Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025388) # Festlegung eines Standards für Zusatzinformationen auf Straßenschildern 260158 · 2026-02-06 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Dem folgenden Standard für Zusatzinformationen auf Straßenschildern wird zugestimmt: - Sicherstellung der Einheitlichkeit und Wiedererkennung durch Nutzung des Verkehrszeichenträger-Systems „Berliner Rahmen“ mit einer systembedingten, maximalen Nutzfläche von 900mm x 165mm - Schriftart „DIN-Engschrift“ gemäß DIN 1450 und DIN 145112 - Anwendung der aus DIN 32975 abgeleiteten Mindest-Schriftzeichengröße von 27mm - (somit maximal 120 Zeichen, verteilbar auf maximal 3 Zeilen) ## Beschlussvorschlag Dem folgenden Standard für Zusatzinformationen auf Straßenschildern wird zugestimmt: - Sicherstellung der Einheitlichkeit und Wiedererkennung durch Nutzung des Verkehrszeichenträger-Systems „Berliner Rahmen“ mit einer systembedingten, maximalen Nutzfläche von 900mm x 165mm - Schriftart „DIN-Engschrift“ gemäß DIN 1450 und DIN 145112 - Anwendung der aus DIN 32975 abgeleiteten Mindest-Schriftzeichengröße von 27mm - (somit maximal 120 Zeichen, verteilbar auf maximal 3 Zeilen) ## Begründung Im Zusammenhang mit der Darstellung von Zusatzinformationen (Zusatzschilder) zu Straßenschildern sollen die technischen Randbedingungen bzw. Grundlagen der visuellen Darstellung der Texte in einem Standard wie folgt festgelegt werden: - Einheitlichkeit Aufbau und Inhalt des Zusatzsystems sollen im Stadtgebiet einheitlich sein, um einen Wiedererkennungswert zu erzielen. Der Wiedererkennungswert ist für alle Verkehrsteilnehmer von hoher Bedeutung, insbesondere auch für Menschen mit Sehbehinderung. In Bonn erfolgt die Ausführung der Straßenbenennungsschilder VZ437 mit dem „Berliner Rahmen“-Schildersystem. Dies dient auch als Nutzungsgrundlage für die Zusatzinformationsschilder. - Nutzungsfläche des Textinhalts Die Textnutzungsfläche begrenzt sich bauartbedingt auf eine maximale Schildgröße von 930mm x 175mm. Nach Abzug der umlaufenden Einschubbereiche (Rahmen) steht eine Nettogrundfläche von etwa 900mm x 165mm zu Verfügung. - Lesbarkeit Zur Gewährleistung einer guten Lesbarkeit ist insbesondere auf den __Schrifttyp__ , die __Schriftzeichengröße__ und den __Kontrast__ zu achten. Als __Schriftart__ muss eine gut leserliche Schrift gemäß DIN 1450 angewendet werden. Gut leserliche _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-03-03 · Bezirksvertretung Hardtberg · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz - 2026-03-03 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2026-03-04 · Bezirksvertretung Beuel · ungeändert beschlossen - 2026-03-11 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ungeändert beschlossen - 2026-03-11 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · ungeändert beschlossen - 2026-04-28 · Hauptausschuss · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3070720&OTYP=41))