Originalquelle: ALLRIS-Original
260349 · 2026-03-04 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
Auf eine vor Ort offensichtlich begonnene Baumaßnahme wird verwiesen
Wann wurde der Bauantrag gestellt und zu welchem Zeitpunkt unter welchen Auflagen genehmigt?
Auf welcher rechtlichen Grundlage und unter Gewährung welcher etwaigen Dispense ist die Genehmigung
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung, da aufgrund der Komplexität der Fragestellung eine fristgerechte Beantwortung nicht möglich war.
Begründung
oder ggf. auch aus weiteren Unterlagen der Planaufstellung. Zu den Grundzügen der Planung gehören solche Festsetzungen, die die Grundkonzeption des Bebauungsplans berühren, also vor allem den Gebietscharakter nach der Art der baulichen Nutzung und – in bestimmter Weise – auch nach dem Maß der baulichen Nutzung sowie den Festsetzungen zur Baudichte (Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche). Befreiungen können aus diesen Gründen nur in Betracht kommen, wenn durch sie von Festsetzungen abgewichen werden soll, die das jeweilige Planungskonzept nicht tragen, oder wenn die Abweichung von Festsetzungen, die für die Grundzüge der Planung maßgeblich sind, nicht ins Gewicht fallen (BVerwG Beschl. v. 19.5.2004 – 4 B 35.04, vor Rn. 1).
Als Art der baulichen Nutzung setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7818-36 ein Sonderbaugebiet (heute Sondergebiet) fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch eine Baumassenzahl von 2, 0 sowie eine Höhe von baulichen
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Großen Anfrage der BBB-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Auf dem südlich des Parkhauses „Mitte“ gelegenen Grundstück an der Karl-Landsteiner-Straße, auf dem sich früher ein Schwesternwohnheim befand, welches abgrissen wurde, beabsichtigt das UKB ein Logistik- und Abfallzentrum mit einem Logistiktunnel zu errichten, für welches Baugenehmigungen erteilt wurden – s. u. -.
Nach der Beschreibung des UKB „besteht das Smart Logistik Network (SLN) aus einem Logistikzentrum mit Abfallzentrum, einem Logistiktunnelsystem, den Anbindungsbauwerken an Neu- und Bestandsbauten sowie dem fahrerlosen Transportsystem. Von dem Logistikzentrum, an dem die Waren angeliefert werden, werden die Güter mittels automatischen Warentransportsystem (AWT-Anlage) über den Versorgungstunnel und die bestehenden untergeschossigen Verbindungswege zwischen den Gebäuden verteilt. Abfälle aus den Kliniken und Instituten werden auf dem gleichen Wege zum Abfallzentrum gebracht und von dort entsorgt. Über Containerwaschanlagen werden die verschiedenen Container im Logistikzentrum gereinigt und anschließend wieder in den Nutzungskreislauf gebracht. Dieses Projekt ist ein wichtiges Projekt des Universit
_Gekürzt._