Originalquelle: ALLRIS-Original
260301 · 2026-04-01 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Stadt Bonn beteiligt sich an den Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans bis zum Satzungsbeschluss mit maximal 75.000 € (brutto).
Die Stadt Bonn beteiligt sich an den Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans bis zum Satzungsbeschluss mit maximal 75.000 € (brutto).
Gemäß Grundsatzbeschlusses des Rates vom 27.10.2022 (DS-Nr. __221126-01__ ) planen die Vorhabenträger*innen, die Montag Stiftung und der Verein Neue Stadtgärtnerei e. V., auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei ein gemeinwohlorientiertes Wohn- und Bildungsprojekt zu realisieren. Die bereits bestehende Teilung von Planungskosten soll nun nach erfolgter frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB bis zum Satzungsbeschluss weitergeführt werden.
Üblicherweise wird im Bauleitplanverfahren eine Planungsvereinbarung abgeschlossen, in der sich Vorhabenträger verpflichten, sämtliche anfallenden Kosten zu übernehmen. Aus Sicht der Verwaltung liegen jedoch Randbedingungen und Argumente vor, die in diesem besonderen Fall eine Abweichung von der Standardregelung, das heißt die Fortführung einer anteiligen Kostenteilung begründen:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._