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Zielbeschluss zur Errichtung einer Einfach-Sporthalle an der Siebengebirgsstraße im Bereich des städtischen Sportplatzes Roleber im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holzlar

260313 · 2026-04-29 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Dem Planungsziel, im Bereich zwischen der Siebengebirgsstraße 175, 179 und 181, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Einfach-Sporthalle zu schaffen, wird zugestimmt.

(Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat)

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i. V. m. § 12 BauGB aufgestellt.

(Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat)

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage eines noch zu erstellenden Planentwurfs durchgeführt.

(Entscheidung BV Beuel)

Beschlussvorschlag

  1. Dem Planungsziel, im Bereich zwischen der Siebengebirgsstraße 175, 179 und 181, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Einfach-Sporthalle zu schaffen, wird zugestimmt.

(Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat)

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i. V. m. § 12 BauGB aufgestellt.

(Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat)

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage eines noch zu erstellenden Planentwurfs durchgeführt.

(Entscheidung BV Beuel)

Begründung

__Anlass__

Der ortsansässige Sportverein BSV Roleber 1919 e.V. möchte aufgrund wachsender Mitgliedszahlen und dem Mangel an zur Verfügung stehenden Indoor-Sportflächen auf der derzeit ungenutzten städtischen Fläche nördlich des Vereinsheims (Siebengebirgsstraße 181) eine Einfach-Sporthalle errichten. Dazu soll die Fläche zu den städtischen Konditionen im Erbbaurecht an den Verein vergeben werden.

Eine Nutzung der Halle käme grundsätzlich auch für den Schulsport in Frage, sofern die Auslastung durch den Verein dies zulässt. Für die Errichtung der Halle ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts, welches derzeit eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen festsetzt, erforderlich. Mit Schreiben vom 27.09.2025 hat der Verein einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8423-1 für einen Bereich der Gemarkung Holzlar, Flur 7, Flurstück 612 gestellt.

__Beschreibung des Plangebietes__

Das von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7222-102 betroffene Gebiet befindet sich an der Siebengebirgsstraße in Roleber zwischen den Hausnummern 175 (Wohngebäude), 179 (Kita „Am Wolfsbach“) und 181 (Vereinsheim des BSV Roleber 1919 e.V.). Die genaue

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260313-01 AA SPD-Bezirksfraktion Beuel: Zielbeschluss zur Errichtung einer Einfach-Sporthalle an der Siebengebirgsstraße im Bereich des städtischen Sportplatzes Roleber im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil HolzlarAntrag zur Vorlage 260313

Sachverhalt

Wie in der Begründung zur Vorlage formuliert, käme eine Nutzung der Halle grundsätzlich auch für den Schulsport in Frage, sofern die Auslastung durch den Verein dies zulässt. Dies begründet bereits eine geteilte Kostenübernahme für die erforderlichen Gutachten.

Darüber hinaus sollte der Vereinssport als Baustein zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Verwaltung gefördert werden. Die finanziellen sowie projektierten Risiken des Vereins, stehen in keinem Verhältnis zu dem Mut, die Halle in Eigenleistung zu errichten. Eine faire Kostenteilung erscheint aus Sicht des Antragsstellers daher angemessen.

Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird um eine neue Nummer 4 ergänzt:

  1. Im Rahmen der Planungsvereinbarung zwischen dem Vorhabenträger – dem BSV Roleber – und der Stadt Bonn wird eine Kostenübernahme zu jeweils 50% für erforderliche Gutachten zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geregelt.

(Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat)

Dokumente