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Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6920-1 "Rastenweg", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf

260258 · 2026-04-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

  1. Beschlüsse:

Der Rat beschließt

  1. über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 6920-1, entsprechend dem Beschluss des Rates vom 4. September 2025 (DS-Nr. __253067__ ) (Anlage „Auswertung frühzeitige Öff“ und „Auswertung frühzeitige TÖB“).
  1. über die im Rahmen der Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 6920-1 abgegebenen Stellungnahmen gemäß den Anlagen A-C .
  1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6920-1 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf, zwischen den Straßen Rastenweg, im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
  1. Hinweise:

Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.

Begründung

__Plangebiet: __

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Beuel im Süden des Ortsteils Ramersdorf. Die etwa 8.000 m² große Fläche grenzt im Süden an den Trassenverlauf der Bundesautobahn (BAB) 562 und an die daran anschließende mit Gehölzen versehene, strukturreiche Böschung, die die Autobahntrasse stützt. Westlich verläuft die Stadtbahnlinie, die im Einwirkungsbereich des Grundstücks in Tunnellage geführt zum U-Bahnhaltepunkt Ramersdorf verläuft. Nordwestlich befindet sich eine Tennissportanlage, bestehend aus 10 Plätzen sowie ein Clubhaus mit vorgelagerter Stellplatzfläche. Nördlich grenzt ein öffentlicher Grünstreifen an das Plangebiet, der die Straße "Im Alten Wingert" begleitet. Östlich führt der Trassenverlauf der "Königswinterer Straße" an dem Grundstück vorbei, von hier aus wird das Grundstück momentan über eine bereits bestehende Wendeschleife erschlossen.

Das für die Neubebauung vorgesehene Grundstück ist derzeit unbebaut und mit zahlreichen Bäumen, die teilweise der Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn unterliegen, bewachsen. Im Eckbereich von Böschungsdamm und „Königswinterer Straße“ führt eine Erschließungsanlage etwa 60 Meter in das Plangebiet hinein und mündet in eine

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Stellungnahme der Verwaltung

A - Stellungnahmen der Veröffentlichung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025600

Beratungsfolge

Dokumente