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Grüne-Fraktion-Große Anfrage: Sparkurs bei Integrationskursen in Bonn

260314 · 2026-03-03 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Dr. Ursula Bach

Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angekündigten massiven Einschränkung des Zugangs zu Integrationskursen ergeben sich auch für die Bundesstadt Bonn erhebliche Herausforderungen.

Für die Bundesstadt Bonn hätte eine solche Einschränkung konkrete und spürbare Folgen. In Bonn leben zahlreiche Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, darunter Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Verfahren, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die ihre Sprachkenntnisse verbessern und sich beruflich integrieren möchten. Viele von ihnen verfügen nicht über die finanziellen Mittel, einen Integrationskurs selbst zu bezahlen.

Gerade in Bonn, als international geprägter UN-Standort mit einer vielfältigen Stadtgesellschaft, sind Sprachförderung und frühzeitige Integration zentrale Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe, Zugang zum Arbeitsmarkt und ein gelingendes Zusammenleben. Integrationskurse sind dabei ein wesentliches Instrument, da sie nicht nur Sprachkenntnisse vermitteln, sondern auch grundlegendes Wissen über Rechtsordnung, Geschichte und gesellschaftliche Strukturen in Deutschland.

Eine Einschränkung des

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Beschlussvorschlag

Welche Auswirkungen hat der Sparkurs des Bundesinnenministeriums unter Minister Dobrindt bei Integrationskursen auf Bonn?

  1. Zugangsbeschränkungen und betroffene Gruppen

Wie viele Menschen in Bonn erhalten infolge der restriktiveren BAMF-Praxis keine Teilnahmeberechtigung mehr für Integrationskurse, und welche Gruppen sind besonders betroffen (z. B. Geduldete, Asylsuchende, Geflüchtete aus der Ukraine, EU-Bürgerinnen und -Bürger)?

  1. Folgen für Arbeitsmarkt und Fachkräftesicherung

Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Stadt Bonn auf die Arbeitsmarktintegration und die Gewinnung von Fachkräften? Wie bewerten Jobcenter, Agentur für Arbeit und lokale Unternehmen die fehlende Sprachförderung im Hinblick auf Vermittlungschancen, Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Beschäftigungsaufnahme?

  1. Finanzielle Auswirkungen für die Kommune

Welche Mehrkosten entstehen der Stadt Bonn durch verzögerte Arbeitsmarktintegration (z. B. längerer Leistungsbezug, zusätzliche Integrationsmaßnahmen oder Sozialausgaben)?

  1. Auswirkungen auf Kursträger und Bildungsinfrastruktur

Welche Bonner Kursträger – insbesondere die Volkshochschule – sind vom Sparkurs betroffen? Drohen K

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260314-01 ST Vertagungsstellungnahme zu Grüne-Große Anfrage: Sparkurs bei Integrationskursen in Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung bittet um Vertagung der Großen Anfrage auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration.

260314-02 ST Vertagungsstellungnahme zu Grüne-Große Anfrage: Sparkurs bei Integrationskursen in Bonn

Sachverhalt

Auf Grund verwaltungsinterner Abstimmungen bittet die Verwaltung um Vertagung der Großen Anfrage auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration.

Beschlussvorschlag

Auf Grund verwaltungsinterner Abstimmungen bittet die Verwaltung um Vertagung der Großen Anfrage auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration.

260314-03 ST Stellungnahme zu Grüne-Fraktion-Große Anfrage: Sparkurs bei Integrationskursen in Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

1. Zugangsbeschränkungen und betroffene Gruppen Wie viele Menschen in Bonn erhalten infolge der restriktiveren BAMF-Praxis keine Teilnahmeberechtigung mehr für Integrationskurse, und welche Gruppen sind besonders betroffen (z. B. Geduldete, Asylsuchende, Geflüchtete aus der Ukraine, EU-Bürgerinnen und -Bürger)? Die Zusteuerung von Ausländerinnen und Ausländern in Integrationskurse durch die kommunale Ausländerbehörde ist unverändert. Grundlage für die Verpflichtung zur Kursteilnahme ist § 44a des Aufenthaltsgesetzes, diese gesetzliche Regelung gilt unverändert fort und wird wie in der Vergangenheit weiter angewendet. Hiervon sind schwerpunktmäßig Personen betroffen, die zum Familiennachzug eingereist sind, oder die als Flüchtling nach der Genfer Konvention oder als subsidiär schutzberechtigt anerkannt worden sind. Geändert hat sich die Zulassung zum Integrationskurs bei Anwendung des § 44 Abs.4 AufenthG durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese Bestimmung besagt: Ein Ausländer, der einen Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzt, kann im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. Diese Regelung findet entsprechend auf deutsch

_Gekürzt._

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