Originalquelle: ALLRIS-Original
260264 · 2026-02-20 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Der LVR ist mit dem Wunsch auf die Kommunen zugekommen, die Bereitstellung von Sportstätten an den LVR-Förderschulen neu zu regeln. Den Kommunen ist angeboten worden, die Sportstätten durch Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem LVR für eigene sportliche Zwecke zu nutzen. Voraussetzung hierfür ist die Übernahme der Betreiberverantwortung für die Zeit der außerschulischen Nutzungen.
In der Christophorusschule des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) am Waldenburger Ring befindet sich eine Sporthalle, die in der Vergangenheit regelmäßig außerschulisch genutzt worden ist. Insbesondere der Verein für Behindertensport hatte einige Nutzungszeiten.
Die Sportverwaltung hat mit dem LVR zum 01.02.2026 einen Nutzungsvertrag abgeschlossen. Nach diesem Nutzungsvertrag ist die Stadt Bonn berechtigt, die Sporthalle kostenfrei zu folgenden Zeiten zu nutzen und diese anderen Institutionen (z.B. Sportvereinen) zur Verfügung zu stellen:
Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von jeweils 15.30 Uhr – 21.00 Uhr
Mittwochs von jeweils 18.00 Uhr – 21.00 Uhr
Bei der Belegung der Halle soll insbesondere Vereinen mit Angeboten für Menschen mit Behinderung eine vorrangige Nutzun
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._