Originalquelle: ALLRIS-Original

Fortschreibung des Bonner Mietspiegels 2024 auf das Jahr 2026 aufgrund der Marktentwicklung mit Wirkung ab dem 01.07.2026

260311 · 2026-03-09 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Fortschreibung des Bonner Mietspiegels 2024 auf Grund der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten „Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ auf das Jahr 2026 mit Wirkung ab dem 01.07.2026 wird als qualifizierte Fortschreibung im Sinne von § 558d BGB anerkannt.

Beschlussvorschlag

Die Fortschreibung des Bonner Mietspiegels 2024 auf Grund der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten „Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ auf das Jahr 2026 mit Wirkung ab dem 01.07.2026 wird als qualifizierte Fortschreibung im Sinne von § 558d BGB anerkannt.

Begründung

Dem Bonner Mietspiegel 2024 wurde in der Sitzung des Rates am 12.11.2024 die Eigenschaft eines qualifizierten Mietspiegels zuerkannt (siehe Drucksachen-Nr. __241786__ ).

Gem. § 558d Abs. 2 BGB sind qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann der Anpassung eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden.

Der Stichtag der Fortschreibung war der 1. Oktober 2025. Für die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels wurde die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes zwischen Oktober 2023 und Oktober 2025 betrachtet. Es ergab sich ein Anstieg des Verbraucherpreisindexes in Höhe von 4, 4 %. Die Berechnungen im Rahmen der Fortschreibung erfolgten durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH.

Die Fortschreibung des Mietspiegels auf der Basis des Verbraucherpreisindex hat der Arbeitskreis Mietspiegel (Mitglieder: Stadt Bonn, Mieterbund, Haus und Grund, beratend regionale Arbeitsgemeinschaft des Verbands der Wohnungs- u

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente