Originalquelle: ALLRIS-Original
260275 · 2026-02-20 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat der Stadt Bonn benennt die folgenden Jugendlichen als Mitglieder im Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung:
Ordentliche Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
Ordentlich Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder
Der Rat der Stadt Bonn benennt die folgenden Jugendlichen als Mitglieder im Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung:
Ordentliche Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
Ordentlich Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder
zu 1. Benennung von Jugendlichen als Mitglieder
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 die Einführung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung in Anlehnung zum Beirat Bürgerbeteiligung beschlossen (DS-Nummer 222026). Danach setzt sich der Beirat zur Hälfte aus Jugendlichen sowie zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik und der Verwaltung zusammen.
Aufgrund der Kommunalwahlen 2025 und der Empfehlung der jugendlichen Mitglieder im Rahmen der Evaluation der bisherigen Beiratsarbeit, die laufende Amtszeit mit der Kommunalwahl enden zu lassen, ist eine Neubesetzung des Gremiums erforderlich.
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung werden die Mitglieder aus der Politik sowie die jugendlichen Vertreterinnen durch den Rat bestimmt. Die Benennung der Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen aus der Verwaltung erfolgt durch den Verwaltungsvorstand.
Der Beirat hat in seiner Sitzung vom 12. Juni 2025 ( __DS-Nr. 253172__ ) die Verwaltung beauftragt, die Nachbesetzung der jug
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Alle Fraktionen und Gruppen sollen im Beirat vertreten sein.
Beschlussvorschlag
Ziffer 2 wird wie folgt ersetzt: Benennung der Vertreter des Rates der Stadt Bonn Der Rat der Stadt Bonn benennt folgende Personen als Vertreter im Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder