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Festlegung der Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

260153 · 2026-02-05 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird auf ___ festgesetzt.

Beschlussvorschlag

Die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird auf ___ festgesetzt.

Begründung

Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 1 GO NRW wählt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aus seiner Mitte eine/n oder mehrere stellvertretende Vorsitzende. Vor der entsprechenden Wahl ist zunächst die zu wählende Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden festzulegen.

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