Originalquelle: ALLRIS-Original
260228 · 2026-02-17 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Ausgangslage
Im Rahmen der Genehmigung des Haushaltsplans 2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2024 bis 2029 wurde von Seiten der Kommunalaufsicht die Bundesstadt Bonn aufgefordert, in kommenden Haushalten signifikante Konsolidierungspotentiale zu entwickeln, um der Aufstellung eines pflichtigen Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) und der drohenden Überschuldung entgegenzuwirken. Auch das örtliche Rechnungsprüfungsamt und der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (beide Berichte werden nach der entsprechenden Gremienbildung behandelt) machen auf den dringend notwendigen Konsolidierungsdruck und eine transparente Haushaltsplanaufstellung aufmerksam.
Neben dem Projekt zur Aufgabenkritik, dass in der DS 253897 ausführlich dargestellt wird und in gleicher Sitzung behandelt wird, hat der Verwaltungsvorstand in seiner Klausur am 15.01.2026 einen Eckwertebeschluss befasst, um der äußerst angespannten Haushaltslage der Bundesstadt Bonn zu begegnen. Darüber hinaus wurde die Entscheidung getroffen, das Haushaltsplanverfahren umzustellen.
Nach einem Erfahrungsaustausch mit der Stadt Frankfurt am Main, die das nachfolgend beschriebene Verfahren seit einigen J
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ist notwendig, die für alle am Prozess Beteiligten nachvollziehbar ist. Die Kämmerei wird die Jahres-Ist-Ergebnisse 2024 und vorläufigen Ist-Ergebnisse 2025 auf den Kontierungselementen den Budgetverantwortlichen zur Verfügung stellen. Dies dient als Anhalt/Orientierung und führt nicht automatisch zur Ansatzbildung in Folgejahren.
Fokus auf Priorisierung der Aufgaben
Alle Budgetentscheidungen müssen auf Notwendigkeit und Effizienz geprüft werden. Hier sind insbesondere die Umsetzung der wirkungsorientierten Nachhaltigkeitsziele und der strategischen und operativen Ziele des wirkungsorientierten Haushalts in den Fokus zu nehmen. Eine klare Definition und die Beachtung der strategischen Ausrichtung sind elementarer Bestandteil des neuen Planungsprozesses. Das ZBB-Prinzip soll auf alle Produktbereiche angewandt werden, mit dem Bewusstsein, dass Pflichtaufgaben, gesetzliche Vorgaben, Übererfüllungen von Standards und auch gebundene Ausgaben (u.a. Personal, Transferleitungen, Mieten) in den Konsolidierungsprozess einbezogen werden.
Vorteile: Es soll (muss, wenn kann) erreicht werden, dass verzichtbare Ausgaben entfallen, eine effiziente Ressourcenverteilung erreicht und der
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