zugestimmt:
1) Die Gebühren für die Kapellennutzung werden nur mäßig auf 350, - € erhöht.
2) Die Flächen für die neuen Grabarten werden möglichst naturnah gestaltet bzw. belassen.
3) Die Einführung der neuen Grabarten wird von dem Runden Tisch Friedhöfe begleitet und nach zwei Jahren evaluiert.
4) Es werden keine Kolumbarien auf unversiegelten Flächen angelegt.
5) Einzelne geräumte Gräber („Zahnlücken“) werden möglichst zeitnah wiederbelegt.
Sachverhalt
Bei den Gebühren der Kapellennutzung ist laut Beschlussvorlage eine drastische Gebührenerhöhung von 313, 13 Euro (2025) auf 532, 21 Euro (2026) vorgesehen.
Ziel der Satzung soll es sein, allen Bonner*innen eine würdige und bezahlbare Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu ermöglichen sowie die Friedhöfe möglichst ökologisch und nachhaltig zu gestalten.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Vorlage wird unter den folgenden Maßgaben zugestimmt:
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag