Originalquelle: ALLRIS-Original

Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn zum 01.08.2026

260317 · 2026-03-09 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Entgeltordnung (EO) für das Theater der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Klicken Sie hier für Beschlussvorschlag.

Beschlussvorschlag

Die Entgeltordnung (EO) für das Theater der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Klicken Sie hier für Beschlussvorschlag.

Begründung

  1. Anlass und Zielsetzung

Die Neufassung der Entgeltordnung ist erforderlich, um die Preis- und Produktstruktur des Theater Bonn an die veränderten wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Maßnahme dient dem Ziel, die Eigenfinanzierungsleistung des Theaters nachhaltig zu stärken und zugleich die kulturelle Leistungsfähigkeit des Hauses langfristig zu sichern. Darüber hinaus ist sie die Grundlage zur Erhaltung der Attraktivität der zahlreichen Angebote für die Besucherinnen und Besucher des Theater Bonn.

In den vergangenen Spielzeiten ist es dem Theater Bonn gelungen, die Nachfrage nach seinen Angeboten deutlich zu stabilisieren bzw. zu steigern. Gleichzeitig sind die strukturellen Kosten des Theaterbetriebs – insbesondere im Personal-, Energie- und Sachkostenbereich – erheblich angestiegen. Die bestehende Entgeltordnung bildet diese Entwicklung nur unzureichend ab.

Ziel der neuen Preis- und Produktstruktur ist es daher, die positive Nachfrageentwicklung in eine nachhaltige Erlösstruktur zu überführen und damit auch einen aktiven Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts zu leisten.

  1. Ausgangslage: Nachfrage-, Auslastungs- und Erlösentwick

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260317-01 AA CDU-SPD-FDP: Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn zum 01.08.2026Antrag zur Vorlage 260317

Sachverhalt

Aufgrund von unterschiedlichen Voraussetzungen, die für den Erwerb der Ehrenamtskarte NRW und der bundesweiten Jugendleiterkarte (Juleica) gelten, ist eine automatische Gleichstellung der beiden Karten laut Verwaltung nicht möglich. Um mögliche Vergünstigungen auch auf Inhaber*innen der Juleica auszuweiten, müssen die jeweiligen Entgeltordnungen ausdrücklich entsprechend ergänzt werden. Für die Bonner Schwimmbäder ist das bereits erfolgt. Die Antragsteller schlagen vor, diese Ergänzung auch für das Theater Bonn zu übernehmen.

Beschlussvorschlag

In § 7 “Ermäßigungen” wird Nr. 3 wie folgt geändert:

Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW oder von Jugendleiterkarten (Juleica) erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis.

260317-02 AA Linke-Änderungsantrag: Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn zum 01.08.2026

Sachverhalt

  1. Der vorgesehenen Preiserhöhung wird grundsätzlich zugestimmt. Im Opernhaus werden zur Sicherung eines ausreichenden Angebots an günstigeren Karten im Parkett und im 1. Rang die Plätze der Preisgruppe IV der Preisgruppe V zugeordnet.
  1. Die unter § 5 der Entgeltordnung für das Theater Bonn angesetzte Altersgrenze für die Ermäßigungen zugunsten von Kindern, Jugendlichen, Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden wird auf „bis einschließlich 30 Jahre“ angehoben.
  1. Der Ferienpass (§ 6, 3) für Kinder, Jugendliche, Studierende und Azubis wird beibehalten.
  1. Eine dynamische Preisgestaltung wird nicht zugelassen. In § 2, 1 bleibt es bei der Formulierung „Tageskartenpreis“ und § 2, 15 wird gestrichen.

Beschlussvorschlag

  1. Der vorgesehenen Preiserhöhung wird grundsätzlich zugestimmt. Im Opernhaus werden zur Sicherung eines ausreichenden Angebots an günstigeren Karten im Parkett und im 1. Rang die Plätze der Preisgruppe IV der Preisgruppe V zugeordnet.
  1. Die unter § 5 der Entgeltordnung für das Theater Bonn angesetzte Altersgrenze für die Ermäßigungen zugunsten von Kindern, Jugendlichen, Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden wird auf „bis einschließlich 30 Jahre“ angehoben.
  1. Der Ferienpass (§ 6, 3) für Kinder, Jugendliche, Studierende und Azubis wird beibehalten.
  1. Eine dynamische Preisgestaltung wird nicht zugelassen. In § 2, 1 bleibt es bei der Formulierung „Tageskartenpreis“ und § 2, 15 wird gestrichen.

Begründung

Zu 1. Zum Ausgleich allgemeiner Preissteigerungen ist die Erhöhung der Kartenpreise im Schnitt um ca. 10% nachvollziehbar. Wenn diejenigen, die es können, mehr bezahlen, muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass Geringverdiener*innen o.Ä. auch auf ein ausreichendes Platzkontingent zugreifen können, da die Preisstufen sehr deutliche Sprünge nach oben aufweisen und dann auch mit Ermäßigungen nicht wirklich erschwinglich sind. Zudem umfasst die günstigste Preisstufe bislang nur sehr wenige Plätze, deren Anzahl moderat ausgeweitet werden sollte.

Zu 2. Die Bildungsbiografien junger Erwachsener sind nicht selten geprägt von Umwegen: Gesundheitliche Einschränkungen, Fluchtgeschichten, die Pflege von Angehörigen oder z.T. langjährige Wartezeiten auf einen Studienplatz können zu Verzögerungen führen. Auch Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, Fachwechsel, das „Umsteigen“ von Studium auf Ausbildung oder umgekehrt sowie nicht zuletzt die oftmals notwendige Erwerbstätigkeit neben Studium bzw. Ausbildung sind häufige Gründe dafür, dass junge Erwachsene über das 26. Lebensjahr hinaus studieren respektive in der Ausbildung sind (und in Teilen eben nicht über ein Semesterticket verfügen). In vi

_Gekürzt._

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