Originalquelle: ALLRIS-Original

Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost

260156 · 2026-03-09 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

  1. Beschlüsse

Der Rat beschließt

  1. über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 6822-1, entsprechend dem Beschluss des Rates vom 4. September 2025 (DS-Nr. __252849__ ) (Anlage „Auswertung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“).
  1. über die im Rahmen der Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 6822-1 abgegebenen Stellungnahmen gemäß den Anlagen A-C .
  1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6822-1 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost, zwischen der Pützchens Chaussee, Röhfeldstraße und Pfaffenweg gemäß § 10 BauGB als Satzung.
  1. Hinweise

Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.

Begründung

__Plangebiet__

Das ca. 2 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Beuel im Ortsteil Beuel-Ost und umfasst das Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 59, Flurstücke 83, 88, 597 und 600, sowie teilweise die Flurstücke 171, 441, 443, 574 und 575.

Der zu überplanende Bereich stellt sich derzeit als überwiegend versiegelte Fläche mit gewerblich genutzten Gebäuden dar. Nennenswerte Grünflächen sind nicht vorhanden. Derzeit befindet sich im Plangebiet eine eingeschossige ehemalige Lagerhalle, die derzeit als Fitnessstudio genutzt wird, sowie ein im April 2023 fertig gestelltes Bürogebäude an der Ecke Pützchens Chaussee/Röhfeldstraße mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss.

Das Plangebiet wird im Norden von der Pützchens Chaussee, im Osten von der Röhfeldstraße und im Süden, Südwesten und Westen von vorhandener Bebauung entlang des Pfaffenweg begrenzt.

Das Plangebiet befindet sich zwischen einem Mischgebiet mit vorwiegender Wohnbebauung im Norden und Westen und dem Gewerbe- und Industriegebiet Beuel-Ost im Süden und Osten. Die Umgebungsbebauung weist vorwiegend eine ein- bis zweigeschossige Bebauung auf, im Norden befindet sich ein bis zu siebengeschossiger Wohnkomplex.

Um die erf

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Stellungnahme der Verwaltung

Anlage A: Stellungnahmen der Veröffentlichung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025379

Beratungsfolge

Dokumente