Originalquelle: ALLRIS-Original

AfD-Anfrage: Nutznießung städtischer Gebäude durch die linksradikale Szene. Hier: »Rhizom e. V.«

260257 · 2026-02-20 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Gerald Christ AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Roland Borkowski Frauke Kreuzer

Sachverhalt

Durch die Mitteilungsvorlage DS __242092-04__ wurde der Rat darüber informiert, dass die Stadt Bonn künftig die Liegenschaft Engeltalstr. 4 an den Verein »Rhizom e. V.« vermieten wird. Dieser hatte bisher die Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 angemietet und dort ein »Kulturzentrum« betrieben.

Diese Räumlichkeit wurde nachweislich von der linksradikalen Gruppierung »Bonn gegen rechts« für politische Vortrags- und Schulungsveranstaltungen genutzt, so geschehen an folgenden Daten: 16.07.2022, 07.07.2022, 20.07.2023, 22.04.2024, 02.09.2024. Die Veranstaltung am 22.04.2024 trug den Titel »Der AfD den Wahlkampf vermiesen« und hatte somit einen parteipolitischen Charakter.

Darüber hinaus geht aus dem Impressum der Gruppierung »Bonn gegen rechts« hervor, dass der Bonner Kreisverband der »Sozialistischen Jugend Deutschlands –

Die Falken« in der Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 ansässig war/ist. Auch dabei handelt es sich um eine Gruppierung, die dem Linksradikalismus zuzurechnen ist. Dieses augenscheinliche Untermietverhältnis gehört ebenfalls geprüft.

Allgemeinpolitische Betätigungen sind gemeinnützigen Vereinen untersagt und zi

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Beschlussvorschlag

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Auf welcher Grundlage erfolgte die Vermietung der Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 an den »Rhizom e. V.«? Gab es hierzu einen Ratsbeschluss? Wer traf die Entscheidung, an den Verein zu vermieten?
  1. Wann zog der »Rhizom e. V.« in die Liegenschaft ein?
  1. Auf welche Summe belief sich der monatliche Mietzins?
  1. Zuvor nutzte der Verein die Liegenschaft Wilhelmstr. 34. Bereits dort fanden politisch linksgerichtete Veranstaltungen statt. Hat die Stadt dies bei der Entscheidung, dem Verein die Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 zu vermieten, mit einbezogen?
  1. Hat der »Rhizom e. V.« in der Zeit seit seinem Einzug in die Rölsdorfstr. 20 finanzielle Zuwendungen (gleich welcher Art) aus städtischen Töpfen erhalten, z. B. projektbezogene Fördermittel?
  1. Wenn Gelder geflossen sind, kann die Verwaltung ausschließen, dass diese Gelder für politische Betätigungen zweckentfremdet wurden?
  1. In welcher Konstellation war der Bonner Kreisverband der »Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken« in der Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 ansässig? Gab es dort ein Mietverhältnis mit der Stadt Bonn oder ein Untermietverhältnis mit »Rhiz

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260257-01 ST Stellungnahme zur AfD-Anfrage: Nutznießung städtischer Gebäude durch die linksradikale Szene. Hier: »Rhizom e. V.«

Stellungnahme der Verwaltung

Die Fragen der AfD-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt:

1. Auf welcher Grundlage erfolgte die Vermietung der Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 an den »Rhizom e. V.«? Gab es hierzu einen Ratsbeschluss? Wer traf die Entscheidung, an den Verein zu vermieten ?

Die Entscheidung, an den Verein zu vermieten, traf die Verwaltung als laufendes Geschäft der Verwaltung auf Basis des Ratsbeschlusses DS __1811487EB10__ .

2. Wann zog der »Rhizom e. V.« in die Liegenschaft ein?

29.09.2021

3. Auf welche Summe belief sich der monatliche Mietzins?

Siehe Stellungnahme im nicht-öffentlichen Teil, DS-Nr. __260257-02 ST__ .

4. Zuvor nutzte der Verein die Liegenschaft Wilhelmstr. 34. Bereits dort fanden politisch linksgerichtete Veranstaltungen statt. Hat die Stadt dies bei der

Entscheidung, dem Verein die Liegenschaft Rölsdorfstr. 20 zu vermieten, mit einbezogen?

Als Mietzweck wurden Kulturveranstaltungen vereinbart.

**5. Hat der »Rhizom e. V.« in der Zeit seit sei

_Gekürzt._

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