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Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.6220-1 „Schamotte-Fabrik“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf

260265 · 2026-05-18 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf und deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss.
  1. Der Entfernung von 8 Bäumen gemäß beigefügtem Plan innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen im gesamten Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf und deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss.
  1. Der Entfernung von 8 Bäumen gemäß beigefügtem Plan innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen im gesamten Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“ wird zugestimmt.

Begründung

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, das Grundstück mit einer baulichen Nutzung in Form von einer Wohnbebauung (Mehrfamilienhäuser mit ca. 78 Wohnungen) und einer 3-gruppigen Kindertagesstätte zu entwickeln. Aus Erschließungssicht sind hierfür Umgestaltungen im späteren öffentlichen Verkehrsraum notwendig. Die Anbindung des Plangebietes an das örtliche Straßennetz erfolgt über die Straße „Am Burgweiher“. Die städtischen Flächen (Wohngebäude und Feuerwehrlagerfläche) werden künftig über die Straße „Am Burgweiher“ erschlossen. Zudem sieht der Bebauungsplan 6220-1 den Ausbau der Radschnellwegeverbindung zwischen Bahnhofstraße und Hüttenweg vor. Diese Wegeverbindung soll im Rahmen der Bauarbeiten ebenfalls durch die Vorhabenträgerin hergestellt werden. In die neuen öffentlichen Fuß- und Radwege soll dann auch der Mischwasserkanal verlegt werden, damit dieser sich nicht mehr auf privatem Grund befindet.

Der Ausbau der Erschließungsanlage soll im Rahmen eines noch zu schließenden städtebaulichen Vertrages durch die Vorhabenträgerin erfolgen.

Sie trägt die Kosten der Arbeiten, die zur Erschließung des Bauvorhabens über den Anschluss an die Straße Am Burgweiher notwendig sind.

Darüber hin

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

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