Originalquelle: ALLRIS-Original
260355 · 2026-03-06 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein
Wir bitten die Verwaltung um Auskünfte zu den folgenden Fragen:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Wir bitten die Verwaltung um Auskünfte zu den folgenden Fragen:
a. Wo steht die Fortschreibung zurzeit? Inwieweit will die Verwaltung den Prozess wie damals beabsichtigt durchführen, und inwieweit soll es Änderungen am Prozess geben? Wie wird sie mit den bisherigen Ergebnissen des Prozesses umgehen? b. Was ist der aktuelle Zeitplan für die Fortschreibung? Wie und wann beabsichtigt die Verwaltung, die Fraktionen und Gruppen, den Umweltausschuss, den Klimabeirat und den Rat in den Prozess einzubinden?
a. Welche Stelle ist (oder welche Stellen sind) in der Verwaltung künftig federführend für die übergreifenden Aufgaben des Klimaschutzes der Stadt auf dem Weg zur Klimaneutralität zuständig, insbesondere dafür,
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Die Verwaltung beantwortet die Große Anfrage wie folgt:
Frage 1:
a. Wo steht die Fortschreibung zurzeit? Inwieweit will die Verwaltung den Prozess wie damals beabsichtigt durchführen, und inwieweit soll es Änderungen am Prozess geben? Wie wird sie mit den bisherigen Ergebnissen des Prozesses umgehen? b. Was ist der aktuelle Zeitplan für die Fortschreibung? Wie und wann beabsichtigt die Verwaltung, die Fraktionen und Gruppen, den Umweltausschuss, den Klimabeirat und den Rat in den Prozess einzubinden?
Die Verwaltung informierte zuletzt am 4. Juni 2025 über die Fortschreibung des Arbeitsprogramms des Klimaplans ( __DS 253007__ ). In der Mitteilungsvorlage wurde der Fortschreibungsprozess in drei Phasen angekündigt:
In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass die Fortschreibung im 1. Quartal 2026 zur Beschlussfassung in die politische Beratung eingebracht werden soll.
Während die Phasen 1 und 2 bereits abgeschlossen sind, wird sich der Zeitplan für die Finalisierung der Fortschreibung verzögern, so dass eine **Beratung d
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung beantwortet die Große Anfrage wie folgt:
Frage 1:
a. Wo steht die Fortschreibung zurzeit? Inwieweit will die Verwaltung den Prozess wie damals beabsichtigt durchführen, und inwieweit soll es Änderungen am Prozess geben? Wie wird sie mit den bisherigen Ergebnissen des Prozesses umgehen? b. Was ist der aktuelle Zeitplan für die Fortschreibung? Wie und wann beabsichtigt die Verwaltung, die Fraktionen und Gruppen, den Umweltausschuss, den Klimabeirat und den Rat in den Prozess einzubinden?
Die Verwaltung informierte zuletzt am 4. Juni 2025 über die Fortschreibung des Arbeitsprogramms des Klimaplans ( __DS 253007__ ). In der Mitteilungsvorlage wurde der Fortschreibungsprozess in drei Phasen angekündigt:
In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass die Fortschreibung im 1. Quartal 2026 zur Beschlussfassung in die politische Beratung eingebracht werden soll.
Während die Phasen 1 und 2 bereits abgeschlossen sind, wird sich der Zeitplan für die Finalisierung der Fortschreibung verzögern, so dass eine **Beratung d
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt zu der Maßgabe der FDP aus der Sitzung des AUKLA am 25.03.2026 wie folgt Stellung:
Maßgabe: Die Beantwortung der Frage, welche Kriterien bei der Bewertung des Klimaplanportfolios im Rahmen der Aufgabenkritik zu Grunde gelegt werden?
Durch die laufende Aufgabenkritik in der Verwaltung im Vorfeld des nächsten Haushaltsplanentwurfs Stadt Bonn müssen Aktivitäten der Kommune priorisiert werden – so auch Aktivitäten des Klimaplans. Im Rahmen einer „ ergänzenden Zweckkritik in ausgewählten Aufgaben “ betrifft das Teilprojekt 112 die „ Prüfung und Bewertung der Klimaprojekte nach Wirkung “. Das seit November 2025 für Klimaschutz zuständige Amt 67 wurde mit dieser Aufgabe im Februar 2026 betraut.
Zur Wirkungs- und Kostenmessung soll ein „ standardisiertes Bewertungsmodell “ entwickelt werden. Dieses Modell soll es ermöglichen, laufende und geplante Klimaplanmaßnahmen hinsichtlich Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und ihrem Beitrag zu städtischen Klimazielen zu bewerten und eine Empfehlung abzuleiten.
Grundlage für dieses Bewertungsmodell stellen die im Prozess der Klimaplanfortschreibung ( [__DS
_Gekürzt._