Originalquelle: ALLRIS-Original
260321 · 2026-05-05 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz entscheidet über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, weil durch das Bebauungsplanverfahren Planungsrecht für die Errichtung von ca. 175 Wohneinheiten geschaffen werden soll und mehr als 800 m² Verkaufsfläche beschlossen werden soll. Damit ist der in § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung festgelegte Schwellenwert (>75 Wohneinheiten) überschritten und eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung des Bebauungsplans gegeben.
Mit Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 03.05.2017 (DS-Nr. __1710517EB7__ ) wurde dem Antrag der Vorhabenträgerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6325-1 gefolgt und damit der Errichtung einer Einzelhandels- sowie Wohnnutzung an der Kölnstraße/ Otto-Hahn-Straße zugestimmt (Anlage 3). In 2022 erfolgte ein Vorhabenträgerwechsel, im weiteren Verfahren wurde durch die Bezirksvertretung Bonn am 02.09.2025 ein Maßgabenbeschluss über die weitere Planung zur Vorbereitung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst (Ds.Nr. [__253235__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._