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Zuschuss an den Tennisclub Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V. zur Ausrichtung des ATP-Challenger-Turniers „Bonn Open 2026“

260328 · 2026-03-04 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Dem Tennisclub Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V. wird für die Ausrichtung der „Bonn Open 2026“ ein Fehlbetragszuschuss in Höhe von bis zu 29.500,00 EUR gem. Abschnitt I, Nr. 9.1 der Sportförderrichtlinien aus Mitteln der Sportförderung gewährt. Der TC Blau-Gelb Bonn-Beuel hat die Aufwendungen nach der Veranstaltung nachzuweisen. Auf Anforderung des TC Blau-Gelb Bonn-Beuel ist die Verwaltung ermächtigt, Vorauszahlungen zu leisten.

Beschlussvorschlag

Dem Tennisclub Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V. wird für die Ausrichtung der „Bonn Open 2026“ ein Fehlbetragszuschuss in Höhe von bis zu 29.500, 00 EUR gem. Abschnitt I, Nr. 9.1 der Sportförderrichtlinien aus Mitteln der Sportförderung gewährt. Der TC Blau-Gelb Bonn-Beuel hat die Aufwendungen nach der Veranstaltung nachzuweisen. Auf Anforderung des TC Blau-Gelb Bonn-Beuel ist die Verwaltung ermächtigt, Vorauszahlungen zu leisten.

Begründung

Auf dem Gelände des Tennisclubs Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V. wird vom 26.07. bis 02.08.2026 ein ATP-Challenger-Turnier, die „Bonn Open“ stattfinden. Das Turnier ist bereits in den vergangenen beiden Jahren in Bonn ausgetragen worden. 2025 haben rund 12.000 Zuschauer das Turnier besucht.

Die Bonn Open sind eines der 10 größten ATP-Herren-Turniere in Deutschland. Erwartet werden Weltklassespieler in Bonn, die aktuell in der Weltrangliste auf den Plätzen ca. 50 bis 200 stehen. An acht Turniertagen werden 56 Spieler im Einzel sowie 32 Spieler im Doppel um Weltranglistenpunkte sowie ein Gesamt-Preisgeld von 97.640 EUR spielen. Das Doppelfinale findet am Samstag, den 01.08.2026 statt und das Einzelfinale am 02.08.2026.

Veranstalter und Ausrichter ist die Bonn Open GmbH. Der Gesamtaufwand des Turniers beläuft sich auf ca. 400.000 EUR, das wirtschaftliche Risiko trägt die Bonn Open GmbH.

Der Veranstalter und der Verein haben eine Vereinbarung über die Ausrichtung der Veranstaltung abgeschlossen. Aus dieser Vereinbarung ergeben sich für den Verein veranstaltungsbezogene Aufwendungen. Diese Aufwendungen muss der Verein bis zur Höhe der dem Verein bewilligten Zuschüsse tragen.

Der erwar

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260328-01 AA BBB-Fraktion-Änderungsantrag: Zuschuss an den Tennisclub Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V. zur Ausrichtung des ATP-Challenger-Turniers „Bonn Open 2026“Antrag zur Vorlage 260328

Sachverhalt

Ergibt sich aus der Fragestellung und erfolgt bei Bedarf mündlich!

Beschlussvorschlag

Vor einer Beschlussfassung beantwortet die Verwaltung folgende Fragen:

  1. Beinhaltet die Vereinbarung über die Ausrichtung der Veranstaltung für den Verein nur die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen, die im "Finanzierungsplan Bonn Open" genannt werden und wenn nein, welche anderen mit welchen Kosten belegten Aufwendungen muss der Verein aus der Vereinbarung heraus noch tragen?
  1. Bedeutet der Satz " Diese Aufwendungen muss der Verein bis zur Höhe der dem Verein bewilligten Zuschüsse tragen. ", dass ein vom Sportausschuss etwaig auf 20.000 EUR reduzierter Förderbetrag nicht dazu führen würde, dass der Verein die verbleibende Restsumme von 9.500 EUR an den Veranstalter zu leisten hätte?
  1. Warum ist in der Vorlage von einem Fehlbetragszuschuss die Rede, obwohl laut Vorlage der gesamte dem Verein entstehende finanzielle Aufwand vollständig von der Stadt Bonn bezahlt werden soll, also mithin gar kein Eigenanteil vom Verein zu Übernahme vorgesehen ist?

Stellungnahme der Verwaltung

der Verwaltung NA

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