Originalquelle: ALLRIS-Original
260171 · 2026-03-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
Dem Kulturausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 des Theater Bonn Entlastung erteilt.
Dem Kulturausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 des Theater Bonn Entlastung erteilt.
Gemäß § 4c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Rat der Bundesstadt Bonn eine Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen.
Bezüglich des Jahresabschlusses für das Theater Bonn der Spielzeit 2024/2025 wird auf die DS-Nr. __260318__ verwiesen.