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Einleitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss eines Vierjahres-Dienstleistungsvertrages (2026 - 2030) für Lohn- und Leasingwäsche für die Feuerwehr und den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn

260200 · 2026-02-19 · Beschlussvorlage: Einleitung · öffentlich

Sachverhalt

Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zum Abschluss eines Vierjahres-Dienstleistungsvertrages (2026 - 2030) für Lohn- und Leasingwäsche - dazu gehören Dienst- und Rettungsdienstbekleidung sowie Weißwäsche - für die Feuerwehr und den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zum Abschluss eines Vierjahres-Dienstleistungsvertrages (2026 - 2030) für Lohn- und Leasingwäsche - dazu gehören Dienst- und Rettungsdienstbekleidung sowie Weißwäsche - für die Feuerwehr und den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn wird zugestimmt.

Begründung

Den Angehörigen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn sowie den hier im Rettungsdienst eingesetzten Mitarbeitenden wird Dienst- und Schutzbekleidung bereitgestellt. Hierfür ist auch die fachgerechte Reinigung, Desinfektion und Instandhaltung zu gewährleisten. Außerdem wird Bettwäsche für den Dienstbetrieb zur Verfügung gestellt und gereinigt. Sämtliche Leistungen erfolgen unter Beachtung der Vorgaben der jeweiligen Hersteller sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und geltenden Hygienevorgaben.

Aufgrund der besonderen Einsatzbedingungen unterliegen die Dienst- und Schutzbekleidung sowie die Bettwäsche der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erhöhten hygienischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen. Insbesondere die persönliche Schutzausrüstung im Rettungsdienst sowie die Einsatzbekleidung der Feuerwehr erfordern eine regelmäßige, fachgerechte Aufbereitung. Eine Reinigung auf den Feuerwachen ist aufgrund der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nicht in ausreichendem Umfang möglich und daher nicht zulässig.

Die Wäsche von Bekleidung in Eigenregie beschränkt sich aufgrund des personellen und technischen Rahmens auf di

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260200-01 Einleitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss eines Vierjahres-Dienstleistungsvertrages (2026 - 2030) für Lohn- und Leasingwäsche für dieFeuerwehr und den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn

Beschlussvorschlag

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Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zum Abschluss eines Vierjahres Dienstleistungsvertrages (2026 - 2030) für Lohn- und Leasingwäsche - dazu gehören Dienst- und Rettungsdienstbekleidung sowie Weißwäsche - für die Feuerwehr und den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn wird zugestimmt.

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Begründung

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Den Angehörigen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn sowie den hier im Rettungsdienst eingesetzten Mitarbeitenden wird Dienst- und Schutzbekleidung bereitgestellt. Hierfür ist auch die fachgerechte Reinigung, Desinfektion und Instandhaltung zu gewährleisten. Außerdem wird Bettwäsche für den Dienstbetrieb zur Verfügung gestellt und gereinigt. Sämtliche Leistungen erfolgen unter Beachtung der Vorgaben der jeweiligen Hersteller sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und geltenden Hygienevorgaben. Aufgrund der besonderen Einsatzbedingungen unterliegen die Dienst- und Schutzbekleidung sowie die Bettwäsche der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erhöhten hygienischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen. Insbesondere die persönliche Schutzausrüstung im Rettungsdienst sowie die Einsatzbekleidung der Feuerwehr erfordern eine regelmäßige, fachgerechte Aufbereitung. Eine Reinigung auf den Feuerwachen ist aufgrund der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nicht in ausreichendem Umfang möglich und daher nicht zulässig. Die Wäsche von Bekleidung in Eigenregie beschränkt sich aufgrund des personellen und technischen Rahmens auf

_Gekürzt._

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