Originalquelle: ALLRIS-Original
260231 · 2026-04-20 · Beschlussvorlage · öffentlich
I. Der Rat beschließt
[siehe hierzu auch Ziffer (7) Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 1“]
[siehe hierzu auch
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__1. Plangebiet__
Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes Bonn-Duisdorf nur etwa 500 m entfernt von der westlichen Stadtgrenze zur Gemeinde Alfter. Es umfasst eine Fläche von ca. 14.430 m², die sich südlich der Bahnstrecke Bonn – Euskirchen, westlich der Grundstücke an der Lessenicher Straße, nördlich der Bebauung an der Straße Am Burgweiher und nordöstlich der Grundstücke an der Bahnhofstraße (siehe Übersichtsplan) erstreckt. Das Plangebiet befindet sich dort in rückwärtiger Lage und ist nur bedingt in das bestehende städtebauliche Gefüge eingebunden. Gegenwärtig wird das Plangebiet durch verschiedene Nutzungen geprägt. Kernstück war das Gebäude der alten Schamotte-Fabrik, deren Nutzung Anfang der 1980er Jahre aufgegeben wurde. Es wurde lange Zeit als Lager sowie durch einen Einzelhändler genutzt, war stark sanierungsbedürftig und konnte nicht wirtschaftlich erhalten werden. Aufgrund der zahlreichen in der Vergangenheit durchgeführten baulichen Veränderungen – darunter auch der teilweise Rückbau des Schornsteins – wies das Gebäude keinen Denkmalwert mehr auf, woraufhin der Abbruch ermöglicht und durchgeführt wurde.
Weiterhin befinden sich im Nordwesten d
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A_Stellungnahmen: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025554
Begründung
unter Punkt 2.3.8.3 u.a. folgende Textpassage zu ergänzen:
„Bezüglich des Martinshorns wird ergänzend darauf hingewiesen, dass gemäß § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Blaulicht in Kombination mit dem Martinshorn nur dann verwendet werden darf, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden. Jedoch ist nicht bei jedem Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr höchste Eile geboten. Außerdem liegt es im Ermessen des Einsatzleiters, die Notwendigkeit des Martinshorneinsatzes auf die jeweilige Situation abzustimmen. Bei den Einsätzen der Feuerwehr sollte daher darauf geachtet werden, dass die Verwendung von Sondersignalen insbesondere im Nachtzeitraum nur erfolgt, wenn zum einen die Voraussetzungen gemäß § 38 StVO gegeben sind und zum anderen auf Grundlage der Einsatzsituation deren Einsatz geboten erscheint. So kann beispielsweise davon ausgegangen werden, dass auf der Straße Am Burgweiher in der Nacht kein so hohes Verkehrsaufkommen vorherrscht, dass der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn zur Ausübung ihrer hoheitlichen Tätigkeiten dringend geboten ist. Es wäre als
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Stellungnahme der Verwaltung
In der BV Hardtberg wurde bei der Anhörung am 05.05.2026 Folgendes zu Protokoll gegeben:
Stv. Moll (CDU) gibt zu Protokoll folgende Hinweise mit der Bitte um Beachtung:
Bzv. Brodhäcker (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) gibt zu Protokoll:
Die Errichtung einer Zisterne ist sehr wichtig, um den klimatischen Herausforderungen zu begegnen. Der Prüfung soll daher die notwendige Bedeutung beigemessen werden.
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Verkehrsbelange in der Gesamtabwägung:
Die Gesamtabwägung zum Satzungsbeschluss bezieht sich auf die Veröffentlichung des Beb
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Stellungnahme der Verwaltung
Durch einen Übertragungsfehler wurde in der Vorlage zum Satzungsbeschluss eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 6220-1 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht berücksichtigt. Der Inhalt der Stellungnahme lautet wie folgt:
„Mit großer Freude habe ich über den Bebauungsplan 6220-1 Schamotte-Fabrik erfahren. Bonn braucht dringend neue Wohnflächen und die Lage ist ideal für eine Wohnanlage. Es ist auch schön, dass dort zwei behindertengerechte Wohnungen entstehen sollen. Die Wohnungen sind, wie ich auf Grund der Beschreibung vermute, für Gehbehinderte oder eventuell Sehbehinderte bestimmt. In Bonn brauchen wir aber ab sofort Wohnungen für geistig behinderte Menschen.
Ich rege an, dass in der Wohnsiedlung integratives Wohnen von (geistig) Behinderten und Nichtbehinderten berücksichtigt wird.
Zum Hintergrund dieser Anregung:
Am 18.09.2025 wurde der Verein „Down and Up” e. V. ins Leben berufen. Der Verein entstand aus der über 20-jährigen Elterninitiative „Down and Up” von Eltern mit Kindern mit Trisomie 21 (anders: Down-Syndrom). Aus den Kindern vor 20 Jahren sind erwachsene Menschen geworden, die das Elternhaus verlassen und eig
_Gekürzt._