Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025544) # Jahresabschluss 2025 - Ermächtigungsübertragungen im Haushalt (Bildung von Haushaltsresten) 260226 · 2026-02-12 · Mitteilungsvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Mitteilung: ** Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer am 14.11.2013 beauftragt, die im Rahmen des Jahresabschlusses gebildeten Ermächtigungsübertragungen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie dem Rat der Bundesstadt Bonn spätestens im März des auf das Haushaltsjahr folgenden Kalenderjahres zur Kenntnis zu geben (s. Ziffer 3 DS [__1312567ST4__](https://bonn-archiv.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1104900&refresh=false) ). Hierzu legt die Verwaltung die Übersicht der im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 nach 2026 vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen sowie investive Auszahlungen vor. Die nach dieser Mitteilung im Rahmen der Bewirtschaftung notwendigen weiteren Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2026 werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 dem Rat als Anlage des Anhangs gemäß § 95 Abs. 4, Zif. 5 GO NRW vorgelegt. **Die Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zur Sitzung nachgereicht.** Eine fristgerechte Erstellung der Anlage war aufgrund der Möglichkeit der Beantragung der Mittel bis 06.02.2026 und der zeitaufwendigen Bearbeitung nicht möglich. ## Beratungsfolge - 2026-03-04 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · zur Kenntnis genommen - 2026-03-12 · Rat · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 260226-01 ST Jahresabschluss 2025 - Ermächtigungsübertragungen im Haushalt (Bildung von Haushaltsresten) {#nv-2025728} **Stellungnahme der Verwaltung** Mit dieser ergänzenden Stellungnahme legt die Verwaltung die Übersicht der im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 nach 2026 vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen für konsumtive Aufwendungen und investive Auszahlungen vor. Die nach dieser Mitteilung im Rahmen der Bewirtschaftung notwendigen weiteren Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2026 werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 dem Rat als Anlage des Anhangs gemäß § 92 Abs. 4 Zif. 5 GO NRW vorgelegt. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3074132&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3082033&OTYP=41))