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Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar

260279 · 2026-02-20 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Uwe Feddern Karin Langer Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber

Sachverhalt

Der Rat der Stadt Bonn ist als oberstes politisches Willensbildungs- und Kontrollorgan verpflichtet, die Integrität kommunaler Entscheidungsprozesse sowie die ordnungsgemäße Steuerung städtischer Beteiligungsgesellschaften sicherzustellen.

Vor dem Hintergrund der bald vorliegenden unterschiedlichen Prüfungs- und Bewertungsgrundlagen – insbesondere des Berichts des Rechnungsprüfungsamtes sowie des externen Compliance-Verfahrens der Stadtwerke Bonn – besteht ein berechtigtes öffentliches und politisches Interesse an einer konsistenten, nachvollziehbaren und vollständigen Aufarbeitung des Sachverhalts.

Die bislang erfolgten Darstellungen lassen wesentliche zeitliche Abläufe, Bewertungsmaßstäbe und mögliche Abweichungen zwischen interner und externer Prüfung nur unzureichend erkennen. Ohne einen strukturierten Abgleich der Berichte besteht das Risiko widersprüchlicher Bewertungen und einer anhaltenden Vertrauensbeeinträchtigung gegenüber Verwaltung, Rat und Beteiligungsunternehmen.

Eine transparente, rechtssichere und umfassende Auswertung ist erforderlich, um:

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Beschlussvorschlag

1. Bereitstellung der Prüfungsberichte

Der Rat weist den Kämmerer in seiner Rolle als Gesellschaftervertreter an, in den Gremien der Beteiligungsgesellschaft Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) aktiv auf eine vollständige und unverzügliche Offenlegung der Ergebnisse des externen Compliance-Verfahrens (durch die von der SWB beauftragte Kanzlei) gegenüber dem Beteiligungsmanagement der Stadt Bonn hinzuwirken.

Die SWB erhalten den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes, in dem Umfang, wie es rechtlich möglich und zulässig ist, zur vertraulichen Kenntnisnahme.

2. Zentrale fachliche Aufarbeitung

Der Rat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt, ergänzend zu den verwaltungsinternen Untersuchungen eine erweiterte Auswertung unter Einbeziehung der Ergebnisse des Compliance-Verfahrens der Stadtwerke vorzunehmen und dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. Hierdurch soll eine noch umfassendere Bewertung des Sachverhalts ermöglicht werden. Dabei ist im Ausschuss insbesondere:

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260279-01 ST Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt den Antragstellern, den Antrag zurückzunehmen, bzw. empfiehlt dem Rat der Bundesstadt Bonn den Antrag abzulehnen.

In Abstimmung mit den Stadtwerken und im gemeinsamen Interesse einer transparenten Aufarbeitung aller Beteiligten wird der Oberbürgermeister als Vertretungsorgan der Gemeinde gemäß § 51a GmbHG den Compliance-Bericht – sobald er vorliegt – von der SWB GmbH erbeten. Daneben besteht seitens der SWB-Gesellschafterversammlung ein Auskunfts- und Weisungsrecht, welches für den Vertreter in der Gesellschafterversammlung den formal korrekten Weg ebnet, um sich parallel mittels Gesellschafterbeschluss ebenfalls den Compliance-Bericht von der Geschäftsführung vorlegen zu lassen.

Sodann kann die Verwaltung eine entsprechende Mitteilungsvorlage unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften erstellen.

Auch das Rechnungsprüfungsamt hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der dortige Bericht den SWB in Auszügen bereits als Entwurf zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art 20 III GG übermittelt wurde. Dies war notwendig, da der Bericht in einigen Passagen auch das Handeln von Mitarbeitenden der Stadtwerke u. a. in den Gremien der

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260279-02 AA Grünen-Änderungsantrag zu Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang HangelarAntrag zur Vorlage 260279

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, in der Ratssitzung am 12.03.2026 zu erklären, mit welchen Konsequenzen er auf das im Untersuchungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes (DS 260249-01 ST) dokumentierte, nachweisliche Fehlverhalten des Co-Dezernenten im Zusammenhang mit der Ausübung des Ankaufsrechts eines Grundstücks am Flugplatz Hangelar reagieren wird.
  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, in gleicher Sitzung zu erläutern, in welcher Form er die politische Verantwortung dafür übernehmen wird, dass er das Fehlverhalten seines engsten Mitarbeiters nicht nur geduldet, sondern durch seine persönliche Unterstützung sogar befördert hat.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2087148

260279-03 AA BBB-Änderungsantrag Auswertung Compliance-Vorgang HangelarAntrag zur Vorlage 260279

Sachverhalt

Auf den zwischenzeitlich bekannt gewordenen Ablauf in der Angelegenheit zur etwaigen Ausübung eines Rechtes zum Ankauf eines Grundstückes im Bereich des Flugplatzes in Hangelar wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, seinen Co-Dezernenten dazu anzuhalten, sich für sein Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ankaufsrechtes auf dem Gelände des Flugplatzes Hangelar bei den Verantwortlichen der Stadtwerke Bonn zu entschuldigen.

260279-05 AA Grüner-Änderungsantrag: Konsequenzen aus dem Compliance-Vorgang Hangelar - Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang HangelarAntrag zur Vorlage 260279

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt:

  1. Der Beschluss des Rates (DS 254002) vom 15.12.2025 wird aufgehoben. Die Beförderungen werden nicht umgesetzt.
  2. Um sicherzustellen, dass das auf Antrag von Herrn Siegberg eröffnete Disziplinarverfahren außerhalb der Einflusssphäre des Oberbürgermeisters durchgeführt wird, stellt die Stadtverwaltung sicher, dass das Verfahren vorzugsweise bei der Bezirksregierung, der Gemeindeprüfungsanstalt oder einer anderen Kommunalverwaltung (nicht Rhein-Sieg-Kreis) durchgeführt wird.
  3. Herr S. wird mit sofortiger Wirkung und mindestens bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens auf eine Aufgabe außerhalb des OB-Bereichs umgesetzt.

260279-06 Konsequenzen aus dem Compliance-Vorgang Hangelar - Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang HangelarAntrag zur Vorlage 260279

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 16. März 2026 folgenden __Beschluss__ gefasst:

„Um sicherzustellen, dass das auf Antrag von Herrn Siegberg eröffnete Disziplinarverfahren außerhalb der Einflusssphäre des Oberbürgermeisters durchgeführt wird, stellt die Stadtverwaltung sicher, dass das Verfahren vorzugsweise bei der Bezirksregierung, der Gemeindeprüfungsanstalt oder einer anderen Kommunalverwaltung (nicht Rhein-Sieg-Kreis) durchgeführt wird.“

Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses hat sich der Oberbürgermeister an die Bezirksregierung gewandt und gebeten, das Verfahren an sich zu ziehen (Anlage 1).

Die Bezirksregierung teilt mit Schreiben vom 24. April 2026 (Anlage 2) mit, dass aus Sicht der Aufsichtsbehörde keine Gründe für einen Selbsteintritt der Bezirksregierung vorliegen. Drüber hinaus stellt sie fest, dass das in Rede stehende Disziplinarverfahren in eigener Zuständigkeit fortzusetzen ist. Diese Aussage traf die Bezirksregierung in Kenntnis und unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den vom Rat geäußerten Wunsch einer Durchführung des Disziplinarverfahrens außerhalb der Stadtverwaltung und vorzugsw

_Gekürzt._

Dokumente