Originalquelle: ALLRIS-Original
260313 · 2026-04-29 · Beschlussvorlage · öffentlich
(Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat)
(Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat)
(Entscheidung BV Beuel)
(Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat)
(Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat)
(Entscheidung BV Beuel)
__Anlass__
Der ortsansässige Sportverein BSV Roleber 1919 e.V. möchte aufgrund wachsender Mitgliedszahlen und dem Mangel an zur Verfügung stehenden Indoor-Sportflächen auf der derzeit ungenutzten städtischen Fläche nördlich des Vereinsheims (Siebengebirgsstraße 181) eine Einfach-Sporthalle errichten. Dazu soll die Fläche zu den städtischen Konditionen im Erbbaurecht an den Verein vergeben werden.
Eine Nutzung der Halle käme grundsätzlich auch für den Schulsport in Frage, sofern die Auslastung durch den Verein dies zulässt. Für die Errichtung der Halle ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts, welches derzeit eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen festsetzt, erforderlich. Mit Schreiben vom 27.09.2025 hat der Verein einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8423-1 für einen Bereich der Gemarkung Holzlar, Flur 7, Flurstück 612 gestellt.
__Beschreibung des Plangebietes__
Das von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7222-102 betroffene Gebiet befindet sich an der Siebengebirgsstraße in Roleber zwischen den Hausnummern 175 (Wohngebäude), 179 (Kita „Am Wolfsbach“) und 181 (Vereinsheim des BSV Roleber 1919 e.V.). Die genaue
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Wie in der Begründung zur Vorlage formuliert, käme eine Nutzung der Halle grundsätzlich auch für den Schulsport in Frage, sofern die Auslastung durch den Verein dies zulässt. Dies begründet bereits eine geteilte Kostenübernahme für die erforderlichen Gutachten.
Darüber hinaus sollte der Vereinssport als Baustein zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Verwaltung gefördert werden. Die finanziellen sowie projektierten Risiken des Vereins, stehen in keinem Verhältnis zu dem Mut, die Halle in Eigenleistung zu errichten. Eine faire Kostenteilung erscheint aus Sicht des Antragsstellers daher angemessen.
Beschlussvorschlag
Die Vorlage wird um eine neue Nummer 4 ergänzt:
(Anhörung BV Beuel, Entscheidung Rat)