Originalquelle: ALLRIS-Original
260280 · 2026-02-20 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Jutta Acar Johannes Schott
Der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter aus Ludwigshafen hat aktuell nochmals eindringlich gezeigt, wie es um die Sicherheit des Fahrpersonals im ÖPNV steht. Um den Schutz von Schaffnerinnen und Schaffnern zu verbessern, können sogenannte Bodycams gute Dienste leisten. Sie wirken deeskalierend und sind daher geeignet, Übergriffen vorzubeugen. Oftmals reicht nur die Ankündigung gegenüber einer aggressiv auftretenden Person aus, die Kamera einzuschalten, um eine eskalierende Situation zu entschärfen.
Die Vertreter der Stadt in den Gremien der SWB, VRS und go.Rheinland werden angewiesen, sich dort für Regelungen einzusetzen, die den Einsatz von am Körper getragenen Kameras für Fahrpersonal in Bussen und Bahnen ermöglicht. Ferner werden die genannten Vertreter angewiesen sich dafür einzusetzen, dass allen im Aufgabenbereich der drei genannten Körperschaften tätigen Fahrscheinkontrolleure zu deren Sicherheit eine sogenannte Bodycam zur Verwendung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt wird.
Sachverhalt
Zum Antrag __260280__ nehmen die Stadtwerke wie folgt Stellung:
Bewertung der Erforderlichkeit für Fahrpersonal und Fahrausweiskontrolleure
Die Fahrzeuge des Bonner ÖPNV sind bereits flächendeckend mit fest installierten Videoüberwachungssystemen ausgestattet. Diese dienen der Sicherheit von Fahrgästen und Fahrpersonal, unterstützen die Aufklärung von Vorfällen und erfüllen hohe datenschutzrechtliche Standards. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Stellungnahme zu der Anfrage des BBB-Antrags betr. Bodycams für Fahrpersonal .
2. Bodycams für Fahrpersonal: Nicht erforderlich
2.1 Doppelstrukturen ohne nachweisbaren Mehrwert
Das Fahrpersonal arbeitet ausschließlich im Innenraum der Fahrzeuge, der bereits vollständig videoüberwacht ist. Die vorhandenen Systeme bieten:
Bodycams würden diese Funktionen nicht erweitern, sondern lediglich duplizieren. Ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn ist nicht belegbar.
**2.2 F
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
en
3.5 Verhältnismäßige und zielgerichtete Lösung
Die Einführung von Bodycams ausschließlich für Kontrolleure ist sachlich begründet und datenschutzrechtlich vertretbar, da:
4. Klare Differenzierung: Fahrpersonal vs. Kontrolleure siehe Grafik in der Anlage
5. Gesamtfazit
Der VRS gibt folgende Stellungnahme ab:
„Eine verpflichtende Ausrüstung von Servicekräften mit Bodycams kann derzeitig nicht empfohlen werden. Während einige Beschäftigte im Service aus Überzeugung das Angebot nutzen, hat der größere Teil der Fahrgastbetreuer doch ernstzunehmende Bedenken selbst Kameras mitzuführen. Gerade bei einzeln arbeitenden Fahrgastbetreuern ist das Risiko d
_Gekürzt._