Originalquelle: ALLRIS-Original
260400 · 2026-03-17 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn wird in der beiliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.
Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn wird in der beiliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.
Die beigefügte Anlage ordnet die bisher gültigen Zuständigkeiten der Ausschüsse den am 22.01.26 neu gebildeten Ausschüssen zu.
Inhaltliche Änderungswünsche der Verwaltung sind in den Vorschlag zur Zuständigkeitsordnung eingegangen und können anhand der Synopse (Anlage 1) nachvollzogen werden.
Mit der Zuordnung der bisherigen Zuständigkeiten auf die neuen Ausschüsse sollen diese baldmöglichst in die Lage versetzt werden die Fachberatungen aufzunehmen.
Der Entwurf spiegelt den Wunsch wieder, dass Beschlusskompetenzen in die Ausschüsse zu verlagern und den Rat so zu entlasten.
Es ist geplant im Jahr 2027 in eine Evaluation der zu gehen und dann nochmals Veränderungen zur Zuständigkeitsordnung einzubringen, wenn diese von Seiten der Verwaltung als erforderlich und sinnvoll erachtet werden.
Sachverhalt
Zu 1.3: Auch wenn es rechtlich nicht möglich sein soll, dass Empfehlungen der Beiräte (Kinder-/Jugendbeirat und Beirat für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger) und des Ausschusses für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Bürgerausschuss) über die Auswahl externer Dienstleister in die Vergabe einfließen, lässt sich auch kein Schaden erkennen, wenn vom Referat Vergabedienste Empfehlungen der vorgenannten Gremien unterstützend in den Vergabeprozess einfließen. Die Empfehlungen beruhen auf intensivem gemeinsamen Austausch der Gremienmitglieder anhand der vorgelegten Bewerbungsmaterialien der Dienstleister, dieser Moment ist für die jeweilige Gremienarbeit bedeutend. Auch ist den Gremien gemäß ihrer Aufgabenstellung eine gewisse Expertise auszusprechen, welche weiterhin Berücksichtigung finden soll. Das Empfehlungsrecht soll beibehalten werden.
Zu 2.2: Auch wenn die in der ZO bisher festgehaltene Entscheidungsbefugnis des Bürgerausschuss zu an den Rat gerichteten Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung gem. § 24 GO die ZO mit Blick auf § 10 der Hauptsatzung eine Doppelung in den genannten Regelwerken darstellt, soll diese Entscheidungsbefugnis weiterhin
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beschließt die nachfolgenden Änderungen der mit Beschlussvorlage DS260400 vorgelegten künftig anzuwendenden Zuständigkeitsordnung unter III und empfiehlt dem Rat der Stadt Bonn die entsprechende Umsetzung.
1.3 Empfehlung
Das Empfehlungrecht über die Auswahl externer Anbieter zur Durchführung komplexer Beteiligungsverfahren nach Empfehlung des Beirates Bürgerbeteiligung bleibt erhalten.
2.2 Entscheidung
Die Erledigung von an den Rat gerichteten Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung i.S.d. § 24 GO NRW entsprechend § 10 der Hauptsatzung bleibt erhalten.
2.3 Entscheidung
Die Entscheidungsbefugnis über die Partizipation der Bürger*innen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung außerhalb formeller Verfahren Partizipation der Bürger*innen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung bleibt ohne die Ergänzung erhalten.
2.4 Entscheidung
Die Ausgestaltung der Verfahren von gesamtstädtischer Bedeutung zur Partizipation der Bürger*innen Ausgestaltung der Verfahren zur Beteiligung der Bürger*innen an bleibt ohne Texteinschub erhalten.
2
_Gekürzt._
Sachverhalt
Bereits in der letzten Ratsperiode wurde beschlossen, bei der Weiterentwicklung ein besonderes Augenmerk auf die Präventive Komponente mit Jugend- und Sozialarbeit zu legen. Insbesondere deshalb ist eine frühzeitige Beteiligung des Ausschusses erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren erhält den Punkt “Weiterentwicklung des Konzeptes Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ als weiteren Empfehlungsgegenstand in der Zuständigkeitsordnung.
Sachverhalt
Die geplante Zuständigkeitsordnung ordnet den Rettungsdienst primär dem Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz zu, was der klassischen Sichtweise des Rettungsdienstes als Teil der Gefahrenabwehr entspricht. Diese isolierte Betrachtung wird jedoch der modernen Rolle des Rettungswesens nicht mehr vollumfänglich gerecht.
1. Wandel des Berufsbildes und der Versorgungsstruktur Der Rettungsdienst hat sich in den letzten Jahrzehnten von einem reinen „Transportdienst“ zu einer spezialisierten medizinischen Versorgungsstruktur entwickelt. Nicht zuletzt mit der Einführung im Jahre 2014 des Berufsbildes “Notfallsanitäter*in” sowie Projekten wie “Gemeindenotfallsanitäter*in” ( __https://www.gemeindenotfallsanitaeter.de/__ ) oder “vorbeugender Rettungsdienst” ( __https://link.springer.com/article/10.1007/s00101-023-01272-6__ ) wird der Wandel nochmal deutlich. Organisationen wie die Björn-Steiger-Stiftung (https://www.steiger-stiftung.de/presseartikel/rettungsdienst-ist-gesundheitsversorgung-nicht-kommunale-gefahrenabwehr/) betonen seit langem, dass der Rettungsdie
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
1. Ergänzung im Abschnitt IX Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren: Nach dem Punkt 1.12 wird folgender Punkt neu eingefügt:
2. Ergänzung im Abschnitt XVII Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz: Die Punkte 1.1 und 2.1 werden um einen Zusatz zur verpflichtenden Mitberatung ergänzt:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu Ziffer 1.2 (Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des städtischen Gebäudemanagements) Die Streichung der Zuständigkeit führt dazu, dass der Sozialausschuss bei Maßnahmen, die die bauliche und infrastrukturelle Grundlage sozialer Einrichtungen betreffen, nicht mehr beteiligt wird. Damit entfällt die Möglichkeit, Einfluss auf Planung, Priorisierung und Ausgestaltung dieser Maßnahmen zu nehmen.
Zu Ziffer 1.12 (z. B. Schul- bzw. Integrationsassistenz) Die vorgesehene Änderung entzieht dem Sozialausschuss die Befassung mit einem zentralen Bereich der sozialen Teilhabe. Damit entfällt die politische Begleitung eines sensiblen Aufgabenfeldes mit erheblichen Auswirkungen auf Chancengerechtigkeit und Inklusion.
Zu Ziffer 1.2 BSZ (Berichtspflichten / Entwicklungen im Zuständigkeitsbereich) Die Streichung bzw. Einschränkung dieser Zuständigkeit führt dazu, dass der Sozialausschuss nicht mehr regelmäßig über wesentliche Entwicklungen im Zuständigkeitsbereich des Eigenbetriebs informiert wird. Damit entfällt eine wichtige Grundlage für politische Steuerung und Bewertung.
Zu Ziffer 1.3 BSZ (Rechtsvorschriften und Förderbedingungen) Durch die Reduzierung der Befassung des Ausschusses mit recht
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die vorgesehenen Änderungen der Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren werden nicht umgesetzt:
· Ziffer 1.2
· Ziffer 1.12
· Ziffer 1.2 BSZ
· Ziffer 1.3 BSZ
· Ziffer 2.2 BSZ
· Ziffer 3.1 BSZ
· Ziffer 3.2 BSZ
Sachverhalt
Die digitale Transformation der Stadtverwaltung ist eine zentrale Zukunftsaufgabe mit erheblicher finanzieller, organisatorischer und strategischer Tragweite.
Die vorgeschlagenen Anpassungen stärken die Rolle des zuständigen Fachausschusses in angemessener Weise, ohne operative Zuständigkeiten der Verwaltung zu beeinträchtigen.
Insbesondere wird sichergestellt, dass: strategische Entscheidungen frühzeitig politisch eingebunden werden, Transparenz und Steuerungsfähigkeit durch geeignete Kennzahlen verbessert werden, sowie zentrale Risiken, insbesondere im Bereich IT-Sicherheit und langfristiger IT-Bindungen, angemessen berücksichtigt werden.
Ziel ist eine ausgewogene Stärkung der politischen Steuerung bei gleichzeitiger Wahrung effizienter Verwaltungsabläufe.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn beschließt folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zur Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung:
1. Änderung bei Ziffer 1.2 (Mitberatung digitale Hilfsmittel)
Ziffer 1.2 wird wie folgt __neu gefasst__ :
„Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung; bei strategischer oder gesamtstädtischer Bedeutung, insbesondere bei Auswirkungen auf mehrere Organisationseinheiten oder zentrale Systeme, erfolgt eine Beschlussfassung durch den Ausschuss.“
2. Änderung bei Ziffer 1.3 (Open Data/Open Government)
Ziffer 1.3 wird wie folgt __neu gefasst__ :
„Beratung und Beschlussfassung über die Open Data- und Open Government-Strategie der Stadt Bonn.“
3. Ergänzung bei Ziffer 1 (Mitberatung Verwaltungsstruktur)
Nach Ziffer 1.3 wird folgende Ziffer 1.4 __neu eingefügt__ :
1.4 Mitberatung bei Angelegenheiten der Verwaltungsmodernisierung
„Mitberatung bei Angelegenheiten, die die Modernisierung der Verwaltungsstruktur betreffen, insbesondere in Bezug auf deren Auswirkungen auf die digitale Transformation der Stadtverwaltung. Dies
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die geplante Reduzierung der Gremienbeteiligung zur Beschleunigung von Bauprozessen ist grundsätzlich verständlich. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass das fachlich zuständige politische Gremium von zentralen Entscheidungen im Schulbereich ausgeschlossen wird.
Schulbaumaßnahmen sowie die Unterhaltung und Sanierung von Schulgebäuden sind von erheblicher bildungs- und sozialpolitischer Bedeutung. Sie betreffen unmittelbar die Lernbedingungen von Schülerinnen und Schülern, die Arbeitsbedingungen des pädagogischen Personals sowie die langfristige Schulentwicklungsplanung der Stadt.
Der Schulausschuss ist das zuständige Fachgremium, um diese Aspekte ganzheitlich zu bewerten und in die Entscheidungsprozesse einzubringen. Eine ausschließliche Behandlung im Betriebsausschuss SGB greift zu kurz, da dort der Fokus primär auf baulichen und wirtschaftlichen Fragestellungen liegt, während die pädagogischen und schulfachlichen Auswirkungen nicht im gleichen Maße berücksichtigt werden können.
Die Beteiligung des Schulausschusses stellt sicher, dass schulpolitische Zielsetzungen und Bedarfe angemessen berücksichtigt werden, ohne die Verfahren unverhältnismäßig zu verzögern.
Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, die vorgesehenen Änderungen zu den Ziffern 1.2 und 1.5 im Schulausschuss der Zuständigkeitsordnung nicht umzusetzen.
Der Schulausschuss soll weiterhin bei der Beratung von Schulbaumaßnahmen vor der Behandlung im Betriebsausschuss SGB (Ziff. 1.2) sowie bei Maßnahmen zum Bau, zur Unterhaltung und zur Sanierung von Schulgebäuden und -anlagen einschließlich Außenanlagen und Schulsportplätzen (Ziff. 1.5) beteiligt werden.
Eine Streichung dieser Zuständigkeiten wird abgelehnt.
Sachverhalt
Die Bundesstadt Bonn ist Sitz zahlreicher internationaler Organisationen, Einrichtungen der Vereinten Nationen sowie mehrerer Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Europa und Internationales übernimmt daher eine zentrale Rolle bei der politischen Begleitung und Weiterentwicklung des internationalen und wissenschaftlichen Profils der Stadt. Die Änderungen tragen zur Stärkung des Ausschusses für Wissenschaft, Europa und Internationales als strategisches Gremium für die internationale und wissenschaftliche Entwicklung der Bundesstadt Bonn bei.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt folgende Änderungen der Zuständigkeitsordnung im Abschnitt „Ausschuss für Wissenschaft, Europa und Internationales“:
Ergänzung unter „1. Anhörung“
Es werden folgende Punkte ergänzt:
1. x Anhörung Maßnahmen und Strategien mit besonderer Bedeutung für den Standort Bonn als Sitz internationaler Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen.
1. x Anhörung Strategien und Maßnahmen zur Ansiedlung internationaler Einrichtungen, Organisationen oder wissenschaftlicher Institutionen in der Bundesstadt Bonn.
1. x Anhörung Maßnahmen und Strategien zur Entwicklung der Wissenschaftsregion Bonn sowie Strategien zur Förderung internationaler wissenschaftlicher Kooperationen.
Ergänzung unter „3. Entscheidung“
Es werden folgende Punkte ergänzt:
3. x Entscheidung Entscheidung über kommunale Programme und Projekte zur Förderung internationaler wissenschaftlicher Kooperationen sowie zur Stärkung des internationalen Wissenschafts- und Forschungsstandortes Bonn, soweit hierfür entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
3. x Entscheidung Entscheidung über Programme und Projekte zur Förderung internationaler Netzwerk
_Gekürzt._
Sachverhalt
Dies bleibt nach aktueller Vorlage der Verwaltung nur noch dem Wirtschaftsausschuss vorbehalten.
Obwohl der Ausschuss für Wissenschaft, Europa und Internationales für das internationale Marketing neu (Punkt 2.9) zuständig ist, bleibt der Bereich Tourismus in der neuen Zuständigkeitsordnung unerwähnt. Diese Lücke ist widersprüchlich, da beide Disziplinen in der Praxis untrennbar miteinander verknüpft sind: Sie agieren im globalen Kontext und basieren auf grenzüberschreitender Vermarktung. Um der engen inhaltlichen Verzahnung gerecht zu werden, sollte der Tourismus zwingend in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Die Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss Wissenschaft, Europa und Internationales wird um die folgenden Punkte ergänzt:
Empfehlungen:
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Bürobedarf, Papier, Toner, Porto
Reinigungs- und Hygieneartikel
Wartung, Prüfung und kleinere Ersatzbeschaffungen unverändert bestehen.
Ziffer 3.5 der Vergabeordnung wird entsprechend angepasst.
Sachverhalt
Am 15.12.2026 beschloss der Rat der Stadt Bonn ( __DS 254057-05 AA__ ), "Das Thema "Gleichstellung" wird dem Hauptausschuss zugeordnet, die Zuständigkeitsordnung wird entsprechend nachlaufend angepasst."
Dieser Beschluss wurde im Verwaltungsvorschlag nicht umgesetzt. Der Änderungsantrag soll dieses Versäumnis heilen und orientiert sich an den Zuständigkeitsordnungen für Gleichstellungsausschüsse anderer Städte.
Geschlechtergerechtigkeit hat zum Ziel, die Stadt für alle Geschlechter lebenswerter zu machen. Für ein sozial gerechtes Bonn ist das Thema Gleichstellung daher elementar. Demgemäß ist es notwendig, Geschlechtergerechtigkeit und die Gleichstellung aller Geschlechter auch in der Zuständigkeitsordnung zu verankern, somit gezielt in den Blick zu nehmen und verschiedene Themenfelder explizit aus dieser Perspektive zu bewerten und Maßnahmen zur sozialen Gerechtigkeit zu unterstützen.
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss wirkt für die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichstellung von Frauen und Männern nach Art. 3 Abs. 2 GG und des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) mit und überprüft Maßnahmen der Stadt Bonn auf Geschlechtergerechtigkeit.
Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und des Oberbürgermeisters sowie die Zuständigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten nach § 5 GO NRW und § 27 der Hauptsatzung der Stadt Bonn unberührt.
Dem Hauptausschuss wird für die Gleichstellung aller Geschlechter die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Bürgerbeteiligung ist ein zentraler Bestandteil einer lebendigen kommunalen Demokratie. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nimmt dabei eine wichtige Rolle ein, um Beteiligungsprozesse zu begleiten, weiterzuentwickeln und transparent zu gestalten. Die vorgeschlagenen Änderungen in der Zuständigkeitsordnung führen teilweise zu einer Einschränkung der bisherigen Aufgaben des Ausschusses, die aus Sicht der Antragstellenden nicht zielführend ist.
Zu Ziffer 1.3:
Die Auswahl und Durchführung von Beteiligungsverfahren ist häufig mit externen Dienstleistungen verbunden. Auch wenn vergaberechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind, bleibt es wichtig, dass der Ausschuss die Möglichkeit behält, sich politisch mit der Durchführung von Beteiligungsverfahren zu befassen und hierzu Empfehlungen auszusprechen.
Zu Ziffer 2.3:
Die vorgeschlagene Ergänzung „mit unmittelbarer Relevanz für Bürger*innen“ führt zu einer unnötigen Verengung der Beteiligungsperspektive. Viele kommunalpolitische Entscheidungen haben mittelbare oder langfristige Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft. Bürgerbeteiligung sollte daher nicht ausschließlich auf Themen mit unmittelbar wahrnehmbarer Betro
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt folgende Änderungen im Abschnitt III der Zuständigkeitsordnung:
Begründung
__
Der Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung vom 23. April 2026 die von der Verwaltung vorgesehene ersatzlose Streichung der Ziffer. 2.10. der Zuständigkeitsordnung abgelehnt und einen Änderungsantrag mit der Maßgabe beschlossen, dass zur nächsten Ratssitzung ein Vorschlag vorzulegen ist, der einerseits die Intention des Ausschusses wiedergibt, andererseits eine rechtssichere Anwendung ermöglicht. Der o. a. Vorschlag trägt diesem Ansinnen Rechnung: Zum einen sieht er eine betragsmäßige Abgrenzung vor. Zum anderen enthält er eine Regelung bezüglich der aus Sicht der Verwaltung zwingenden regelmäßigen Beschaffungen.
Über die halbjährlich durch die Verwaltung zu erstellenden und vorzulegenden Berichte wird auch zukünftig ein Überblick über die städtischen Beschaffungen ermöglicht.
Stellungnahme der Verwaltung
Bezugnehmend auf die Beratung im Finanzausschuss am 23. April 2026 schlägt die Verwaltung vor, die Ziffer IV. 2.10 der Zuständigkeitsordnung der Bundesstadt Bonn wird wie folgt neu zu fassen:
Einleitung von Vergabeverfahren
Vor Beginn eines Vergabeverfahrens mit einem Schätzwert über 100.000 Euro bei Liefer– bzw. Dienstleistungen sowie bei Bauleistungen über 250.000 Euro bedarf es eines Einleitungsbeschlusses des in dieser Zuständigkeitsordnung festgelegten Ausschusses bzw. der gemäß Bezirkssatzung zuständigen Bezirksvertretung, sofern nicht bereits der Rat, eines seiner Gremien oder eine Bezirksvertretung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat bzw. die Vergabemaßnahme auf Grundlage eines beschlossenen Wirtschaftsplanes gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 1 a) GO NRW erfolgt.
Eines Einleitungsbeschlusses bedarf es nicht, wenn es sich um Maßnahmen handelt,
· die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht,
· aufgrund von verkehrsrechtlichen Anordnungen,
· hinsichtlich der wiederkehrenden Wartung bzw. Prüfung von Anlagen oder
· für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs (z. B. Büromaterial, Papier, Hygieneartikel, Erneuerung/Austausch von Mobiliar) erforderlich sind, sowie bei regelm
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung sieht die vorgeschlagene Ergänzung der Zuständigkeitsordnung (Ziffer 1.4 neu) kritisch und empfiehlt, von einer Aufnahme abzusehen.
Die Belange von Seniorinnen und Senioren werden bereits im Rahmen bestehender Beteiligungsformate und -strukturen berücksichtigt. Seniorinnen und Senioren sind regelmäßig aktiv in Beteiligungsveranstaltungen vertreten. Eine zielgruppenorientierte Ansprache erfolgt dabei bedarfsorientiert und wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Hinsichtlich der vorgeschlagenen Einbindung der Stiftung Bonner Altenhilfe besteht noch Klärungsbedarf, insbesondere in Bezug auf Rolle und konkrete Ausgestaltung der Mitwirkung. Die Verwaltung kann bei Beteiligungsverfahren, die Seniorinnen und Senioren unmittelbar betreffen, bei Bedarf auf die Expertise der Stiftung Bonner Altenhilfe zurückgreifen und diese einbeziehen. Eine entsprechende Festlegung in der Zuständigkeitsordnung erscheint vor diesem Hintergrund derzeit nicht erforderlich.
Unabhängig davon misst die Verwaltung der Beteiligung von Seniorinnen und Senioren weiterhin eine hohe Bedeutung bei und wird diese auch künftig angemessen berücksichtigen.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Änderungsantrag von CDU, SPD und FPD (DS __260400-05__ ) wird wie folgt angepasst bzw. ergänzt (fett und unterstrichen).
„Mitberatung bei Angelegenheiten, die die Modernisierung der Verwaltungsstruktur __und der Verwaltungsprozesse__ betreffen, insbesondere in Bezug auf __die Verbesserung von Effizienz, Serviceorientierung und Arbeitsabläufen innerhalb der Stadtverwaltung und__ deren Auswirkungen auf die digitale Transformation der Stadtverwaltung. Dies gilt auch für Angelegenheiten gemäß Ziffer 2.8 der neuen Zuständigkeitsordnung des Hauptausschusses.“
„Die Berichte enthalten standardisierte Kennzahlen zur Zielerreichung, insbesondere zu Nutzungszahlen digitaler Angebote, Verfahrenslaufzeiten, Effizienzgewinnen , __digitaler Souveränität__ und Umsetzungsständen zentraler Digitalisierungsprojekte. Sie umfassen zudem eine regelmäßige Darstellung des Umsetzungsstands der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie vergleichbarer gesetzlicher Vorgaben zur Ve
_Gekürzt._
Sachverhalt
Sicherheit umfasst auch den kriminalpräventiven Bereich, so dass dieser ergänzt werden muss.
Der Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung ist für die Stadt Bonn wichtig und muss daher insbesondere in diesem Ausschuss beraten werden. Dazu zählt insbesondere die Zusammenarbeit mit der Polizei.
Angelegenheiten der Zivilen Verteidigung müssen von den Kommunen vorbereitet und ggf. umgesetzt werden. Auch wenn der Rahmen vom Bund und Land kommt, hat Bonn Spezifika, auf die dabei besonders eingegangen werden muss. Daher muss sich der Ausschuss damit befassen.
Im Bereich Ordnung sind Angelegenheiten der Entsorgung wichtig und werden darunter aus ordungspolitischer Sicht gefasst. Daher ist an dieser Stelle die Zuständigkeitsordnung für den ASOB zu ergänzen und präzisieren.
Der Bereich Sauberkeit ist Teil der Ordnung und muss daher mindestens im Rahmen der Anhörung im ASOB behandelt werden.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Sicherheit Ordnung, Sauberkeit und Bevölkerungsschutz erhält zusätzlich nachfolgende Zuständigkeiten:
Empfehlung
Grundlegende Angelegenheiten zur Kriminalprävention Grundlegende Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Zusammenhang mit der Stadt Bonn Grundlegende Angelegenheiten im Zusammenhang der Zivilen Verteidigung im Zusammenhang mit der Stadt Bonn Zum Thema Abfall- und Entsorgungswirtschaft (Müll, Abwasser, etc.)
Anhörung
Grundlegende Angelegenheiten im Zusammenhang Sauberkeit
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Zuständigkeitsordnung soll um folgende Punkte erweitert werden:
Sicherheit von Schulwegen:
Gemäß § 76 des Schulgesetz NRW wirken Schulen und Schulträger bei der Schulwegsicherung zusammen. Die Stadt Bonn trägt damit eine Mitverantwortung für die Sicherheit von Schulwegen. Kinder sind eine vulnerable Gruppe, die es besonderes zu schützen gilt. So kommt u.a. der Verkehrssicherheit eine besondere Aufgabe zu. Deshalb soll der Ausschuss zu entsprechend relevanten Punkten für die Sicherheit von Schulwegen beraten und Empfehlungen beschließen können.
Mitteilung Polizeibeirat:
Im Ausschuss soll über die Polizeibeirat besprochene und berichtete Themen berichtet werden. Es ist inhaltlich unerlässlich, dass der Ausschuss für seine Arbeit darüber fortlaufend informiert wird.
Sachverhalt
Die Beibehaltung der Entscheidungszuständigkeit des Fachausschusses für grundlegende Angelegenheiten des Feuerschutzes, Rettungswesens und Bevölkerungsschutzes ist sachgerecht und entspricht der bewährten Aufgabenverteilung in der kommunalen Selbstverwaltung.
Die ergänzende Klarstellung zum Empfehlungsrecht gegenüber dem Rat stellt sicher, dass die gesetzlich verankerte Allzuständigkeit des Rates gemäß § 41 Abs. 1 GO NRW uneingeschränkt gewahrt bleibt. Gleichzeitig wird die fachliche Vorberatung durch den zuständigen Ausschuss sichergestellt.
Gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen ist eine kontinuierliche fachpolitische Begleitung unerlässlich. Der Ausschuss bündelt die notwendige Expertise und ermöglicht eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung, die als Grundlage für fundierte Entscheidungen des Rates dient.
Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, die Regelung zu Ziffer 2.1 der Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz beizubehalten und wie folgt zu präzisieren:
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz ist zuständig für grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und Rettungswesens sowie des Bevölkerungsschutzes.
Die Entscheidungszuständigkeit gilt, soweit nicht nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ausschließlich der Rat zuständig ist, sich aus der Zuständigkeitsordnung nichts anderes ergibt oder es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 41 Abs. 3 GO NRW) handelt.
In den Fällen der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates nimmt der Ausschuss eine beratende Funktion wahr und spricht eine Empfehlung an den Rat aus.
Sachverhalt
erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die vorgesehene Streichung der Ziffer 1.1 im XII. Kulturausschuss der Zuständigkeitsordnung wird nicht umgesetzt.
Der Kulturausschuss soll weiterhin bei der Anhörung zu Entscheidungen zu sonstigen baulichen Maßnahmen, die den Kulturbereich betreffen, beteiligt sein.
Eine Streichung dieser Zuständigkeit wird abgelehnt.
Sachverhalt
Der Betriebsausschuss „Städtisches Gebäudemanagement“ ist maßgeblich dafür verantwortlich, wie kommunale Gebäude geplant, gebaut und betrieben werden. Durch die fortgesetzte Einbindung von Umweltschutzaspekten im Beschaffungswesen und bei Bauaufgaben kann die Stadt Bonn sicherstellen, dass ihre Infrastruktur nicht nur funktional, sondern auch klimafreundlich und ressourcenschonend ist. Dies ist ein zentraler Baustein, um die städtischen Klimaziele – insbesondere die CO₂ ‑ Neutralität bis 2035–zu erreichen und gleichzeitig die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
Eine konsequente Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Auswahl von Materialien, Dienstleistern und Bauverfahren reduziert langfristig Kosten durch geringeren Energieverbrauch, geringere Wartungsaufwände und verlängerte Lebenszyklen der Gebäude. Gleichzeitig stärkt sie die lokale Wirtschaft, indem nachhaltige Produkte und innovative, umweltfreundliche Unternehmen gefördert werden.
Die fortlaufende Auseinandersetzung mit Umweltschutzthemen im Ausschuss schafft Transparenz und ermöglicht eine fachlich fundierte Entscheidungsfindung, die sowohl den ökologischen als auch den ökonomischen Interes
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Streichung des folgenden Passus wird abgelehnt:
1.1 Anhörung
Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei Durchführung von Bauaufgaben
Sachverhalt
Zu 2.3:
Der Finanzausschuss, der diese Aufgabe übernehmen soll (dort steht sie jetzt unter 1.13), hat in dieser Frage keine Kompetenz
Zu 2.4:
Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und Baubeschlüssen sind wichtige Faktoren zur Begrenzung der ökologischen Schäden durch Baumaßnahmen. Da das Thema in der neuen Zuständigkeitstabelle nirgendwo mehr auftaucht, würde es zukünftig von keinem Gremium mehr bearbeitet.
Zu 3.10:
Die Begründung für den Entfall der Aufgabe ist nicht einleuchtend. Nur weil etwas ein „ Geschäft der laufenden Verwaltung“ ist, bedeutet das nicht, dass sich nicht auch die Ratsgremien damit befassen können und sollten.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda beschließt die nachfolgenden Änderungen der mit Beschlussvorlage DS 260400 vorgelegten künftig anzuwendenden Zuständigkeitsordnung unter Ziffer X und empfiehlt dem Rat der Stadt Bonn die entsprechende Umsetzung.
2.3 Empfehlung:
Das Empfehlungsrecht über Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei der Durchführung von Bauaufgaben bleibt erhalten
2.4 Empfehlung:
Das Empfehlungsrecht für Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und Baubeschlüssen bleibt erhalten.
3.10 Entscheidung:
Die Vergabe von Gutachten in Angelegenheiten die in der Entscheidungskompetenz des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz liegen, sollten im Rahmen bestehender Haushaltsansätze weiter möglich sein.
Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit vom 30.04.2026 gab es Rückfragen zu den Rechten bei Grundstücksangelegenheiten in den vorgeschlagenen Regelungen für den Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit.
Die Verwaltung schlägt nach der Prüfung der Fragen die nachfolgenden Änderungen vor:
Mit dem Ziel der besseren Verständlichkeit der Regelungen sollen unter V. die Ziffern 3.3 und 3.6 derart miteinander verschmolzen werden, dass die Zuständigkeit des Ausschusses für den Grundstücksankauf sowie die Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten für Vorratsgelände ab einem Wert von 50.000, - € immer beim Ausschuss liegt, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden.
In der Tabelle zu Ziff. 3.3: entfällt.
In der Tabelle zu Ziff. 3.6 neu:
„Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten ab 50.000 € für Vorratsgelände, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrun
_Gekürzt._
Sachverhalt
Alle genannten Punkte beziehen sich auf grundlegende Planungs- oder Denkmalschutzfragestellungen, bei denen den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit gegeben werden muss sich beratend einzubringen. So ist z.B. bei 1.3. die Einordnung und Bewertung, ob ein Grundstück im Außenbereich liegt und eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, eine grundsätzliche Frage von politischer Bedeutung, die nicht allein im Ermessen der Verwaltung liegen darf. Das gleiche gilt in ähnlicher Weise für die anderen beantragten Änderungen.
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Sachverhalt
zu 1. (Ziffer 2.3) Aspekte der Nachhaltigkeit, u.a. der ökologischen Nachhaltigkeit, können gemäß nationalen und EU-weiten Regeln in Vergabeverfahren berücksichtigt werden, zwingend ist dies jedoch nicht. Da die Auftragsvergabe ein wichtiges Element des nachhaltigen Handelns der Stadt darstellt, sollte das Thema im Ausschuss weiterhin beraten werden. Ebenso tangieren Bauaufgaben in hohem Maße die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit. Neben den sozialen Aspekten sind Umweltaspekte entlang des gesamten Lebenszyklus von Baumaßnahmen von großer Bedeutung. Nachhaltigkeitsaspekte bei Bauaufgaben haben z.T. Empfehlungscharakter und sind nicht in vollem Umfang zwingend zu berücksichtigen. Eine Ergänzung von über nationale und EU-weite Vergaberegeln hinausgehenden umweltbezogenen Aspekten soll weiterhin möglich bleiben.
Zu 2. (Ziffer 2.4) Die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und Baubeschlüssen ist in ihrer Höhe durch Ermittlung der Ökopunkte geregelt. Jedoch besteht bei der Umsetzung ein erheblicher Ermessensspielraum bzgl. der Ausgestaltung der konkreten Maßnahmen. Diese betreffen z.B. den Ort und die Art der Maßnahmen. Hierbei sind meist verschiedene Optionen möglich.
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt folgende Änderungen der Zuständigkeitsordnung im Abschnitt X „Ausschuss für Klima, Umwelt und lokale Agenda“:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Zu 1:
Die Baumaßnahmen im Bereich SGB sollten grundsätzlich beschleunigt werden, allerdings ist der fachliche Blick des Jugendhilfeausschusses bezüglich der Kitabaumaßnahmen von großer Bedeutung. Die pädagogische Bewertung sollte unbedingt einfließen, da sie im Sinne der Kinder essenziell ist. Allein die Entscheidungskompetenz über den Bedarf an Kitabauten reicht nicht aus. Auch bei den baulichen Maßnahmen sollte der JHA weiterhin beteiligt werden, um sicherzustellen, dass pädagogische Anforderungen und fachliche Standards angemessen berücksichtigt werden.
Zu 2:
Es ist fachlich sinnvoll, dass der Sozialausschuss weiterhin an der Beratung zur Integrationsassistenz beteiligt wird. Interdisziplinäre Beratungen und Entscheidungsfindungsprozesse halten wir für wichtig.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Die vorgesehene Reduzierung der Gremienbeteiligung führt dazu, dass der Sportausschuss bei Umbau-, Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen, insbesondere im Zuständigkeitsbereich des städtischen Gebäudemanagements, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt beteiligt wird. Damit entfällt die bisherige politische Mitwirkung bei zentralen Entscheidungen zur Entwicklung der Sportinfrastruktur.
Beschlussvorschlag
Die vorgesehene Änderung des ersten Spiegelstriches der Ziffer 2.1 "Umbau, Sanierung und Umgestaltung" der Zuständigkeit des Sportausschusses wird nicht umgesetzt. Der Sportausschuss behält seine Empfehlungsrechte auch bei Maßnahmen, die durch das SGB durchgeführt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Nach den Beratungen in allen Ausschüssen legt die Verwaltung eine aktualisierte Übersicht zur Beschlussfassung vor, die alle Voten aus den Ausschüssen sowie die Umsetzung aus den Stellungnahmen __12 ST__ (Ergebnis aus Beratungen im FinA), __22 ST__ (Umsetzung einer Maßgabe) und des __Beschlusses zum Bau-Turbo__ (260201) .
Sachverhalt
Der Rat hat in der Sitzung vom 15.12.2026 den Beschluss (254057-05 AA) gefasst, „Gleichstellung“ als Querschnittsthema im Hauptausschuss anzusiedeln. Da das bisher in der Zuständigkeitsordnung noch nicht abgebildet ist, soll der vorliegende Änderungsantrag diese entsprechend ergänzen.
Beschlussvorschlag
A. Für den Hauptausschuss werden nachfolgende Zuständigkeiten in der Zuständigkeitsordnung verändert bzw. ergänzt:
1.2 (Empfehlung) Beratung des Stellenplans, auch unter Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Fragen
1.4 (Empfehlung) Grundsatzfragen im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit neu: 1.5 (Empfehlung) Grundsatzfragen in den Bereichen Diversität, Antirassismus und Antidiskriminierung neu: 1.6 (Empfehlung) Mitberatung von Beschlussvorlagen und Anträgen, deren wesentlicher Regelungsinhalt Fragen der Gleichstellung, Geschlechtergerechtigkeit, Diversität, Antirassismus oder Antidiskriminierung betrifft. neu: 1.7 (Empfehlung) Zuständigkeit für den Gleichstellungsplan und Überwachung der Umsetzung neu: 3.3 Kenntnisnahme von Berichten der Gleichstellungsbeauftragten und weiteren Berichten der Verwaltung zu gleichstellungs- und antidiskriminierungspolitischen Fragestellungen
B. Für den Finanzausschuss wird nachfolgende Zuständigkeit in der Anlage zur __260400-29 ST__ verändert:
3.10 (Mitteilung): __Quartalsweiser__ Bericht über alle nach der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/A und V
_Gekürzt._