Originalquelle: ALLRIS-Original
260224 · 2026-02-11 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Hardtberg Die Linke Bezirksfraktion Hardtberg Katharina Reiter Sebastian Plotek
Der Straßenabschnitt vom Fontainengraben bis zum Spielplatz Fontainengraben ist bereits ausreichend beleuchtet und vermittelt ein entsprechendes Sicherheitsempfinden.
In der Gasse vom Spielplatz zur Brunnenstraße befindet sich derzeit lediglich eine Straßenlaterne im Bereich des Zugangs aus der Brunnenstraße. Aufgrund des vorhandenen Knicks ist der mittlere Abschnitt der Gasse weder durch die Beleuchtung nahe Brunnenstraße noch durch die vorhandenen Leuchten im Bereich Fontainengraben/Spielplatz hinreichend ausgeleuchtet. Die eingeschränkte Sicht infolge des Knicks sowie die unzureichende Beleuchtung führen zudem dazu, dass entgegenkommende Personen erst spät wahrgenommen werden können. In Verbindung mit der schmalen Wegführung stellt dies ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Installation einer zusätzlichen Beleuchtungsquelle in der Gasse zwischen Brunnenstraße 18 und dem Spielplatz Fontainengraben zu prüfen. Dabei soll die Installation einer Straßenlaterne mit Bewegungssensor in Betracht gezogen werden, um bei ausbleibender Nutzung eine automatische Abschaltung zu ermöglichen und somit Lichtemissionen sowie den Stromverbrauch zu reduzieren.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Ausleuchtung der Fußwegverbindung von der „Weierbornstraße“ bis zur „Brunnenstraße“ entlang der Spielplatzfläche ist durch die in regelmäßigem Abstand aufgestellten Laternen gewährleistet. Im beschriebenen Bereich des „Knicks“ wird die Lichtabgabe auf die Wegefläche durch sehr hohe private Hecken, welche in diesem Bereich den Weg säumen stark eingeschränkt. Durch entsprechenden Rückschnitt dieser Hecken kann die Ausleuchtung des Weges deutlich verbessert werden.
Hinsichtlich der Homogenität der Beleuchtungstechnik und der Minimierung des technischen Wartungsaufwandes ist die Installation von einzelnen Bewegungsmeldern in der Straßenbeleuchtung nicht möglich und wirtschaftlich nicht angezeigt.