Originalquelle: ALLRIS-Original
260328 · 2026-03-04 · Beschlussvorlage · öffentlich
Dem Tennisclub Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V. wird für die Ausrichtung der „Bonn Open 2026“ ein Fehlbetragszuschuss in Höhe von bis zu 29.500,00 EUR gem. Abschnitt I, Nr. 9.1 der Sportförderrichtlinien aus Mitteln der Sportförderung gewährt. Der TC Blau-Gelb Bonn-Beuel hat die Aufwendungen nach der Veranstaltung nachzuweisen. Auf Anforderung des TC Blau-Gelb Bonn-Beuel ist die Verwaltung ermächtigt, Vorauszahlungen zu leisten.
Dem Tennisclub Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V. wird für die Ausrichtung der „Bonn Open 2026“ ein Fehlbetragszuschuss in Höhe von bis zu 29.500, 00 EUR gem. Abschnitt I, Nr. 9.1 der Sportförderrichtlinien aus Mitteln der Sportförderung gewährt. Der TC Blau-Gelb Bonn-Beuel hat die Aufwendungen nach der Veranstaltung nachzuweisen. Auf Anforderung des TC Blau-Gelb Bonn-Beuel ist die Verwaltung ermächtigt, Vorauszahlungen zu leisten.
Auf dem Gelände des Tennisclubs Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V. wird vom 26.07. bis 02.08.2026 ein ATP-Challenger-Turnier, die „Bonn Open“ stattfinden. Das Turnier ist bereits in den vergangenen beiden Jahren in Bonn ausgetragen worden. 2025 haben rund 12.000 Zuschauer das Turnier besucht.
Die Bonn Open sind eines der 10 größten ATP-Herren-Turniere in Deutschland. Erwartet werden Weltklassespieler in Bonn, die aktuell in der Weltrangliste auf den Plätzen ca. 50 bis 200 stehen. An acht Turniertagen werden 56 Spieler im Einzel sowie 32 Spieler im Doppel um Weltranglistenpunkte sowie ein Gesamt-Preisgeld von 97.640 EUR spielen. Das Doppelfinale findet am Samstag, den 01.08.2026 statt und das Einzelfinale am 02.08.2026.
Veranstalter und Ausrichter ist die Bonn Open GmbH. Der Gesamtaufwand des Turniers beläuft sich auf ca. 400.000 EUR, das wirtschaftliche Risiko trägt die Bonn Open GmbH.
Der Veranstalter und der Verein haben eine Vereinbarung über die Ausrichtung der Veranstaltung abgeschlossen. Aus dieser Vereinbarung ergeben sich für den Verein veranstaltungsbezogene Aufwendungen. Diese Aufwendungen muss der Verein bis zur Höhe der dem Verein bewilligten Zuschüsse tragen.
Der erwar
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Ergibt sich aus der Fragestellung und erfolgt bei Bedarf mündlich!
Beschlussvorschlag
Vor einer Beschlussfassung beantwortet die Verwaltung folgende Fragen:
Stellungnahme der Verwaltung
der Verwaltung NA